Wie buche ich Geschäftsessen?

  • Moin!


    Ich bräuchte eure Hife.
    Ich war im Restaurant mit Geschäfsfreunden und möchte dies nun als Geschäftsessen verbuchen.
    Wie verbuche ich das Geschäftsessen + Trinkgeld?
    Ich denke die Aufteilung ist: 30% auf Kto. 4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten und die 70 % auf Kto 4650 und die Vorsteuer zu 100 %?
    Soll ich das über Splitting buchen und das Trinkgeld?


    Danke im voraus für eure Antworten.

  • Hallo Schubi426,


    sofern für das Essen ein geschäftlicher Anlass zu Grunde liegt (immer gut begründen auf dem Beleg, damit eine Prüfung nicht zu einer "Unangemessenheit" der Ausgabe kommt...) sind deine Splittbuchungskonten alle so OK.
    Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung deinerseits und nicht steuerabzugsfähig, daher also aus der Gesamtsumme rausrechnen und als Betriebsausgabe 4980 buchen mit Begründung. Dand dürfte es keine Probleme geben.


    Gruß


    Struggel

    • Offizieller Beitrag

    ... nicht steuerabzugsfähig, daher also aus der Gesamtsumme rausrechnen und als Betriebsausgabe 4980 buchen

    Wie bitte? Also nach Deiner Erklärung Steuerhinterziehung mittels 100%iger Buchung einer nicht abziehbaren Betriebsausgabe als voll abziehbarer Betriebsbedarf? ?(

  • Wie bitte? Also nach Deiner Erklärung Steuerhinterziehung mittels 100%iger Buchung einer nicht abziehbaren Betriebsausgabe als voll abziehbarer Betriebsbedarf?


    Moin,


    Ich hoffe, so ist es richtig:
    Vorsteuer des regulären Rechnungsbetrages zu 100% abziehbar, 30% des Nettobetrages nicht abziehbare B-Kosten, 70% des Nettobetrages abziehbare B-Kosten, Trinkgeld abziehbare B-Kosten (ohne Vorsteuer). Geschäftliche Veranlassung des Essens immer vorausgesetzt.


    OK?


    Gruß
    Struggel

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe, so ist es richtig:
    Vorsteuer des regulären Rechnungsbetrages zu 100% abziehbar, 30% des Nettobetrages nicht abziehbare B-Kosten, 70% des Nettobetrages abziehbare B-Kosten, Trinkgeld abziehbare B-Kosten (ohne Vorsteuer).

    Nein.


    Trinkgelder im üblichen Rahmen sind nach den allgemeinen Regeln für Bewirtungsaufwendungen zu behandeln und gelten insoweit eben auch als Bewirtungskosten; also auch 30%/70% zu erfassen. Die Trinkgelder müssen natürlich auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen werden. Sonst sind sie mangels ordnungsgemäßen Nachweises gar nicht zu berücksichtigen.


    Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Vorsteuer ist zu 100% abziehbar.

  • Guten Abend,


    OK, dann war ich bis auf die Aufteilung des Trinkgeldes auf 30/70 ja halbwegs richtig - danke für die Korrektur. Man lernt halt immer noch was dazu! :thumbup:


    Gruß


    Struggel

  • Hallo!


    Für das Essen habe ich 84,30 € inkl. Trinkgeld gezahlt.


    Habe jetzt folgendermaßen gebucht:
    1) Trinkgeld abgezogen 84,30 - 3€ = 81,30 €
    2) Nettobetrag ausgerechnet 81,30 - 19% = 68,32€
    3) 30 % (20,50€ )auf Konto 4654
    4) 70 % (47,82€) auf Konto 4650
    5) 100 % Steuer 19% (12.98€ ) Konto 4306
    6) Trinkgeld (3€) Konto 4180


    Ich hoffe ich habe das richtig aufgesplittet!
    Könnte mir jemand sagen ob das so O.K ist oder wo eine Fehlbuchung ist?