Bescheinigung §35a EStG

  • Bei Erstellung der "Bescheinigung §35a EStG" werden falsche Werte ausgegeben.


    Die Kalkulation basiert nicht auf den anzurechnenden Lohnkosten, es wird der Gesamtbetrag angezogen.


    Dieser Sachverhalt wurde vor geraumer Zeit (3 Updates zuvor) an BUHL gemeldet, bislang ohne Erfolg.


    Vermieter müssen dieses Dokument dem Mieter zur Verfügung stellen können.


    Die Kommunikation mit BUHL verläuft sehr schlecht, seit Juli 2010 werden Fehler von mir an BUHL gemeldet.


    Wie verläuft die Kommunikation mit BUHL bei Euch so ???

  • Hmm... hatte bisher da kein problem


    aber das mit der Bescheinigung §35a kann ich nicht nachvollziehen, bei mir funktioniert das einwandfrei, hast Du denn alle Updates? ich hab im Moment 2.0.0.105

  • Das Update 2.0.0.105 habe ich bereits installiert. Das Problem besteht darin, daß auf dem Ausdruck der "Bescheinigung §35a EStG" nicht die Lohnkosten zur Kalkulation verwendet werder sondern die Gesamtkosten.


    Bei der Eingabe von Rechnungen besteht die Möglichkeit den Begtrag in Lohn- und Materialkosten zu splitten. Für die "Bescheinigung §35a EStG" dürfen nur die Lohnkosten berücksichtigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo "exenter",


    der von Ihnen in diesem Beitrag geschilderte Sachverhalt wurde von uns bereits geprüft, ist mit der aktuellen Programmversion jedoch nicht nachvollziehbar. Gern möchten wir das derzeit bei Ihnen auftretende Programmverhalten weiter prüfen und lösen, benötigen hierfür jedoch genauere Angaben zum vorliegenden Anwendungsfall. Einen Weg, wie Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen können, übersende ich Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse!