Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

  • Ich möchte wissen, ob das Finanzamt automatisch einen Bescheid über einen Verlustvortrag erstellt, wenn sich bei der Berechnung der Einkommensteuer ein Verlust ergibt, weil die gezahlten Steuern niedriger sind als die angesetzten Werbungskosten.


    Bei meinem Versuch, ein Kreuz auf dem Mantelbogen des Wiso-Vordrucks bei der Stelle "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu machen, gelingt nämlich nicht. Ist das gar nicht möglich?

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte wissen, ob das Finanzamt automatisch einen Bescheid über einen Verlustvortrag erstellt, wenn sich bei der Berechnung der Einkommensteuer ein Verlust ergibt, weil die gezahlten Steuern niedriger sind als die angesetzten Werbungskosten.

    Ja. Vorrangig aber erst Verlustrücktrag gem. § 10 d EStG.

    Bei meinem Versuch, ein Kreuz auf dem Mantelbogen des Wiso-Vordrucks bei der Stelle "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" zu machen, gelingt nämlich nicht. Ist das gar nicht möglich?

    Nur, wenn auf den 31.12. des Vorjahres (vor dem Veranlagungsjahr der Einkommensteuererklärung) bereits ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist.

  • Ich bin heute das erste Mal hier und tu mich noch etwas schwer mit der Handhabung, also bitte ich um Verständnis, falls ich etwas falsch mache.


    Also bisher wurde noch kein Verlustvortrag festgestellt. Ich habe erst jetzt davon erfahren, dass man als Student für vergangene Jahre Werbungskosten (sprich doppelte Haushaltsführung, Studienbeiträge usw.) ansetzen kann, auch wenn man in diesen Jahren kein Einkommen hatte. D. h. also Verlustvortrag beantragen für vergangene Jahre, zunächst mal für 2010, weil ich in diesem Jahr angefangen habe zu arbeiten. Und nun ist mir nicht klar, ob das Finanzamt das automatisch macht, wenn ein Minus bei den Steuern herauskommt oder ob man in der Steuererklärung ein zusätzliches Kreuz an dieser Stelle machen muss. Das funktioniert aber leider nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Und nun ist mir nicht klar, ob das Finanzamt das automatisch macht, wenn ein Minus bei den Steuern herauskommt oder ob man in der Steuererklärung ein zusätzliches Kreuz an dieser Stelle machen muss. Das funktioniert aber leider nicht.

    Beides oben beantwortet. Bitte noch einmal genau lesen.


    Du musst für jedes Jahr in dem Dir Aufwendungen entstanden sind, eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben. Wurde hier im Forum bereits mehrfach erörtert. Bitte vielleicht auch einmal die komfortable Suchfunktion des Forums nutzen.