nach der ABrechnung der Nk und HK

  • Hallo,


    ich hatte mal die Abrechnung 2009/2010 überprüft, indem ich die Daten in das Programm gegeben habe. Alle Schlüssel fein konfiguriert, alle Einnahme- und Umlagekonten fein gefüttert. Das Ergbenis läßt sicch sehen und es kommt sogar noch eine Nachzahlung für die Mieter dabei heraus, da die vorherige Abrechnung nicht vollständig war (war ich noch nicht dran beteiligt).


    Dabei bin ich über die Frage gestolpert, wofür das Konto NK und HK Nachzahlung gut sein könnte? Die Nachzhalungen, die in diesem Fall aufgrund der nicht richtigen Abrechnung zu gering waren, erscheinen bei der Abrechnung natürlich nicht als Vorauszahlung, da die auf das Einnahmekonto der NK + HK Nachzahlungen gebucht wurden. Leider aber auch nicht als schon geleistete Teilzahlung. Dafür müsste man bei den entsprechenden Einnahmen das Buchungskonto von "Nachzahlung" auf "Vorauszahlung" ändern, was ja auch schlüssig wäre.


    Ich frage mich nun gerade, wofür denn das Konto Nk+HK Nachzahlung überhaupt gut ist? Die Einnhamen werden natürlich bei der EÜR berücksicchtigt und vielleicht kann man damit aucch Soll-Stellungen erzeugen, womit ich nicht arbeite. Aber irgendwie kommt mir das Buchungskonto "Nachzahlungen" etwas überflüssig vor.


    Oder habe ich da etwas übersehen?

  • Ja, wohl ne ganze Menge. Wie verbuchst Du denn die Einnahmen, wenn der Mieter seine Nachzahlung leistet? Auf den Konten NZ werden die Erstattungen und Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung verbucht.

  • Ja genau. Ich verbuche die Nachzahlungen auf NZ und HZ. Angenommen man erhält da nur einen Abschlag und ruft dann nochmal die Nebenkostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung nochmal auf, dann erscheint die Abschlagszahlung dort nicht, weil diese ja auf NZ bzw. HZ verbucht worden ist.


    Unabhängig von der EÜR soll es so sein, oder?

  • Richtig, alle Nachzahlungen und Erstattungen aus dem Vorjahresergebnis dürfen auf der Abrechnung nicht erscheinen, damit würden die Zahlen ja verfälscht. Allerdings kann man den Saldo, der bereits geleisteten Zahlen auch prüfen, wenn man sich nicht sicher ist, ob alles bezahlt wurde. die Zahlen aus den Nachzahlungen erscheinen im Abgleich der Mietforderungen

  • Moin,


    mußte mich ja dieses jahr wieder mit den Teilzahlungen auseinandersetzen. Habe aber zwischenzeitlich den Weg gefunden, aus der Nebenkostenabrechnung "offene Posten" zu erzeugen. Die kann man dann wiederum mit Zahlungseingängen entweder ganz oder teilweise verbuchen. So behält man einen Überblick über noch nicht erledigte Nachzahlungen oder Teilzahlungen.

  • Habe aber zwischenzeitlich den Weg gefunden, aus der Nebenkostenabrechnung "offene Posten" zu erzeugen. Die kann man dann wiederum mit Zahlungseingängen entweder ganz oder teilweise verbuchen.


    Genau so ist es richtig :censored:
    MfG Günter