Insolvenzgeld - Fragen zu durch Bank vorfinanziertem Insolvenzgeld

  • Ich versuche es nochmal, um eine konkrete Antwort zu bekommen.


    Da die Bank erst im diesem Jahr das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit zurückgefordert hat, auch wenn ich es im Jahr 2012 bekommen habe, gebe ich dies bei der Steuererklärung 2012 oder 2013 an ?


    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage verstehe ich jetzt wirklich nicht. Genau das habe ich Dir doch gerade vorher bestätigt und genau das ergab sich auch aus dem ersten Thread mit dem ich Deinen jetzt zusammengelegt habe. ?(


    Und genau diese Rechtsfolge ergibt sich aus den zwei von mir verlinkten Fundstellen.


    Und genau die Lösung ergab sich auch aus einem eigenen Zitat von Dir:

    Zitat

    Zitat von »l0rdenn0n«
    In einem ähnlichen Fall, siehe hier: Bedienung Insolvenzgeld haben Sie dies auch so geschildert. Zitat: "Das Insolvenzgeld gilt zu dem Zeitpunkt als zugeflossen, in dem das Arbeitsamt das Geld dem Kreditinstitut ausgezahlt hat. Der Zeitpunkt der Kreditauszahlung durch das finanzierende Kreditinstitut ist unmaßgeblich. Ist ja nur ein Kredit.".


    Du schreibst die Lösung, ich bestätige sie Dir und jetzt fragst Du, ob es auch wirklich so ist? ?(


    Ich bestätige Dir dann hiermit meine Bestätigung zu beiden Fällen. ^^

  • Also lasse ich das Insolvenzgeld für das Jahr 2012 weg und gebe das erst im nächsten Jahr für das aktuelle an :thumbup:


    Bin leider kein Fachmann, daher bitte ich um Verzeihung :S


    Aller Anfang ist schwer :whistling: