Hallo,
wieso kann ich beim Hausverwalter 2011 die Kosten der Glasbruchversicherung (Konto 4250) nicht auf die Mieter umlegen?
Meiner Meinung nach ist die Glasbruchversicherung auch umlagefähig, der Hausverwalter zeigt aber 'Gewerbe' und berücksichtigt das Konto bei der Abrechnung nicht.
Ist das so richtig?
Gruß