Korrekte Verbuchung / Aufteilung von Handwerkerrechnung und Bescheinigungen nach §35EStG

  • Hallo Forum, :)


    hier meine aktuelle Sorge mit WISO Hausverwalter - und der Bitte um hilfreiche Hinweise :rolleyes: :


    ich verwalte mit dem HV2010 mehrere Wohnungen in einem Objekt. Jeweils unterschiedliche Mieter (logo... 8o ).
    Nun habe ich die anfallenden Wartungsarbeiten für die Heizungsanlagen, welche pro Wohnung angefallen sind,
    im Programm alle fein säuberlich auf das Konto 4180 Wartung Heizanlage (NK Abrechnung) verbucht. Dieses Konto
    verteile ich dann über die Kostenverteilung am Ende der Abrechnungsperiode verursachungsgerecht auf die einzelnen Mietparteien.
    Soweit auch alles logisch und nachvollziehbar korrekt dargestellt in den NK-Abrechnungen.


    Jedoch wird ja pro Rechnungsbeleg die Angabe der Arbeitskosten für eine Bescheinigung nach §35EStG erwartet, damit die Mieter
    diese Kosten über die Jahreseinkommensteuererklärung geltend machen können.


    Mein Problem: ich finde keine Möglichkeit, wie ich einen Beleg bei der Eingabe einer bestimmten Wohnung/einem Mietvertrag zuordnen könnte.
    Dadurch sind beim Jahresabschluß mehrere Posten auf einem Sammelkonto verbucht, die zwar thematisch dort gruppiert werden können,
    sich aber auf unterschiedliche Wohnungen/Mietverträge beziehen.


    Hat jemand hierfür eine Lösung ? Wie erhalte ich einen korrekten Bescheid, der die Anteile der Mieter auch verursachungsgerecht berücksichtigt ?


    Danke !!! :thumbsup:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wartungsarbeiten an Heizanlagen sind doch umlagefähige Kosten, d.h. Kosten werden auf alle Einheiten umgelegt. Damit erübrigt sich auch die Aufteilung der Arbeitskosten.

  • Wartungsarbeiten an Heizanlagen sind doch umlagefähige Kosten, d.h. Kosten werden auf alle Einheiten umgelegt. Damit erübrigt sich auch die Aufteilung der Arbeitskosten.

    Ja, nur ist das keine Zentralheizung, sondern pro Wohnung eigene Heizanlagen. Damit müssen die Kosten auch pro Wohnung aufgeführt werden. Also auch die ESt-Bescheinigung korrekt
    pro Wohnung / pro Mieter erstellt werden....


    Jemand eine Anregung, wie das geht ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Habe ein ähnliches Problem:


    3 Wohnungseingangstüren (Gemeinschaftseigentum) wurd auf Kosten der jeweiligen Eigentümer "ertüchtigt". Kosten werden den einzelnen Eigentümern zugeordnet.


    In der Finanzamtsbescheinigung (§35a) erscheinen bei diesen drei Eigentümern die Handwerkerkosten aller drei Türen, die die sich dann zum Absetzen teilen können ...


    Die direkte Zuordnung der Handwerkerkosten fehlt mir auch und habe ich noch nicht entdeckt.

  • Wohnungseingangstüren

    Nicht jede Arbeit am/im Haus gehört in die haushaltsnahen Dienstleistungen. Aufgrund meinen Unterlagen gehört die angegebene Arbeit nicht dazu.

    Ach, wirklich? Aber das kannst du nicht wissen ... denn aus deinen Unterlagen geht ja unsere Beschlusslage nicht hervor. Nur in Kürze: drei Eigentümer wünschen stärkeren Einbruchschutz. Wohnungseingangstüren gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum. ETV beschliesst, dass die Arbeiten durch die WEG beauftragt werden und die nutzniessenden Eigentümer, die Kosten der WEG erstatten. Somit Handwerkerleistung für die WEG. Somit gehört es in die Jahresabrechnung. Die Finanzamtsbescheinigung hingegen ist keine vertraglich vereinbarte Verwalterleistung, weil ich aber so ein fürsorglicher Verwalter bin, gibt's die für meine Eigentümer gratis oben drauf. Und dann gehört die Handwerkerleistung aus der Jahresabrechnung natürlich auch auf die Finanzamtsbescheinigung - wieso denn auch nicht. Und dann natürlich nicht als Steuervorteil für alle, sondern für die, die die Leistung bezahlt haben. Da wäre es schon ganz schön, wenn das anteilig beim richtigen Eigentümer ausgewiesen würde.

  • Und dann gehört die Handwerkerleistung aus der Jahresabrechnung natürlich auch auf die Finanzamtsbescheinigung -

    Ich denke, du sollst das mal genau nachlesen, welche Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in eine haushaltsnahe Dienstleistung bzw. begünstigte Handwerkerleistung du nehmen darfst.

  • Ich denke, du sollst das mal genau nachlesen, welche Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in eine haushaltsnahe Dienstleistung bzw. begünstigte Handwerkerleistung du nehmen darfst.

    Hatte er doch richtig wiedergegeben. Wenn der Handwerker (es kann auch z.B. ein Gutachter sein) ins Haus kommt ("haushaltsnah") und dort Arbeiten verrichtet werden, ist das eine gem. §35a EStG absatzfähige Leistung ür den Auftraggeber bzw. denjenigen, der zahlt (Mieter).

    Natürlich gilt Deine Bemerkung immer, auch für Dich selber, das wollte ich gar nicht bestreiten.

  • Wenn der Handwerker (es kann auch z.B. ein Gutachter sein) ins Haus kommt ("haushaltsnah") und dort Arbeiten verrichtet werden, ist das eine gem. §35a EStG absatzfähige Leistung ür den Auftraggeber bzw. denjenigen, der zahlt (Mieter)

    Also meine Unterlagen über "die" haushaltsnahmen Dienstleistungen beinhalten z. B. keinen Gutachter.


    Es gibt einmal die "Begünstigte Handwerkerleistungen", für die maximal € 1.200,- pro Jahr (20% der Aufwendungen) steuerbegünstigt sind.


    Dann die "Begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen", für die maximal € 4.000,- im Jahr (20% der Aufwendungen) steuerbegünstigt sind.


    Die entsprechende Auswahl findest du beim Öffnen des Eingabefeldes, also 2 verschiedene Einstellungen sind zu beachten.


    Und ich bleibe weiterhin dabei, dass das was angegeben wurde, nicht dazu gehört, zumindest in meiner Liste steht dies nicht drin.

  • Hallo Datawhizz, haben Sie jemals eine Lösung für dieses Problem bekommen, ich habe dieses Problem in der Version 365. Die einzige Lösung, die ich mir vorstellen kann, ist, diese indviduell zu buchen, aber wenn möglich, würde dies gerne vermeiden.

  • Und ich bleibe weiterhin dabei, dass das was angegeben wurde, nicht dazu gehört, zumindest in meiner Liste steht dies nicht drin.

    Da bin ich dann wohl besser informiert:


    BMF v. 09.11.2016 - IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008 BStBl 2016 I S. 1213


    "Handelt es sich dagegen bei der gutachterlichen Tätigkeit weder um eine Handwerkerleistung, noch um eine haushaltsnahe Dienstleistung, kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht."

  • Wohnungseingangstüren

    Nicht jede Arbeit am/im Haus gehört in die haushaltsnahen Dienstleistungen. Aufgrund meinen Unterlagen gehört die angegebene Arbeit nicht dazu.

    Steinalt. Also wenn Du meine Frau frägst... :wacko::hail:


    Zum Thema: Deine Unterlagen sind wahrscheinlich auch so alt....:phat:... Handwerkerrechnungen, ob an Türen oder Heizungen, sind selbstredend Bestandteil der §35a,3 EStG Abzugsregelungen. Aber für uns Korinther: ja, es sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Sondern Handwerkertätigkeiten...ändert nix an der Abzugsfähigkeit.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Steinalt. Also wenn Du meine Frau frägst...

    Soll ich;(


    Nun mit der richtigen Zuteilung von Dienstleistungen habe ich immer noch eine, nein zwei Tabellen.

    Einmal die begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung, wo max. 20% für Aufwendungen aber max. mit € 4.000, pro Jahr steuerbegünstigt sind.

    Das andere sind die begünstigte Handwerkerleistungen, die mit 20% und max. € 1.200,- pro Jahr steuerbegünstigt sind.


    Nun sag mal Jungspund;) hast du was anderes?

  • Steinalt. Also wenn Du meine Frau frägst...

    Nun sag mal Jungspund;) hast du was anderes?

    Nein, aber ich seh auch keinen Widerspruch ? Du hattest doch die Heizungswartung und Türreparatur in Zweifel gezogen, das die nicht in Deiner Liste seien... Aus meiner Sicht - und der vieler FA - sind das Handwerkerleistungen die unter §35.3 fallen. Bis 1200 Euro max. steuerreduzierend, dh. man kann im Jahr max. Handwerkerrechnungen bis 6000 Euro angeben.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Heizungswartung

    Diese NIE, denn klar gehört das rein. Bei dem anderen Punkt, na mir ist es egal:-) ich habe sowas nicht.


    Da ich selbst vor 5 Jahren meine Einliegerwohnung komplett saniert und wirklich Scheine in die Hand genommen habe, das habe ich alles als Erhaltungsaufwand in die Steuer gepackt, hat mir mehr Vorteil (vermutlich) gebracht.