Versteuerung von Autokauf mit Abrufschein eines Selbstständigen

  • Bin Selbstständig und Umsatzsteuerpflichtig. Will mir demnächst einen neuen Firmenwagen kaufen. Über verschiedene Selbstständigen Vereine BDS, etc. gibt es für Mitglieder sogenannte Abrufscheine. Damit soll man bis zu 25 % Rabatt erhalten. Nun lese ich immer wieder, dass dieser Rabatt als Geldwerter Vorteil zu sehen ist und man diesen versteuern muss. HAbe bei google "geldwerten Vorteil" eingegeben,aber da erscheint immer nur Antworten im Zusammenhang mit Angestellten, aber das bin ich ja nicht!!! Weiss jemand wie man das ganze zu Handhaben hat, evtl. Links zu diesem Thema? Wenn man was versteuern muss, wie dann???


    Auto kostet 30.000 € 25% Rabatt = 7.500 € Hab auch ein "normales" Angebot vom Händler mit 15% Nachlass, den muss ich doch auch nicht versteuern, oder doch???

  • Auto kostet 30.000 € 25% Rabatt = 7.500 €


    ,,,du brauchst nichts zu versteuern, du kaufst das Auto eben für nur 22.500 €.
    Diesen Betrag buchst du und der ist auch Grundlage für die Afa.
    MfG Günter


    Aber Achtung.....
    da gibt es einiges zu beachten, vor allem würde ich einen Fachmann für Steuerrecht hinzuziehen.

  • Aber Achtung.....
    da gibt es einiges zu beachten, vor allem würde ich einen Fachmann für Steuerrecht hinzuziehen.


    Hallo Günter,


    danke für die schnelle Antwort.


    Meinst Du, dass man mind. 50% Geschäftsnutzung (hab ich, sogar 90%!! :) ) haben muss, die 1% Regelung bzw. Fahrtenbuch für die Privatnutzung und diesen als Einnahme buchen + USt. und dass man beim Verkauf Ust. draufschlagen muss und GArantie geben? EVtl. noch was vergessen?? Die Sachen sind mir bekannt. Hab ja schon nen Firmenwagen, der abgeschrieben ist und jetzt verschrottet wird. Habe nämlich keinen Steuerberater.


    Ich muss auf den Rabatt also weder bestimmte Steuern drauf zahlen noch als Einnahme buchen, sodass er am Ende des Jahres in der EÜR erscheint?


    Versteuern müsste ich es, wenn ich Angestellter z.B.: bei VW wäre, oder?


    Wäre es schlimm wenn ich nur 1 Mitgliedsjahr in dem Verein bin, um den Abrufschein zu bekommen und dann wieder kündige? HAbe nur was von gelesen, dass man das Auto mind. 6 oder 12 Monate auf seinen Namen zu haben. Das ist kein Problem, will mein Auto ja nutzen und nicht so schnell wieder verkaufen. ;)


    Gruß


    Otto12134

    • Offizieller Beitrag

    Ein Unternehmer zieht seinen Vorsteueranspruch doch aus dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Da der nach Rabattgewährung entsprechend geringer ist, ist eben auch die Vorsteuer nur entsprechend. Warum sollte man da dann etwas korrigieren? Leistung im Leistungsaustausch.


    Die unentgeltlichen Wertabgaben, die dann aus der weiteren Nutzung des Fahrzeugs folgern, berechnen sich natürlich nach dem (höheren) Bruttolistenpreis + Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs.


    Ein Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer gewährte geldwerte Vorteile i.d.R. immer lohnrechtlich würdigen.

  • zu 1. Ja so hab ich mir das Anfangs auch vorgestellt, habe in Foren gelesen, dass man mit einem Abrufschein den Rabatt als "Geldwerten Vorteil" irgendwie versteuern müsste. Daher meine Frage.zu 2. Ist mir bekannt, da ich die Fahrtenbuch Methode nutze, ist das für mich nicht relevant, sondern die Abschreibungen und alle laufenden Kosten fürs Auto.zu 3. Ja so hab ich das auch gekannt. Also hab ich als Selbstständiger beim Kauf eines Firmenwagen mit Abrufschein keine "Nachteile" zum Normalkauf. Wie sieht es mit z.B.: der Lebenslangen Garantie von Opel aus, bekommt man die auch mit Abrufschein? Also mein Händler sagte, als er mir vor ein paar Wochen ein Angebot machte, dass ich als kleiner Unternehmer diese weiterhin habe. Hier ein Auszug aus den Bedingungen der AGB von Opel:gilt nicht für Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, Direktkunden, Großkunden mit Lieferabkommen* sowie Fahrzeuge, die als Taxis, Mietwagen, Kurierfahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge, Kranken- und Behindertentransportfahrzeuge genutzt werdenGelte ich mit Abrufschein dann als Großkunde mit Lieferabkommen oder wie vorher auch??? Sprich, dass ich die Lebenslange Garantie habe.

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht es mit z.B.: der Lebenslangen Garantie von Opel aus, bekommt man die auch mit Abrufschein?

    Du weißt schon, dass dies hier ein Steuerforum ist?


    Du unterschreibst einen Vertrag, der alle erforderlichen Infos enthalten sollte. Ansonsten wäre so ein Geschäft für mich gestorben. Das soll es aber auch zu diesem Thema hier im Thread sein.