Berufsanfänger - 2. Steuerbescheid - Was bedeutet Festsetzung?

  • Hallo zusammen,


    seit zwei Jahren bin ich berufstätig (nach Studium) und habe nun meinen zweiten Steuerbescheid bekommen. Mein Nettolohn hat sich in den Jahren nicht verändert, jedoch habe ich im Steuerbescheid 2010 eine Festsetzung von ca. 2.000 EUR und im Bescheid 2009 nur ca. 500 EUR. Ich habe 2009 allerdings erst ab April gearbeitet.


    In Bescheid 2009 stand, ich habe ca. 900 EUR zuviel gezahlt (die mir dann auch erstattet wurden) und im Bescheid 2010 habe ich ca. 300 EUR zuviel gezahlt. Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass mir viel mehr Geld erstattet wird.


    Ich hab im Internet und hier im Forum schon nach Festsetzung und Steuerfestsetzung gesucht, aber nirgendwo eine Erklärung gefunden die mir weiterhilft.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand erklären könnte, was diese Festsetzung bedeutet und warum ich im Bescheid 2010 viel weniger Geld erstattet bekomme als im Bescheid 2009.


    Vielen Dank !!

    • Offizieller Beitrag

    Festgesetzte Einkommensteuer ist die sich unter Berücksichtigung Deines zu versteuernden Einkommens und etwaiger Sondertatbestände festgesetzte Einkommensteuer.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider verstehe ich nicht ganz wie ich sie auf meine Frage anwenden kann. Wenn mein Bruttogehalt doch gleich geblieben ist, wieso bekomme ich dann jetzt weniger Geld zurück als im Vorjahr?
    Ich verstehe einfach nicht wie sich dieser Betrag im Steuerbescheid bei "Festgesetzt werden" (1. Spalte) bildet....

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es ist kein Jahr wie das andere. Da gibt es den monatlichen Lohnsteuerabzug mit wechselnder Progression durch Nachzahlungen, 13. Monatsgehalt, etc. . Dann gibt es Werbungskosten, Sonderausgaben und Gesetzesänderungen.


    Schau, ob alles antragsgemäß berücksichtigt wurde und was ggf. Dein Steuerprogramm ausgerechnet hat. Mehr geht nicht.

  • ... Ich habe 2009 allerdings erst ab April gearbeitet.


    In Bescheid 2009 stand, ich habe ca. 900 EUR zuviel gezahlt (die mir dann auch erstattet wurden) und im Bescheid 2010 habe ich ca. 300 EUR zuviel gezahlt. Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass mir viel mehr Geld erstattet wird.

    Ohne die gesamten Einkünften beider Jahre zu kennen, kann man nicht viel sagen. Wenn Du im ersten Quartal von 2009 keine weiteren Einkünfte hattest, und seit April 2009 und das ganze Jahr 2010 Lohn gezahlt wurde, dann liegt der Hauptgrund wahrscheinlich eben in den drei Monaten ohne Einkommen in 2009:


    1. Die festgesetzte Steuer berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen, welches auch im Steuerbescheid oder in WISO Sparbuch angegeben wird. Das zu versteuernde Einkommen berechnet sich aus Deinem Bruttoeinkommen und anderen Einkünften und diversen Abzügen für Vorsorgeaufwendungen etc. Genaueres steht im Steuerbescheid.


    2. Die Einkommensteuer berechnet sich anhand des gesamten Einkommen eines Kalendarjahres. Du hattest also 2009 nur 3/4 des Jahreseinkommens von 2010 bzw. in 2010 hattest Du ein 33% höheres Einkommen.


    3. Durch den progressiven Steuersatz hast Du in der Regel bei höherem Einkommen auch einen höheren Steuersatz, d.h. wenn Du 33% mehr verdienst, zahlst Du nicht nur 33% mehr Steuern, sondern wesentlich mehr. Außerdem gibt es diverse Pauschalen, die als Basis steuerfrei sind.


    4. Der Lohnsteuerabzug vom Lohn berechnet sich anhand von Tabellen, die vereinfacht gesagt davon ausgehen, dass Du das Gehalt in dem Monat, auch in jedem anderen Monat des Jahres gezahlt bekommst. Wenn Du jeden Monat eines Jahres dasselbe Gehalt bekommst, dann sollte idealerweise bei der Einkommensteuererklärung quasi +-0 aufgehen.


    5. Damit wurde Dir in den 9 Monaten von 2009 Lohnsteuer einbehalten, als ob Du im gesamten Jahr 33% mehr verdienen würdest. Dies wird aber in der Einkommensteuererklärung für 2009 wieder ausgeglichen, d.h. Du bekommst eine höhere Rückzahlung in 2009 als in 2010. Andersherum sollte es (unter den angenommenen Randbedingungen) nie sein. In Jahren, in denen Du nicht das gesamte Jahr über arbeitest und keine Lohnersatzleistungen bekommst, kriegst Du in der Regel immer mehr zurück als in Jahren, in denen Du das gesamte Jahr über Einkünfte hattest.


    6. In 2010 passt es dann besser. Die einbehaltene Lohnsteuer in den 12 Monaten passt besser zu der später tatsächlich festgelegten Einkommensteuer. Wenn Du 500 Euro zurückbekommen hast, dann vielleicht, weil Du einige Werbungskosten oder Sonderausgaben hattest, oder wegen der Zahlung von Weihnachtsgeld o.ä. Denn wegen der Lohnsteuertabellen zahlst Du in dem Monat, in dem Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, hast Du immer einen wesentlich höheren Lohnsteuerabzug wie später dann in der Einkommensteuererklärung festgelegt wird. Aber wie gesagt, was genau der Grund dafür ist, kann man nur sagen, wenn man die genauen Angaben kennen würde...

    • Offizieller Beitrag

    Leider verstehe ich nicht ganz wie ich sie auf meine Frage anwenden kann.

    Deine Frage dreht sich eigentlich auch weniger darum, was Festsetzung bedeutet (könnte man frei "übersetzen" mit "soviel Lohnsteuer sind nach den Berechnungen des FA für das betreffende Jahr unter Berücksichtigung aller Umstände und Gesetze unterm Strich zu zahlen), sondern wie schon bei vielen anderen Usern in diesem Jahr darum, warum Du für 2010 wesentlich weniger vom FA zurückerstattet bekommst als für 2009. Dazu hat sich miwe4 schon geäußert. Also entweder alle Hinweise des Programms berücksichtigen oder einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und den Bescheid prüfen lassen. Das können wir nämlich aus der Ferne nicht.

  • Vielen Dank noch einmal, vor allem an gvde für die ausführliche Erläuterung. Jetzt habe ich schon mal ein paar Ansatzpunkte und kann mich intensiver mit dem Bescheid auseinandersetzen und ein bisschen hin und her rechnen.


    Das Steuersparbuch und das Finanzamt kamen übrigens fast auf die gleichen Werte. Also vielleicht habe ich beim Ausfüllen meines Bescheides etwas falsch angegeben, oder es liegt tatsächlich an den drei Monaten ohne Einkünfte und Ersatzleistungen in 2009. Ich werde auch mal versuchen meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu erreichen. Vielleicht hat der ja ein bisschen Zeit und kann es mir erklären...

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich schon mal ein paar Ansatzpunkte und kann mich intensiver mit dem Bescheid auseinandersetzen und ein bisschen hin und her rechnen.

    ?(

    Ich werde auch mal versuchen meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu erreichen. Vielleicht hat der ja ein bisschen Zeit und kann es mir erklären...

    Was soll der Dir denn anderes sagen als wir es getan haben? Eine Steuerberatung darf auch der nicht machen. Auf konkrete Fragen darf er konkret antworten. Wie wir eben auch. Ansonsten kann er auch nur das bereits erläuterte vermuten. Wahrscheinlichste Ursache unterjährige Beschäftigung beim Lohnabzug.


    Du kannst nur schauen, ob das beantragte auch berücksichtigt ist bzw., ob irgend etwas von Dir vergessen wurde einzutragen.