Ausländische (EU) Auskünfte

  • Hallo,


    ich war im vergangenen Jahr 2010 für rund 3 Monate im EU Ausland in Bulgarien beschäftigt und mein Gehalt für diese Monate wurde auch dort über ein DBA versteuert. Nun habe ich eine dt. Lohnsteuerbescheiniung für 2010 auf der in Zeile 16 der versteuerte Betrag steht und habe dies in WISO Sparbuch mit in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen.


    Nun stellt sich mir die Frage, muss ich die Einkünfte in WISO auch nochmal unter "Weitere Einkünfte und Bezüge" -> "Ausländische" Einkünfte" -> "Anzurechnende oder abgezogene ausländische Steuern?" aufführen?


    MfG
    Manuel Hagel

  • Hallo,


    es ist mir schon klar, dass das dt. FA die bulgarischen Steuern nicht interessieren, sondern lediglich die dem progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte, aber trotzdem frage ich mich, ob dieser (der Betrag ist ja in Zeile 16 Lohnsteuerbescheinigung und für die ausländischen Einkünfte für den progressionsvorbehalt der gleiche) wie gesagt nochmals als "Weitere Einkünfte..." aufgeführt werden muss?


    Außerdem habe ich nach der weiteren Bearbeitung noch folgende Frage. Und zwar ist es ja so, dass ich meine Flugkosten die nicht vom Arbeitgeber gezahlt wurden für den Zeitraum in Bulgarien als "Reisekosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten" bei "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" eingetragen habe. Oder ist dies falsch und dich muss diese Kosten als "Direkt zuzuordnende Ausgaben zu Sonderfällen" -> " zu den steuerfreien Arbeitslohn lt. Nr. 16 der Lohnsteuerbescheingung" zuordnen?
    Wird dies Einfluss nehmen auf meine Steuerbemessung?


    MfG
    Manuel Hagel

    • Offizieller Beitrag

    t. FA die bulgarischen Steuern nicht interessieren, sondern lediglich die dem progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte, aber trotzdem frage ich mich, ob dieser (der Betrag ist ja in Zeile 16 Lohnsteuerbescheinigung und für die ausländischen Einkünfte für den progressionsvorbehalt der gleiche) wie gesagt nochmals als "Weitere Einkünfte..." aufgeführt werden muss?

    Nein, dann hätte ich es ja gecshrieben. Oder möchtest Du den doppelten Betrag nach Progressionsvorbehalt besteuert wissen? Kannst Du übrigens durch Eingabe der Beträge leicht selber überprüfen.

    Oder ist dies falsch und dich muss diese Kosten als "Direkt zuzuordnende Ausgaben zu Sonderfällen" -> " zu den steuerfreien Arbeitslohn lt. Nr. 16 der Lohnsteuerbescheingung" zuordnen?

    Natürlich musst Du diese Ausgaben gesondert den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen zuordnen. Des halb heisst es ja auch "dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben entsprechend deutschem Steuerrecht ermittelt). Das sagt dir das Sparbuch aber auch, wenn Du mal so ein Fragezeichen anklickst.