Hallo!
Mein Mitarbeiter ist erkrankt für einen längeren Zeitraum. Es wird aufgrund einer anstehenden OP auf jeden Fall dazu kommen, dass er über die 6Wochen-Frist hinauskommt.
Allerdings war er Mitte Mai aufgrund dieser Erkrankung krankgeschrieben und hat dann 1,5 Wochen wieder gearbeitet und ist nun wieder krankgeschrieben worden wegen der gleichen Krankheit.
Nun werden doch eigentlich zur Berechnung des Fristablaufs bzgl. Krankengeldbezug diese Zeiten zusammengezählt?
Oder zäht die gleiche Krankheit nur im Rahmen des Krankengeldes (innerhalb 12 Monate gleiche Krankheit bedeutet wieder Krankengeld und keine Entgeltfortzahlung) und die 6Wochen-Frist fängt in meinem Fall wieder von vorne an zu zählen?
Wenn sie nicht von vorne anfängt, wie erkläre ich dann Lohn&Gehalt, dass diese Zeiträume zusammengehören und somit die 42 Tage früher vorbei sind?
Vielen Dank schon im Vorwege für Eure Hilfe.
2KIeler