Insolvenzgeld - Fragen zu durch Bank vorfinanziertem Insolvenzgeld

  • Hallo!


    Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung für 2010 und weiß nicht, wie ich das mit dem Insolvenzgeld
    eintragen soll.


    Für die Löhne von Dezember2010 - Februar2011 habe ich Insolvenzgeld erhalten, welches vorfinanziert wurde.
    Ausgezahlt wurde das Insolvenzgeld dementsprechend von Januar2011 - März2011.


    Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 1 (Dauer des Dienstverhältnisses) 01.01. - 30.11.


    Und nun die Frage: Was trage ich in meiner Steuererklärung für den Dezember ein?


    MfG Silcio

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Threads zusammengelegt, daher Überschriften ebenfalls zusammengefasst

  • Hallo. :)



    Habe als
    auszubildender im Jahr 2009 von 01.10.2009-bis 31.12 .2009 Insolvenzgeld bekommen das Geld wurde überbrückt und der Bescheid von Bundesagentur kam im Januar 2010 .


    Habe für Jahr 2010 Steuerausgleich gemacht und und Finanzamt behauptet das das Insolvenzgeld für Jahr 2009 muss im Steuerausgleich 2010 berechnet werden weil das
    Endabrechnung im Januar 2010 gemacht wurde .


    Ich habe das widersprochen


    Kann mir jemand § sagen wo es ausführlich steht oder gab es schon so ein Urteil? :?: :?: :?:

    • Offizieller Beitrag


    Die Zahlung erfolgte durch die Überbrückung im Jahr 2009, daher ist das FA im Recht.
    Steuerausgleich gibt es nicht mehr.

  • ?( ?( ?(
    Also das Insolvenzgeld das in Jahre
    2009 ausgezahlt ist wird nur im Steuerausgleich für Jahr 2010
    berücksichtigt nicht für Jahr 2009 das heißt das im Jahr 2009 gab
    nur 9Monate aber im Jahre 2010 15Monate


    :?:

    • Offizieller Beitrag

    Das Insolvenzgeld gilt zu dem Zeitpunkt als zugeflossen, in dem das Arbeitsamt das Geld dem Kreditinstitut ausgezahlt hat. Der Zeitpunkt der Kreditauszahlung durch das finanzierende Kreditinstitut ist unmaßgeblich. Ist ja nur ein Kredit.

  • Das Insolvenzgeld gilt zu dem Zeitpunkt als zugeflossen, in dem das Arbeitsamt das Geld dem Kreditinstitut ausgezahlt hat. Der Zeitpunkt der Kreditauszahlung durch das finanzierende Kreditinstitut ist unmaßgeblich. Ist ja nur ein Kredit.


    Ist es so algemeines wissen von steuerfachleute oder ist es auch gesezlich verankert in die ganzen § was auf meine Steuerbescheid stehen gibt es darüber kein wort

    • Offizieller Beitrag

    Ist es so algemeines wissen von steuerfachleute oder ist es auch gesezlich verankert in die ganzen § was auf meine Steuerbescheid stehen gibt es darüber kein wort

    Das Arbeitsamt, und nur dieses, zahlt Dir das Insolvenzgeld. Also können auch nur diese Beträge und die Auszahlungszeitpunkte maßgeblich sein. Dazu bedarf es keiner besonderen gesetzlichen Regelung.


    Was Du vorher bekommen hast, damit Du überleben hast war eine kreditfinanzierte Leistung Dritter. Quasi ein Privatdarlehen. Das hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.


    Vielleicht googlest Du einfach mal. Gibt es an vielen Stellen nachzulesen.

  • § 165
    Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung


    Zuflussprinzip das ist ja richtig aber:
    §11


    (1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. 2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. 3Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. 4Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 40 Absatz 3 Satz 2. 5Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt.


    das ist ja im meinem fall auch so wirtschaftlich gehören meine Einamen zu Jahre 2009 :?:

    • Offizieller Beitrag

    Nikolaj


    Dich scheint überhaupt nicht zu interessieren, wer die Zahlung geleistet hat, oder. Aber genau das ist steuerlich entscheidend.

  • das ist ja im meinem fall auch so wirtschaftlich gehören meine Einamen zu Jahre 2009


    § 11 Abs. 1 Satz 2 greift hier aber nicht. Außerdem gilt das nur für Einnahmen, die bis zum 10. Januar zufließen.
    Glaub uns, das FA ist im Recht. Da braucht es keine Paragraphen und keine Gerichtsurteile, das sind allgemeine Grundsätze.

  • Hallo Ihr Steuerexperten,


    ich stehe gerade vor meiner ersten Steuererklärung und komm nicht so recht weiter. Ich versuche den Fall mal zu schildern.


    Mein letzter Arbeitgeber ist im letzten Jahr in die Insolvenz gegangen und hat den Betrieb danach auch eingestellt.


    Ich weiß, dass man das Insolvenzgeld in der einen Anlage aufführen kann bzw. muss, nur ist es in meinem Fall etwas kompliziert.


    Für die Monate Januar - Juni wurde das Gehalt ganz normal gezahlt, für die Monate Juli - September gab es Insolvenzgeld und für die Monate Oktober - November nochmal ganz normales Gehalt. Das Problem an der Sache ist jetzt nur, dass das Insolvenzgeld von einer Bank "vorfinanziert" wurde und die Agentur für Arbeit das Geld erst jetzt von der Bank zurückgefordert hat, folglich bekomme ich für den Zeitraum auch erst im nächsten Jahr die Bescheinigung für die Steuererklärung. Für das Jahr 2012 scheint das somit nicht von belangen zu sein, oder ?


    Vom Arbeitgeber habe ich für den Zeitraum Juli - September eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, nur ist da kein Bruttoarbeitslohn und Lohnsteuer aufgeführt, sondern nur die Abgaben (Punkt 22 - 27)


    Wie trage ich das nun ein ? Muss ich den Zeitraum Juli - September komplett weglassen ? Die Abgaben wurden ja an das Finanzamt übermittelt.


    Für jede Hilfe bin ich dankbar.


    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Überschrift konkretisiert

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort.


    Wie gesagt, es ist meine erste Steuererklärung und bin leider kein Anwalt und kann mit dem Urteil nicht viel anfangen, leider. Wichtig wäre ja erstmal zu wissen, wie ich dies bei der Steuererklärung angeben muss.


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Das eine ist eine allgemeine Information der Arbeitsagentur, in der alles gut verständlich beschrieben ist. Das andere ist zwar ein Urteil, aber auch dort ist das für Dich Wichtige mit verständlichen Worten konkret beschrieben.


    Ich kann doch nicht alles hier wiederholen. ?(

  • Hallo miw4,


    hab es mir jetzt ein zweites mal durchgelesen. Unter Punkt 3.8 der Information zum Insolvenzgeld steht:


    Zitat

    "Nachweis gegenüber dem Finanzamt
    Nach Ablauf jedes Kalenderjahres, in dem Sie Leistungen bezogen haben, überträgt Ihre Agentur für Arbeit bis zum 28.02. die Daten über die im Vorjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungsbezuges elektronisch an die Finanzverwaltung. Im Anschluss erhalten Sie ohne besondere Aufforderung einen Nachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten."


    Genau das ist ja nicht der Fall. Die Bank, die das Geld vorfinanziert hat, fordert erst jetzt das Geld von der Agentur für Arbeit zurück, somit wurde auch nichts übermittelt, dies erfolgt erst Anfang nächstes Jahr. Somit muss ich doch das Insolvenzgeld erst für die Steuererklärung 2013 angeben, auch wenn es im Jahr 2012 durch die Bank (bzw. Insolvenzverwalter) an mich zugeflossen ist.


    In einem ähnlichen Fall, siehe hier: Bedienung Insolvenzgeld haben Sie dies auch so geschildert. Zitat: "Das Insolvenzgeld gilt zu dem Zeitpunkt als zugeflossen, in dem das Arbeitsamt das Geld dem Kreditinstitut ausgezahlt hat. Der Zeitpunkt der Kreditauszahlung durch das finanzierende Kreditinstitut ist unmaßgeblich. Ist ja nur ein Kredit.". (Antwort 9)


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Genau das ist ja nicht der Fall.

    Und genau das ist der Fall.

    Die Bank, die das Geld vorfinanziert hat, fordert erst jetzt das Geld von der Agentur für Arbeit zurück, somit wurde auch nichts übermittelt, dies erfolgt erst Anfang nächstes Jahr. Somit muss ich doch das Insolvenzgeld erst für die Steuererklärung 2013 angeben, auch wenn es im Jahr 2012 durch die Bank (bzw. Insolvenzverwalter) an mich zugeflossen ist.

    Und genau diese Rechtsfolge ergibt sich aus den zwei von mir verlinkten Fundstellen.

    In einem ähnlichen Fall, siehe hier: Bedienung Insolvenzgeld haben Sie dies auch so geschildert. Zitat: "Das Insolvenzgeld gilt zu dem Zeitpunkt als zugeflossen, in dem das Arbeitsamt das Geld dem Kreditinstitut ausgezahlt hat. Der Zeitpunkt der Kreditauszahlung durch das finanzierende Kreditinstitut ist unmaßgeblich. Ist ja nur ein Kredit.". (Antwort 9)

    Ich habe auf Deine Frage nichts anderes geantwortet. Ich habe mir allerdings erlaubt, mal nicht auf die Forensuchfunktion zu verweisen, sondern gezielt Fundstellen zu verlinken, deren Inhalt genau die Lösung vorgibt. Aber irgendwie kann man es nie allen recht machen. Schon komisch.


    Damit künftig andere Hilfesuchende beide gewünschten Alternativen auf einen Blick haben, lege ich mal beide Threads zusammen. Dann hat man die einfache argumentatorische Lösung und die nach der Rechtsprechung bzw. Verwaltungsauffassung begründete Lösung komprimiert zusammen.