Hallo,
ich war im vergangenen Jahr 2010 für rund 3 Monate im EU Ausland in Bulgarien beschäftigt und mein Gehalt für diese Monate wurde auch dort über ein DBA versteuert. Nun habe ich eine dt. Lohnsteuerbescheiniung für 2010 auf der in Zeile 16 der versteuerte Betrag steht und habe dies in WISO Sparbuch mit in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Nun stellt sich mir die Frage, muss ich die Einkünfte in WISO auch nochmal unter "Weitere Einkünfte und Bezüge" -> "Ausländische" Einkünfte" -> "Anzurechnende oder abgezogene ausländische Steuern?" aufführen?
MfG
Manuel Hagel