EÜR 2007/2008 Betriebsprüfung wie weiter?

  • Wir haben eine Betriebsprüfung für 2007, die gerade läuft, ich bin davon ausgegangen, das der .csv Export reicht, aber damit können die nichts anfangen.


    Was nun???


    Im 2008er Programm, das ein komplett Anderes ist gibt es zwar ein GDP Export, aber dieser würde von Prüfer abgelehnt. Die Daten stimmen wohl nicht.


    Was nun???


    passender weise ist das natürlich auch noch dringend.

    • Offizieller Beitrag

    Im 2008er Programm, das ein komplett Anderes ist gibt es zwar ein GDP Export, aber dieser würde von Prüfer abgelehnt. Die Daten stimmen wohl nicht.

    Ja und, dann lässt sich das jetzt doch auch nicht ändern.


    Was stimmt denn nicht? Bekommt er Daten nicht importiert, stimmen die Zahlen einfach nicht, oder was? Und Alternativ sollte er natürlich über csv importieren können. Aber GDPdU hat Vorrang und sollte aus dem Programm heraus auch klappen, da es ja nichts neues ist.

  • die daten lassen sich einfach nicht impotieren. der prüfer lehnt die daten ab.


    was soll ich tun???


    warum wurde selbst das 2007er programm wie folgt beworben:


    WISO EÜR & Kasse 2007. Alles, was das Finanzamt will, einfach, schnell und rechtssicher


    Hallo???

    • Offizieller Beitrag

    die daten lassen sich einfach nicht impotieren.

    Aber exportieren/erstellen kannst Du sie? Dann hast Du Deiner Pflicht genüge getan.

    der prüfer lehnt die daten ab.

    Wieso? Wenn Du eine GDPdU erstellt hast, dann muss er sehen, wie er die Daten importiert bekommt. Ggf. halt mit Hilfe seiner ITSt.

    WISO EÜR & Kasse 2007. Alles, was das Finanzamt will, einfach, schnell und rechtssicher


    was soll ich tun???

    Support fragen

  • tieren/erstellen kannst Du sie? Dann hast Du Deiner Pflicht genüge getan.


    stimmt nicht. ich muß laut gestz nach entsprechenden vorschriften übergeben. laut f.amt sind diese nicht erfüllt.


    Support fragen


    antwortet bisher nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du ein Programm nutzt, dass diese Funktion unterstützt, dann hast Du mit dem Datenexport Deiner Pflicht natürlich genüge getan. Sollst Du parallel mehrere Programme mit dieser Funktion nutzen, um sicher zu gehen? Sollst Du selber ein Profiprogramm kaufen bzw. den Datenimport mit jedweder Software testen? Wohl kaum.


    Ändert nichts daran, dass die exportierten Daten vernünftig erfasst sein müssen. Also nochmal: Woran scheitert denn der Datenimport?


    Es gibt übrigens viele Möglichkeiten, die Daten in den Computer eines Prüfers zu bekommen. Und zuletzt hilft ja noch der gute alte Drucker.


    Es ist wie immer. Man muss halt vernünftig miteinander umgehen und die äußeren Umstände müssen natürlich auch stimmen.

  • Ändert nichts daran, dass die exportierten Daten vernünftig erfasst sein müssen. Also nochmal: Woran scheitert denn der Datenimport?


    Es gibt übrigens viele Möglichkeiten, die Daten in den Computer eines Prüfers zu bekommen. Und zuletzt hilft ja noch der gute alte Drucker.


    Das Format der Daten entspricht nicht dem gesetzlich vorgegebenen Format (GdP)!!!


    "Die Finanzbehörden haben jedoch mit dem Beschreibungsstandard ein Dateiformat festgelegt, in dem alle steuerrelevanten Daten aufbewahrt werden müssen. Dies sind die CSV-Dateien mit den dazugehörigen XML-Dateien. "


    Es gibt übrigens viele Möglichkeiten, die Daten in den Computer eines Prüfers zu bekommen. Und zuletzt hilft ja noch der gute alte Drucker.


    Auch das ist schlichtweg falsch! Die Daten müssen lt. Getz elektronisch übergeben werden (GdP)

    • Offizieller Beitrag

    Das Format der Daten entspricht nicht dem gesetzlich vorgegebenen Format (GdP)!!!


    "Die Finanzbehörden haben jedoch mit dem Beschreibungsstandard ein Dateiformat festgelegt, in dem alle steuerrelevanten Daten aufbewahrt werden müssen. Dies sind die CSV-Dateien mit den dazugehörigen XML-Dateien. "

    Sollte doch seitens Buhl auch so realisiert worden sein. Ansonsten eben mit dem Support auseinandersetzen. Vielleicht zahlen die Dir ja den Steuerberater. ;)

    Auch das ist schlichtweg falsch! Die Daten müssen lt. Gesetz elektronisch übergeben werden (GdP)

    Ja und. Wenn das eben, gleich aus welchen Gründen, nicht klappt, dann kann man als Prüfer auch eine CSV-Datei (oder noch andere) importieren. Die Prüfer können sogar während des Imports noch Einstellungen treffen, um mögliche verschiedene Formatierungen auszugleichen. Es mag zwar im Einzelfall zeitaufwendig sein, aber es geht (fast) alles. Das ist eigentlich keine Frage des Könnens, sondern des Wollens.


    Übrigens musst Du mich nicht belehren, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, ist das müßig. Kannst Deine Besteuerungsgrundlagen ja, mangels "ordnungsgemäßer" Aufzeichnungen, schätzen lassen.


    Also setze Dich mal bei einer Tasse Kaffe mit dem Prüfer und seinem Vorgesetzten an einen Tisch und schau wie Du das Ding gerade gebogen bekommst. Oder ist bei Dir schon so oft etwas schief gelaufen, dass man Dir gar nichts mehr glaubt?

  • Hallo Zusammen,


    mal eine Frage dazu:


    Wenn ich nach dem Jahresabschluss alles ausdrucke, also EÜR, Buchungsprotokoll, Summen-/Saldenliste, Sachkontenübersicht etc, muss ich dann die Buchungen auch noch als CSV.Datei exportieren? Dann kann ich ja aber noch wieder Veränderungen vornehmen.


    Gruss


    123456789

  • die daten lassen sich einfach nicht impotieren. der prüfer lehnt die daten ab.


    ...da ist aber mehr passiert wie nix.
    In 45 Jahren Selbständigkeit habe ich so einen Prüfer des FA nicht erlebt.
    Das muss an deinen erfassten Daten liegen, die dann einfach nicht zu gebrauchen sind ?( ?( ?( (Erfassungsfehler)
    MfG Günter