Künstlersozialkasse - Zuschuss zur RV nicht in Anlage Vorsorgeaufwand?

  • Guten Abend alle zusammen!


    Als Freiberufler und Beitragszahler (KV + PV + RV) in die Künstlersozialkasse wird in der Anlage Vorsorgeaufwand in
    Zeile 18 der eigene Beitrag zur KV
    Zeile 21 der eigene Beitrag zur PV
    und in Zeile 24 der Zuschuss der KSK angegeben.


    Das ist alles soweit klar, auch das der EIGENE Beitrag zur RV in Zeile 6 eingetragen wird. Jedoch gibt es hier keine zusätzliche Zeile, wie Zeile 24, sprich keine Zeile für den Zuschuss der KSK (der natürlich an die Deutsche Rentenvericherung abgeführt wird).
    Ist das richtig so? Fällt diese Angabe einfach weg?


    Wenn ja, weiß jemand warum? Finde das echt interessant!


    Vielen Dank für Antworten!

  • Oh, das wäre dann im Original Formular die 9. Zeile, richtig?
    Das hatte mich etwas verwirrt, da dort im Originaltext "Arbeitgeberanteile" steht. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es nicht für Selbstständige/Freiberufler gilt!

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es als Gegenrechnung zu Zeile 6 so eintragen. Ist doch ein Zuschuss von Dritter Seite. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Ja, ich finde es schon treffender beschrieben, als im Original Formular, werde aber noch mal bei jemandem nachfragen.
    Mein Ergebnis werde ich dann auch posten! (kann allerdings ein paar Tage dauern)


    Vielen Dank dafür und einen schönen Abend noch!

  • Also ich bin auch in der KSK Kranken und Pflegepflichtversichert. Weil auch ich Probleme mit den Eintragungen hatte , habe ich dort angerufen. Folgende Ergebnisse: Zeile 18: der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung ( also dein Beitrag + KSK Anteil )
    Zeile 21: der Gesamtbeitrag Pflegeversicherung (also dein Beitrag + KSK Anteil )
    Zeile 24: die Anteile die die KSK gezahlt


    Was den Zuschuss zur Rentenversicherung angeht den die KSK gezahlt hat , wird der nirgendwo eingetragen. Die in Zeile 9 gemeinten Beträge behandeln dort Zahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen und darunter fällt die KSK nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Was den Zuschuss zur Rentenversicherung angeht den die KSK gezahlt hat , wird der nirgendwo eingetragen. Die in Zeile 9 gemeinten Beträge behandeln dort Zahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen und darunter fällt die KSK nicht.

    Na und wo dann? Unter den Tisch fallen darf er ja auch nicht.


    Also bleibt als Lösung doch eigentlich nur, dass hier in Zeile 6 nur den eigenen Anteil eintragen darf; also eigenen Beitrag abzüglich Zuschuss selbst errechnen.

  • Also ich habe meinen eigenen Anteil ( nur den aus eigener Tasche gezahlten ) in Zeile 6 eingetragen. Zeile 9 dann logischerweise nichts mehr. Man kann ( vielleicht ) aber sicherlich auch den Gesamtbeitrag in Zeile 6 eintragen und in Zeile 9 den KSK Anteil der Rentenversicherung .

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe meinen eigenen Anteil ( nur den aus eigener Tasche gezahlten ) in Zeile 6 eingetragen. Zeile 9 dann logischerweise nichts mehr. Man kann ( vielleicht ) aber sicherlich auch den Gesamtbeitrag in Zeile 6 eintragen und in Zeile 9 den KSK Anteil der Rentenversicherung .

    Vor allem, weil das Finanzamt bei letzterem auf Anhieb erkennen kann, dass man den Zuschuss rechtlich gewürdigt hat.

  • Also ich bin auch in der KSK Kranken und Pflegepflichtversichert. Weil auch ich Probleme mit den Eintragungen hatte , habe ich dort angerufen. Folgende Ergebnisse: Zeile 18: der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung ( also dein Beitrag + KSK Anteil )
    Zeile 21: der Gesamtbeitrag Pflegeversicherung (also dein Beitrag + KSK Anteil )
    Zeile 24: die Anteile die die KSK gezahlt


    Was den Zuschuss zur Rentenversicherung angeht den die KSK gezahlt hat , wird der nirgendwo eingetragen. Die in Zeile 9 gemeinten Beträge behandeln dort Zahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen und darunter fällt die KSK nicht.


    Also ich habe mich mal umgehört, bin aber nicht schlauer geworden. Trotzdem kann es nicht stimmen was die KSK dazu gesagt hat. In Zeile 18 müsste nur dein eigener Beitrag zur KV, ebenso in Zeile 21 zur PV. OHNE die Zuschüsse der KSK, denn in Zeile 24 steht ja deutlich (im Originalformular)"Zuschuss zu den Beiträgen lt. den Zeilen 18 und 21". Also das Wort "ZU" ist in dem Falle ausschlaggebend, es heißt ja nicht Zuschuss der Beiträge, sondern eben zu den Beiträgen.


    Ich denke ich werde in diesem Fall beim Finanzamt nachfragen müssen, wenn ich meine Erklärung abgebe. Es ist ein neues Formular und ich denke ich werde nicht der Einzige sein, der Fragen hat.
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