Direkte Zuordnung von Rechnungen an selbst genutzte Wohnung und vermietete Wohnung

  • Hallo,


    Wir haben ein Haus mit Einliegerwohnung, das wir selbst bewohnen und deren ELW vermietet ist. Wir haben Handwerker in beiden Teilen beschäftigt.
    Jetzt haben wir also sowohl Rechnungen, die der ELW direkt zuzuordnen sind, als auch Rechnungen, die dem selbst bewohnten Teil direkt zuzuordnen sind (bei letzterem sind nur die Arbeitszeiten zu 20% zu berücksichtigen).
    Leider haben wir keine Möglichkeit gefunden, bei den "sonstigen Werbungskosten" beides gleichzeitig anzugeben. Es ist nur eine verhältnismäßige Aufteilung möglich. Also auch die 100%ige Zuordnung zur ELW oder dem selbst genutzen Teil. Aber eben nur eines von beiden.


    Wie können wir die Rechnungen für beide Teile direkt zuordnen?


    Verwendete Version: WISO SteuerSparbuch 2011 (für 2010)

  • Moin ...


    Wie Hermann schon schrieb ...


    1) Die Handwerkerleistungen für die selbstgenutzte Wohnung musst Du unter " Haushaltsnahe Aufwendungen ... Handwerkerleistungen ... eingeben.


    2) Unter Immobilien ... selbstgenutzte Objekte ... musst Du für das gesamte Haus eine Anlage V erstellen.


    Unter " erstes Objekt " erfasst Du dann das Haus.
    Dann " Angaben bei Vermietung ...
    Dann " weitere Werbungskosten "
    Dann " abziehbare Erhaltungsaufwendungen, die direkt zugeordnuet werden können "


    Dann Rückmeldung !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: