Also Kleingewerbetreibender mache ich eine EÜ mit Abschreibung.
So schreibe ich z.B. mein Notebook im Rahmen des Sammelpostens über 5 Jahre ab.
Wenn ich dieses nun meinem Bruder schenke, wie muss ich dies in meiner Buchhaltung berücksichtigen ?
Ist es "einfach" eine Privatentnahme in Höhe des aktuellen Restwertes ?