Entgeltfortzahlung - Fehlzeit mit Unterbrechung

  • Hallo!
    Mein Mitarbeiter ist erkrankt für einen längeren Zeitraum. Es wird aufgrund einer anstehenden OP auf jeden Fall dazu kommen, dass er über die 6Wochen-Frist hinauskommt.


    Allerdings war er Mitte Mai aufgrund dieser Erkrankung krankgeschrieben und hat dann 1,5 Wochen wieder gearbeitet und ist nun wieder krankgeschrieben worden wegen der gleichen Krankheit.
    Nun werden doch eigentlich zur Berechnung des Fristablaufs bzgl. Krankengeldbezug diese Zeiten zusammengezählt?
    Oder zäht die gleiche Krankheit nur im Rahmen des Krankengeldes (innerhalb 12 Monate gleiche Krankheit bedeutet wieder Krankengeld und keine Entgeltfortzahlung) und die 6Wochen-Frist fängt in meinem Fall wieder von vorne an zu zählen?


    Wenn sie nicht von vorne anfängt, wie erkläre ich dann Lohn&Gehalt, dass diese Zeiträume zusammengehören und somit die 42 Tage früher vorbei sind?


    Vielen Dank schon im Vorwege für Eure Hilfe.
    2KIeler

  • Hallo!


    Habe bei der Einzugsstelle nachgefragt.
    Die Zeiträume zählen zusammen.
    Da der Arbeitgeber die Diagnose in der Regel nicht weiß, wird man rechtzeitig von der Einzugsstelle angeschrieben und über den Ablauf der 6Wochen-Frist informiert und muss entsprechende Angaben machen bzgl. durchschnittliches Monatsentgelt etc., damit die die Höhe des Krankengeldes berechnen können.


    Was ich allerdings immer noch nicht weiß, ist, wie ich Lohn&Gehalt sage, dass diese Zeiträume quasi zusammengehören. Das Programm fängt nämlich die Berechnung von vorne an...


    LG
    2Kieler

    • Offizieller Beitrag

    Hallo 2Kieler,


    die Fehlzeiten werden ja manuell eingetragen im Stammdatensatz des Mitarbeiters unter dem Reiter "Lohn-Abrechnungsdaten" und dem unteren Reiter "Fehlzeiten". Hier werden die Fehlzeiten und die Art der Fehlzeit erfasst. Übernimmt also die Krankenkasse irgendwann die Zahlung für den Mitarbeiter, werden in einer neuen Zeile das Datum und die Fehlzeit 4.x eingetragen, unabhängig davon, ob die zuvor erfasste Fehlzeit der Art 22 einen Zeitraum von 6 Wochen umfasst.


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel