Abschreibungen denkmalgeschützter Whg. WISO 2011

  • Hallo,
    ich komme bei der Erstellung meiner EKS 2011 nicht weiter. Ich habe in 2010 eine Wohnung gekauft, die seit Herbst letzten Jahres nun saniert wird. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, also kann ich die nachträglichen Herstellkosten über die kommenden 10 Jahre zu 100% absetzen, da ich die Wohnung dann fremd vermiete.
    Im WISO 2011 finde ich keine Hilfestellung für dieses Problem.
    Fragen
    1: ist der Kaufpeis und alle notariellen Gebühren, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer usw. unter "Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten" korrekt eingetragen?
    2: Wo werden die Herstellkosten, die dann zu 100% absetzbar sind eingetragen?
    3: unter §§7h bzw. Sonderabschreibungen habe ich angewählt, dass das Objekt nach §7i EStG Baudenkmal ist. Warum wird nach dem Beginn der Baumaßnahmen nach dem 31.12.03 oder vor dem 01.01.04 gefragt und was mache ich, wenn die Baumaßnahmen erst dieses Jahr beendet werden (Bauzeit von Herbst 2010 bis Sommer 2011). WISO gibt mir im Drop-down Menu nicht die Möglichkeit anzuwählen, dass die Baumaßnahmen in 2011 enden, die Auswahl geht nur bis 2010.
    4: letztlich die Frage: wo kommen Kosten hin wie zB Energieberaterkosten vor Sanierungsbeginn oder auch Literatur zum Thema Baufinanzierung?


    Danke für Eure Hilfe im Voraus!
    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Du erstellst Deine Einkommensteuererklärung mit WISO-Vermieter?


    In der Anlage V zur Einkommensteuererklärung findest Du alle erforderlichen Eingabemöglichkeiten. Ich würde mir da mal Zeile für Zeile erarbeiten. Und vielleicht ab und an auch einmal in die gesetzliche Vorschrift schauen.


    Ich würde Dir bei solch einem Investitionsobjekt dringend zur Inansprcunahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.

  • Ich weiß nicht ob das WISO Steuersparbuch mit seiner Vermieter-Option dabei die Möglichkeiten bietet, die ich benötige. Das war im Prinzip auch meine Frage.
    Was ich absetzen kann weiß ich, aber die Eingaben sind in WISO verworren bzw. ich habe diverse Probleme, wie zuvor beschrieben.
    Wenn ich nun am Ende doch zum Steuerberater muss, hätte ich mir das Programm dann ja getrost schenken können... ;(

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal nachgeschaut. WISO Vermieter scheint ja tatsächlich eine Anlage V erstellen zu können. Ich glaube allerdings nicht, dass Du hier sehr viele finden wirst, die diese software so nutzen. Die überwiegende Zahl der User wird dazu das Gesamtpaket WISO-Steuer-Sparbuch nutzen.


    Aber eines gilt für alle Steuerprogramme: Sie ersetzen keinen Steuerberater.


    Auch zum WISO-Steuer-Sparbuch könnten wir Dir hier nicht alle Schritte einzeln und detailliert erläutern. Man kauft sich das programm ja auch, um etwas zu lernen und das alleine hinzubekommen. Und niemand, wirklich niemand, behauptet, dass dies einfach ist und auch schnell erledigt ist.


    Und wenn ich dann schon Programmvorgaben habe, die mich auf die richtigen Schritte führen sollen, dann zweifel ich die erst einmal nicht an, sondern folgende den hinweisen bzw. gebe die erforderlichen Angaben bestmöglich ein. Oft gibt es da dann noch erläuternde Fragezeichen anzuklicken. Man kann aber auch öfter einmal einen Blick ins Gesetz werfen, was wir übrigens auch nicht selten machen.


    Und Fragen zu Jahreszahlen deuten meist auf Rechtsänderungen der Vorschrift hin. Deren Entwicklung lässt sich meist aus § 52 EStG verfolgen. Ist quasi das Gedächtnis der Rechtsentwicklung.


    Und die paar Euro für ein Programm schmerzen nicht so wie die späte Erkenntnis, an der falschen Stelle gespart zu haben. Der Preis der Software dürfte zum Gesamtinvestitionsvolumen wohl kaum ins Gewicht fallen. Im Übrigen kann man mit Hilfe des Programms ja auch versuchen, die Entscheidungen und Ratschläge des Steuerberaters nachzuvollziehen, um daraus für die Zukunft zu lernen.

  • Die Anlage V im Vermieter ersetzt kein Steuerprogramm sondern ergänzt, da alle im Vermieter erfassten Daten direkt in die Anlage V übernommen werden. Selbstverständlich ist Eigenarbeit bei Sonderfällen erforderlich. Und kleiner Tipp am Rande, man kann die Daten aus dem Vermieter auch ins Steuer-Sparbuch übernehmen