Gekürzte Rechnung vom Kunden buchen

  • Hallo !


    Arbeite seit diesem Jahr mit EÜR&KASSE und habe folgendes Problem.


    1. Problem:


    Ich habe dem Kunden eine Rechnung (Nr. 3) gestellt diese wurde auch gezahlt und ich habe den Eingang gebucht. Tage später teilte er mir mit, dass die Rechnung unrechtmäßig sei und hat den Betrag aus der Rechnung Nr. 3 von der Rechnung (Nr.4) abgezogen. Ich habe ihn dafür eine Gutschrift erstellt.


    Kann ich den gebuchten Betrag Nr. 3 löschen? Oder lass ich den drin und buche nur den gekürzten Betrag aus Rechnung 4? Bleibt ja gleich in der Summe.



    2. Problem:


    Ich hatte dem Kunden eine Rechnung (Nr.5) gestellt und zugeschickt und diese wurde leider ohne den angegebenen Steuerbetrag überwiesen.


    Er wollte mir diesen dann noch überweisen. Doch nun stimmt meine Rechnung (Nr.5) auch wieder nicht. Muss ich eine neue Rechnung über den überwiesenen Betrag ausstellen und dann noch eine für den Steuerbetrag?


    Würde mich über eure Antworten freuen.


    Gruß

  • Hallo Schubi426,


    damit die Buchungsnummern fortlaufend ohne Lücke sind, würde ich keine Buchung löschen - du hast den Betrag ja so erhalten und musst ihn auch so buchen.
    Wenn der Kunde den Betrag in einer Folgerechnung abzieht, buchst du halt nur den Differenzbetrag mit einer Erklärung im Buchungstext (abzüglich Gutschrift Nr XX), warum gekürzt wurde. So kann man es auch als Finanzamtprüfer nachvollziehen.


    zu 2.: Du buchst einfach den zuerst überwiesenen Betrag als Anzahlung (inkl. Steuer) auf Rechnungsnummer 5 und die zweite Überweisung als Restzahlung (inkl. Steuer) auf RG 5. Komplettbetrag ist somit gebucht und Steuer stimmt auch. Keine zweite Rechnung schreiben!


    Gruß


    Struggel