Vorgründungskosten

  • Hallo,


    ich habe mich Ende April selbstständig gemacht und mache nun monatlich mit WISO Steuer-Sparbuch eine EÜR mit USt-Voranmeldung. Nun habe ich eine Frage zu den Vorgründungskosten:


    Soweit ich weiß, kann ich die mit der Gründung in Zusammenhang stehenden Kosten für die 6 Monate vor der Gründung geltend machen, in meinem Fall also ab Oktober 2010, richtig? Wie trage ich die Kosten korrekt in meine EÜR ein: Muss ich rückwirkend für jeden der 6 Monate eine EÜR machen oder buche ich alle Vorgründungskosten gesammelt in den Gründungsmonat April 2011? Wenn ersteres richtig ist, wie gehe ich dann mit den 3 Monaten in 2010 um? Muss ich im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung für 2010 eine EÜR für die 3 Monate Oktober bis Dezember mit dem Hinweis auf meine Gründung in 2011 erstellen?


    Viele Grüße, Stefan

  • Soweit ich weiß, kann ich die mit der Gründung in Zusammenhang stehenden Kosten für die 6 Monate vor der Gründung geltend machen,

    Soweit ich weiß, ist das Quatsch. Betriebsausgaben sind abziehbar, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Das kann im Extremfall auch zig Jahre vor Gründung oder nach Einstellung des Betriebes sein.

    Muss ich rückwirkend für jeden der 6 Monate eine EÜR machen oder buche ich alle Vorgründungskosten gesammelt in den Gründungsmonat April 2011?

    Eine EÜR gibt man eh nur jahresweise ab. Was in 2010 gezahlt wurde, gehört nach 2010 usw. (Zu- und Abflussprinzip).


    Entschuldige bitte, aber mit so wenig Grundkenntnissen im Steuerrecht sollte man sich zumindest in der Anfangsphase einen Steuerberater holen.