Hallo,
ich hab im WISO-Programm den Bereich "Krankheitskosten" gefunden. Soweit ich das verstanden habe kann man dort Kosten für Heilung bzw. Erträglichermachen einer Krankheit ansetzen.
In meinem Fall ist es so, ich bin privat versichert, hatte im Oktober 2010 eine OP am linken Ohr (rechtes war dieses Jahr dran) wegen einer Knochennekrose/Gehörgangscholesteatom. Die OP war notwendig da die Gefahr der Taubheit bestand. Ich habe das ambulant operieren lassen.
Die Rechnung erhielt ich Anfang diesen Jahres in Höhe von 758 Euro, davon übernahm die Krankenkasse knapp über 700 Euro, den Rest mußte ich selbst zahlen weil wohl einige GOÄ-Ziffern nicht zusammen passten bzw. bei einigen Punkten der Satz von 1,9 überschritten wurde.
Kann ich das absetzen oder geht das nicht?
LG, bogimaus