Krankheitskosten - OP am Ohr - nicht übernommene Kosten absetzbar?

  • Hallo,


    ich hab im WISO-Programm den Bereich "Krankheitskosten" gefunden. Soweit ich das verstanden habe kann man dort Kosten für Heilung bzw. Erträglichermachen einer Krankheit ansetzen.
    In meinem Fall ist es so, ich bin privat versichert, hatte im Oktober 2010 eine OP am linken Ohr (rechtes war dieses Jahr dran) wegen einer Knochennekrose/Gehörgangscholesteatom. Die OP war notwendig da die Gefahr der Taubheit bestand. Ich habe das ambulant operieren lassen.
    Die Rechnung erhielt ich Anfang diesen Jahres in Höhe von 758 Euro, davon übernahm die Krankenkasse knapp über 700 Euro, den Rest mußte ich selbst zahlen weil wohl einige GOÄ-Ziffern nicht zusammen passten bzw. bei einigen Punkten der Satz von 1,9 überschritten wurde.
    Kann ich das absetzen oder geht das nicht?


    LG, bogimaus

    • Offizieller Beitrag

    Typische außergewöhnliche Belastung i.S. § 33 EStG. Nur mach Dir nicht zuviel Hoffnung auf eine Steuerersparnis durch die 58€ Eigenbehalt, da hier die sogenannte zumutbare Eigenbelastung abgezogen wird.

  • Danke!
    Das heißt also, es würde gehen, wenn auch nicht viel dabei rum kommt (sofern überhaupt, aber ein Versuch ist es ja wert, nicht wahr?).


    Kann ich auch eine Nebenhöhlen-OP aus 2009 noch reinbringen? Die war auch notwendig wegen chronischer Entzündungen, das hab ich stationär machen lassen und hab davon mehrere Rechnungen der verschiedenen Ärzte welche auch alle nicht voll übernommen wurden.


    LG, bogimaus

    • Offizieller Beitrag

    Veranlagungsjahr ist das Kalenderjahr und es gilt hier das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Einnahmen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben sind in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie verausgabt worden sind.

  • Das heißt also, es würde gehen, wenn auch nicht viel dabei rum kommt (sofern überhaupt, aber ein Versuch ist es ja wert, nicht wahr?).

    Nein. Das heißt, es wird höchstwahrscheinlich keinen Unterschied machen, sofern Du nicht eine ganze Menge weiterer außergewöhnlicher Belastungen in 2010 hattest. Schau doch in EStG 33. Der niedrigste Prozentsatz wäre 1%. Das bedeutet, Du müsstest drei Kinder haben und Einkünfte von unter 5800 Euro, damit Du die zumutbaren 1% Deiner Einkünfte überhaupt überschreiten würdest.


    Gib die Kosten einfach in Sparbuch ein. Du wirst vermutlich feststellen, dass mit oder ohne die Angabe dieselbe Einkommensteuer berechnet wird. Oder Du rufst die Funktion zur Steuerberechnung in Sparbuch auf. Da wird Dir sogar angezeigt, wie hoch die zumutbare Eigenbelastung in Deinem Falle wäre...