gewerbliche Tierzucht

  • Hallo.
    Ich habe die EÜR erstellt und muß den sich ergebenen Verlust in die Anlage G eintragen. Nun hatte ich letztes Jahr auch schon ein Verlust zu verbuchen, den ich in die Zeile 50 eingetragen habe, da ja keine Verrechnung der Verluste aus anderen Einkunftsarten erfolgen darf. Wo schreib ich nun dieses Jahr die Verluste hin und wie verrechne ich die Verluste mit den Verlusten aus den Vorjahren. Wo ist dann dieser Wert einzutragen? Was kommt bei "außer Ansatz gelassene Verluste", bei "enthaltene ungekürzte Gewinne" und bei "verrechnete Verluste aus den Vorjahren" rein? Auf der 1. Seite der Anlage G habe ich nichts eingetragen, weil die Verluste ja sonst automatisch mit den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit verrechnet würde.
    Danke in Vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde einfach wieder die 2010 außer Ansatz gelassenen Verluste in Zeile 50 der Anlage G eintragen. Den Rest müsste dann eigentlich das Finanzamt automatusch machen. Im Sparbuch kann ich diesbezüglich nichts finden. Auch nicht in den Erläuterungen zu Verlustvor-/rückträgen. Vielleicht mal den Support fragen.

  • Laut mehreren Auskünften, darunter auch kostenpflichtige, habe ich nur die Verluste bei außer Acht gelassene Verluste eingetragen.
    Kompliziert wird es nachher wahrscheinlich bei der Verrechnung mit Gewinnen in den nächsten Jahren. ;(