Heirat 2010 - Steuerberechnung kann nicht stimmen !?!

  • Salute,


    ich, ein Selbständiger, hat im Oktober 2010 eine Angestellte der Stadt Bonn geheiratet.
    Meine Ehefrau hatte 2010 28500 Euro brutto Arbeitslohn, ca. 4500 Euro Ausgaben zu Löhnen und Gehältern.
    Die Steuerklasse meiner Frau habe ich, wie vom Steuersparbuch gewünscht, mit 3 angegeben aufgrund der Heirat im Oktober 2010 (entgegen der Angabe auf der Lohnsteuerkarte (ST-Klasse 1)).



    Zur Kontrolle der Steuererklärung habe ich nun die getrennte Steuerberechnung gewählt: meine Frau bekommt demnach nur 380 Euro Steuern zurück.


    Das kann nicht stimmen, in diesem Jahr (mit Steuerklasse 3) hat sie ca. 250 Euro mehr Lohn pro Monat auf dem Konto.


    Mache ich jetzt irgendwo einen Fehler oder rechnet das Programm einfach nur falsch? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Mache ich jetzt irgendwo einen Fehler oder rechnet das Programm einfach nur falsch? ?(

    Ich würde glatt auf ersteres tippen, denn das Programm kann nur falsch rechnen, wenn Du falsche Eingaben machst.
    Vielleicht ist die Erwartungshaltung an der Erstattung zu hoch, denn Deine Ehefrau wird ja schon mit Steuerklasse 3 entlastet.

  • Nein, auf der Lohnsteuerkarte ist die Steuerklasse 1 angegeben und sie hat nach Klasse 1 Steuern gezahlt.
    Meines Wissens nach bekommt sie aber (da ich als Selbständiger keine Steuerklasse habe) rückwirkend für das gesamte Jahr 2010 die Steuerklasse 3.
    Also müsste da eine wesentlich höhere Rückerstattung ausgerechnet werden....

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens nach bekommt sie aber (da ich als Selbständiger keine Steuerklasse habe) rückwirkend für das gesamte Jahr 2010 die Steuerklasse 3.

    Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es keine Steuerklassen. Da gibt es nur die Grundtabelle und die Splittingtabelle. Eben je nach (gewählter) Veranlagungsart.

  • hmmm... wenn ich getrennte Veranlagung im Steuersparbuch wähle dann bedeutet dass die Steuern meiner Frau (und meine) separat ausgerechnet werden? oder nicht?
    ... und dann kann das Ergebnis einfach nicht stimmen ...

    • Offizieller Beitrag

    hmmm... wenn ich getrennte Veranlagung im Steuersparbuch wähle dann bedeutet dass die Steuern meiner Frau (und meine) separat ausgerechnet werden? oder nicht?
    ... und dann kann das Ergebnis einfach nicht stimmen ...

    Für eine zutreffende Berechnung der getrennten Veranlagung sind alle Einnahmen und vor allem Ausgaben genauestens den jeweiligen Ehepartnern zuzurechnen. Wird da ein Fehler bei den Eintragungen gemacht, kann das "vermeintlich" schon mal gravierende steuerliche Auswirkungen haben. Das Programm kann nur die tatsächlich getätigten Eingaben rechnen, überprüfen kann es eine zutreffende Zuordnung nicht.

  • Alle Eingaben habe ich schon mehrmals kontrolliert.... um den Fall einfach zu halten habe ich daher auch hier nicht mehr als das nötigste erwähnt...:


    nehmen wir einmal an meine Frau hätte KEINE Ausgaben (und weiteren Einnahmen) im Jahr 2010 gehabt, sie hat nach Steuerklasse 1 Lohnsteuer bezahlt (28500 Euro Lohn, 3100 Euro einbehaltene Lohnsteuer).


    Jetzt bekommt sie, aufgrund der Heirat, rückwirkend die Lohnsteuerklasse 3 für 2010.


    Wieso fällt die Rückerstattung so gering aus (380 Euro)???

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bekommt sie, aufgrund der Heirat, rückwirkend die Lohnsteuerklasse 3 für 2010.

    Nein, bekommt sie nicht! Die Steuerklasse wirkt sich nur auf die vom laufenden Gehalt abgezogene Lohnsteuer aus und ist gewissermaßen eine Abschätzung, was für Steuer für das Gesamtjahr fällig sein wird (ist quasi vergleichbar einer Abschlagszahlung bei den Wohnnebenkosten). Erst mit der Jahressteuererklärung wird dann geschaut, wie nah die Schätzung der Realität kam. Dabei können Verheirate sich entweder getrennt oder zusammen veranlagen lassen. Das hat Auswirkungen auf die Steuertabelle (Tarife), die dann zur Anwendung kommt. Nun ist zwar die Zusammenveranlagung im Normalfall günstiger, aber in Ausnahmefällen kann auch die Getrenntveranlagung günstiger sein. Das kann man mit dem Sparbuch prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso fällt die Rückerstattung so gering aus (380 Euro)???

    Ich würde auf einen Eingabefehler wetten. Bei der Höhe der Differenz würde ich als einzige mögliche Option den Bereich Vorsorgeaufwendungen vermuten. Aber prüfen kannst das nur Du selber.

  • hmmm... ich denke wir sind uns einig dass sie eine Rückerstattung bekommen müsste (das FA wusste ja nicht das sie heiratet).


    an Vorsorgeaufwendungen habe ich in das Programm eingetragen:
    2890 Euro AG-Anteil Altersvorsorge (Nr. 23)
    2890 Euro AN-Anteil Altersvorsorge (Nr. 22)
    2296 Euro AN-Anteil Krankenversicherung (Nr. 25)
    356 Euro AN-Anteil Pflegeversicherung
    407 Euro Arbeitslosenversicherung


    Summe der Beiträge: 8840 Euro.


    ich vermute mal das hier der Fehler nicht liegen kann...

    • Offizieller Beitrag

    hmmm... ich denke wir sind uns einig dass sie eine Rückerstattung bekommen müsste (das FA wusste ja nicht das sie heiratet).

    Bekommt sie ja auch. Nur bist Du der irrigen Annahme, dass die Erstattung höher als 380 Euro sein muss. Und das meinte ich mit falscher Erwartungshaltung.
    Es hat sich nun mal ab 2010 etwas im Steuerrecht geändert, und das betrifft den Bereich Vorsorgeaufwendungen.

  • naja, 2011 hat sie 250 Euro netto mehr auf dem Konto, ohne eine Gehaltserhöhung oder Kinder bekommen zu haben.
    Ich rechne ja jetzt gar nicht 250*12=3000 Euro Erstattung. Das erwarte ich nicht.
    Aber eine Erstattung von nur 380 Euro kommt mir doch arg seltsam vor... ich denke nicht das ich da eine überzogene Erwartung habe.

    • Offizieller Beitrag

    naja, 2011 hat sie 250 Euro netto mehr auf dem Konto, ohne eine Gehaltserhöhung oder Kinder bekommen zu haben.
    Ich rechne ja jetzt gar nicht 250*12=3000 Euro Erstattung. Das erwarte ich nicht.
    Aber eine Erstattung von nur 380 Euro kommt mir doch arg seltsam vor... ich denke nicht das ich da eine überzogene Erwartung habe.

    Die 250€ mehr resultieren aus dem Steurklassenwechsel, klar.
    Aber daraus eine höhere Erstattung zu rekapitulieren, ist eben nicht richtig.
    Jedes Jahr ist für sich zu nehmen.
    Denn die gezahlten Steuern werden durch die Werbungskosten gemindert. Je höher die WK, desto höher die Erstattung.

  • klar ist jedes jahr für sich zu nehmen, aber ich denke dass sich von Jahr zu Jahr nicht SOOOO VIEL ändert.


    Ich denke dieses Jahr werden wir in etwa die gleichen Voraussetzungen wie im Jahr 2010 haben.


    ==>> Soll ich jetzt meiner Frau ehrlich sagen das das Plus auf Ihrem Konto vom Finanzamt nächstes Jahr wieder zurückverlangt wird???
    auch das wird nicht so sein...

    • Offizieller Beitrag

    ==>> Soll ich jetzt meiner Frau ehrlich sagen das das Plus auf Ihrem Konto vom Finanzamt nächstes Jahr wieder zurückverlangt wird???
    auch das wird nicht so sein...

    Das habe ich ja nicht geschrieben, oder?


    Die vermeintliche Entlastung durch die "bessere Abzugsfähigkeit von KK-Beiträgen" hat hier bei so einigen schon zu verwunderlichen Ergebnissen geführt, die aber vom Staat gewollt waren im "Bürgerentlastungsgesetz".

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuerklasse meiner Frau habe ich, wie vom Steuersparbuch gewünscht, mit 3 angegeben aufgrund der Heirat im Oktober 2010 (entgegen der Angabe auf der Lohnsteuerkarte (ST-Klasse 1)).

    Wüßte jetzt nicht, warum da etwas gewünscht werden sollte, aber das hat auf die Berechnung keinen Einfluß.


    Zur Kontrolle der Steuererklärung habe ich nun die getrennte Steuerberechnung gewählt: meine Frau bekommt demnach nur 380 Euro Steuern zurück.

    Um noch einmal auf Dein Ausgangsposting zurück zu kommen: was willst Du denn damit kontrollieren, wenn Du die getrennte Veranlagung wählst? Damit verzichtest Du doch auf die steuerlichen Vorteile eine Eheschließung, während demgegenüber die Wahl der SK-Kombination III/V nur bei Verheirateten geht.
    Du vergleichst hier anscheinend Äpfel mit Birnen., Was kommt eigentlich bei der Zusammenveranlagung heraus?

    • Offizieller Beitrag

    2010 = Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 1 (alleinstehend, etc.) = dann getrennte Veranlagung = Grundtabelle = alles in Butter = geringe Erstattung
    2011 = Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 3 (verheiratet) = dann getrennte Veranlagung = Grundtabelle = böses Erwachen = dicke Nachzahlung (dafür eventuell Ehepartner geringere Nachzahlung oder höhere Erstattung = deshalb wählt man ja ggf. die getrennte Veranlagung)


    Du darfst bei einer getrennten Veranlagung nie das Ergebnis eines Ehegatten sehen. Du musst immer beide Veranlagungsergebnissse in der Summe sehen und das mit einer etwaigen Zusammenveranlagung vergleichen. Und wenn getrennte Kassen bestehen, dann muss halt der eine Partner das intern mit dem anderen Partner verrechnen.


    Damit verzichtest Du doch auf die steuerlichen Vorteile eine Eheschließung, ...

    Gerade bei einem Arbeitnehmerehegatten und einem selbständig tätigen Ehegatten kann die getrennte Veranlagung schon mal zu einem günstigeren (Gesamt-)Ergebnis führen.

  • Anfangs wollte ich eigentlich nur wissen welchen finanziellen Vorteil die Heirat uns gebracht hat.
    Die Jahre 2009,2010 und voraussichtlich auch 2011 sind von den Voraussetzungen in etwa gleich geblieben (bei mir gleicher Umsatz, bei ihr gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt).


    2009 hatte sie eine Steuererstattung von ca. 800 Euro, hatte Steuerklasse 1 und auch für Steuerklasse 1 gezahlt.
    2010 hatte sie Steuerklasse 3 (wg. Heirat), aber bezahlte für Steuerklasse 1 Steuern. Erstattung "nur" 380 Euro.
    2011 bekommt sie durch die bessere Steuerklasse 3 von sich aus auf ihr Konto 250 Euro mehr Geld pro Monat.


    Irgendwie scheint mir hier etwas nicht zu stimmen, vor allem nachdem ich die Daten jetzt schon 10x durchgegangen bin.
    Vom für mich logischen her kann der Gesetzgeber die Steuergesetze von einem auf das andere Jahr so ändern, vor allem weil wir ja eigentlich ein "normales" Ehepaar mit normalen Ausgaben/Einnahmen (vermietete Wohnung ich, erhöhte Fortbildungskosten wg. Lehrgang bei ihr) sind.


    Getrennte Veranlagung heißt doch, dass "jeder für sich" seine Steuern bezahlt, man so tut als ob jeder seine Steuererklärung selbst erstellt... - oder nicht?



    Ich habe meine Steuererklärung immer selbst bzw. mit meinem Vater erstellt (auch er kann sich die geringe Erstattung nicht erklären).
    Jetzt stehe ich kurz davor das ganze mal von einem Steuerberater / Steuerverein (?) querprüfen zu lassen.... gibts da ne Empfehlung worauf man achten sollte sofern man das ganze günstig überprüfen lassen möchte (am besten arbeitet derjenige auch mit dem Steuer-Sparbuch wg. fehlenden Export der Daten).

    • Offizieller Beitrag

    miwe schrieb bereits

    2010 = Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 1 (alleinstehend, etc.) = dann getrennte Veranlagung = Grundtabelle = alles in Butter = geringe Erstattung
    2011 = Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 3 (verheiratet) = dann getrennte Veranlagung = Grundtabelle = böses Erwachen = dicke Nachzahlung (dafür

    Du holst noch 2009 ins Boot

    2009 hatte sie eine Steuererstattung von ca. 800 Euro, hatte Steuerklasse 1 und auch für Steuerklasse 1 gezahlt.
    2010 hatte sie Steuerklasse 3 (wg. Heirat), aber bezahlte für Steuerklasse 1 Steuern. Erstattung "nur" 380 Euro.
    2011 bekommt sie durch die bessere Steuerklasse 3 von sich aus auf ihr Konto 250 Euro mehr Geld pro Monat.

    Hier noch mal der Hinweis, dass sich ab 2010 die Absetzbarkeit der Krankenkassen-Beiträge verändert hat, was aber nicht für jeden Steuerzahler zu einer Verbesserung führt.


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