Hallo,
ich habe mich Ende April selbstständig gemacht und mache nun monatlich mit WISO Steuer-Sparbuch eine EÜR mit USt-Voranmeldung. Nun habe ich eine Frage zu den Vorgründungskosten:
Soweit ich weiß, kann ich die mit der Gründung in Zusammenhang stehenden Kosten für die 6 Monate vor der Gründung geltend machen, in meinem Fall also ab Oktober 2010, richtig? Wie trage ich die Kosten korrekt in meine EÜR ein: Muss ich rückwirkend für jeden der 6 Monate eine EÜR machen oder buche ich alle Vorgründungskosten gesammelt in den Gründungsmonat April 2011? Wenn ersteres richtig ist, wie gehe ich dann mit den 3 Monaten in 2010 um? Muss ich im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung für 2010 eine EÜR für die 3 Monate Oktober bis Dezember mit dem Hinweis auf meine Gründung in 2011 erstellen?
Viele Grüße, Stefan