Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter bis 44 Euro

  • Seit dem neusten BFH Urteil gibt es eine Vereinfachung bzgl. Sachzuwendungen bis 44 Euro an eigene Mitarbeiter. Jetzt sollen z.B. auch einfache Tankgutscheine im Wert von 44 Euro problemlos anerkannt werden. Wie funktioniert das aber technisch? Wenn ich als Arbeitgeber Tankkarten bei z.B. Aral beziehen möchten. Dann ist das günstig gleich mehrere (hundert) Karten zu kaufen. Wenn ich z.B. Karten für das ganze Jahr kaufe, bekomme ich ja auch eine einmalige Rechnung über die ganze Summe. Dann gebe ich jeden Monat jeweils eine Karte an die Mitarbeiter aus. Müssen die Mitarbeiter Erhalt irgendwie quittieren? Oder wie geht das technisch?
    Recht es evtl. schon, wenn der Mitarbeiter einmal im Monat für 44 Euro tankt und beim Arbeitgeber einfach die Quittung abgibt, um das Geld erstattet zu bekommen? Wie verwaltet das denn der Arbeitergeber? Soweit ich richtig verstanden habe, kann der Arbeitgeber in diesem Fall kein Vorsteuer zurück erhalten.
    Nutzt das jemand?

    • Offizieller Beitrag

    Seit dem neusten BFH Urteil gibt es eine Vereinfachung bzgl. Sachzuwendungen bis 44 Euro an eigene Mitarbeiter.

    Welches denn?


    M.E. ein typischer Fall für einen Steuerberater, der die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort kennt.

  • Hallo zusammen,


    hier eine sehr gute Zusammenfassung inkl. dem neuen Urteil des BFH vom 11.11.2010:




    Das Urteil enthält diverse Lockerungen der Anforderungen bzgl. der Gutscheine.


    Viele Grüße!