Wo nachträgliche Anschaffungskosten eintragen?

  • Hallo,


    ich möchte diveres PC Zubehör von der Steuer bei den Arbeitsmitteln absetzen. Es handelt sich im Einzelnen um 2 externe Festplatten, 1 Kopfhörer und eine PC Maus. In der WISO Software habe ich nur die Möglichkeit diese Dinge unter Peripheriegeräte mit einer Abschreibedauer von 3 Jahren geltend zu machen (mit meiner Angabe der 50%igen beruflichen Nutzung). Allerdings würde ich diese Dinge gern nur einmalig für 2010 abschreiben (nicht über 3 Jahre) als nachträgliche Anschaffungskosten meines PC. Hierfür sehe ich allerdings keine Rubrik in der Software . Kann mir jemand helfen, wo ich nachträgliche Anschaffungskosten eintragen soll. Diese kann ich ja m.E. einmal in voller Höhe für 2010 abschreiben, oder?


    Momentan habe ich die Dinge in der Rubrik "Computer und Zubehör" -> "Peripheriegeräte" mit einer beruflichen Nutzung von 50% eingeordnet. Manuell habe ich den Abschreibungsverlauf in der Tabelle so geändert, dass ich 2010 den Betrag für jedes Gerät voll abschreibe (natürlich mit 50%iger Nutzung) und die Folgejahre mit 0€ ... ginge das auch so (die Software lässt es immerhin zu).

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings würde ich diese Dinge gern nur einmalig für 2010 abschreiben (nicht über 3 Jahre) als nachträgliche Anschaffungskosten meines PC.

    Und nach welcher gesetzlichen Grundlage?

  • ... wenn Du so fragst, geht das also nicht, nehme ich mal an.


    Warum kann ich dann aber in der Tabelle "Abschreibunsgverlauf" manuell die Abschreibesummen für das laufende und die kommenden Jahre ändern?
    Wenn ich dann 0,-€ für die kommenden Jahre eintrage, sollte dann doch eine Fehlermeldung kommen (kommt ja an diversen anderen Stellen der Einkommenssteuererklärung auch, wenn man fäschlichwerweise Dinge einträgt, die da so nicht hingehören).

    • Offizieller Beitrag

    Nachträgliche Anschaffungskosten eines WG sind gemeinsam mit diesem auf dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben. Ist der bereits abgeschrieben, ist m.E. jedes WG für sich auf die übliche Nutzungsdauer zu verteilen.

  • Ist der bereits abgeschrieben, ist m.E. jedes WG für sich auf die übliche Nutzungsdauer zu verteilen.

    Genau das ist die Frage. Ein Arbeitskollege, der in solchen Sachen firm zu sein scheint, meinte nämlich, ich könne das PC Zubehör als nachträgliche Anschaffungskosten sofort voll abschreiben, insofern der PC bereits abgeschrieben ist (was der Fall ist).

    • Offizieller Beitrag

    Alle von Dir genannten Artikel sind externe Peripheriegeräte und die sind bei Anschaffung nach Ablauf der Nutzungsdauer des PC, unabhängig vom Kaufpreis, grundsätzlich gesondert abzuschreiben.