Danke und noch eine Frage zu Kranken- und Pflegeversicherung

  • Nun ist mir grad ein neues Problem untergekommen und ich stehe total auf dem Schlauch, vielleicht könnt Ihr mir da auch bitte helfen?


    Also: Ich bin jetzt 41, arbeite Teilzeit, Beamtin, ein Kind, alleinerziehend, privat versichert.
    Ich habe jetzt die Krankenkassenbeiträge (inkl. Zusatzversicherungen) von 2010 ausgerechnet die ich tatsächlich bezahlt habe, das heißt für Januar und Februar waren es noch etwas weniger, da ich im März 40 wurde hat man die Beiträge erhöht und ich komme auf einen Jahresgesamtbetrag von 2556 Euro plus Pflegeversicherung von 130 Euro.
    Mein Kind ist bei mir mitversichert, für ihn zahlte ich 0 Euro Grundversicherung, für die Zusatzversicherungen 46,08 Euro.


    Nun fängt es schon damit an, Angaben zur Art der Krankenversicherungen.
    Da steht in der Hilfe "bei Personen die Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen zur Krankenversicherung oder Krankheitskosten haben, ist der niedrigere Betrag von 1900 Euro anzusetzen. Zu diesem Personenkreis gehören...Beamte bei denen in der Regel Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten besteht.....".
    Woher weiß ich, das meine Beihilfe steuerfrei ist? Ich sehe nur in den Leistungsabrechnungen der Krankenkasse das ein Teil von der Beihilfe und ein Teil von der Kasse bezahlt wurde.


    Von der Krankenkasse habe ich eine Beitragsinformation 2010 erhalten, darin steht nun:
    Für die Mitgliedschaft meinerseits unter Steuer-ID und ggf. für die Mitversicherung von Angehörigen folgende steuerlich abzugsfähige Beiträge für die Basisabsicherung entrichtet: 1930 Euro. Darüber hinaus wurden folgende Beiträge für den Krankenversicherungsschutz entrichtet, der über die Basisabsicherung hinausgeht: 671 Euro.
    In der Summe ist das weniger als ich tatsächlich an die Kasse bezahlt habe und nun weiß ich nicht, wo ich da was eingeben soll.


    Zudem habe ich Ende 2009 von meiner privaten Krankenkasse und von der Pflegeversicherung eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitgeber/Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren erhalten. Nach einigem Hin- und Her hieß es, man dürfe diese Bescheinigungen nicht an den Arbeitgeber schicken, der Arbeitgeber könne nichts damit anfangen.
    Da steht dann auch ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von xxx ist zum 01.01.2010 als Vorsorgeaufwendung berücksichtungsfähig.
    Was soll ich damit anfangen, muß das auch irgendwo rein? Vor lauter verschiedenen Beträgen hab ich keinen Schimmer wie, was und wo. :(


    LG, bogimaus

    • Offizieller Beitrag

    Zudem habe ich Ende 2009 von meiner privaten Krankenkasse und von der Pflegeversicherung eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitgeber/Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren erhalten. Nach einigem Hin- und Her hieß es, man dürfe diese Bescheinigungen nicht an den Arbeitgeber schicken, der Arbeitgeber könne nichts damit anfangen.

    Was so nicht stimmt. Ich würde diese Bescheinigung auf jeden Fall an den Arbeitgeber weiterleiten.

    Von der Krankenkasse habe ich eine Beitragsinformation 2010 erhalten, darin steht nun:
    Für die Mitgliedschaft meinerseits unter Steuer-ID und ggf. für die Mitversicherung von Angehörigen folgende steuerlich abzugsfähige Beiträge für die Basisabsicherung entrichtet: 1930 Euro. Darüber hinaus wurden folgende Beiträge für den Krankenversicherungsschutz entrichtet, der über die Basisabsicherung hinausgeht: 671 Euro.
    In der Summe ist das weniger als ich tatsächlich an die Kasse bezahlt habe und nun weiß ich nicht, wo ich da was eingeben soll.

    Das kannst nur Du selber mit den zahlen Deiner Bescheinigung und mit Hilfe des Steuerprogramms prüfen und eingeben. Das ist für beamtete Personen eigentlich ohne probleme möglich. Vielleicht auch einmal die Fragezeichen im Programm anklicken.