Riester - tatsächliches Entgelt/ Entgeltersatzleistungen

  • Hallo! Ich bin gerade dabei, die Informationen für Riester in die Software einzugeben und bin nun bei den Angaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Eigenbetrag hängengeblieben.
    Die beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. dt. Rentenversicherung habe ich der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung entnommen.


    Nun war ich 2009 teilweise in Kurzarbeit. Muss ich den Gesamtbetrag des KUG in das Feld für Entgeltersatzleistungen eintragen?


    Muss ich dann das Feld "tatsächliches Entgelt" auch ausfüllen bzw. was kommt da rein? Ist das gleich Punkt 3 "Bruttoarbeitslohn" auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung? Dieses fällt ja wegen der Kurzarbeit geringer als das SV-Brutto aus?


    Danke!
    Michaela

    • Offizieller Beitrag

    Nun war ich 2009 teilweise in Kurzarbeit. Muss ich den Gesamtbetrag des KUG in das Feld für Entgeltersatzleistungen eintragen?

    Ja.

    Muss ich dann das Feld "tatsächliches Entgelt" auch ausfüllen bzw. was kommt da rein? Ist das gleich Punkt 3 "Bruttoarbeitslohn" auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung? Dieses fällt ja wegen der Kurzarbeit geringer als das SV-Brutto aus?

    Du musst das Brutto aus der Meldebescheinigung für die Sozialversicherung nehmen.

  • Zitat von »Chipsy1979«


    Muss ich dann das Feld "tatsächliches Entgelt" auch ausfüllen bzw. was kommt da rein? Ist das gleich Punkt 3 "Bruttoarbeitslohn" auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung? Dieses fällt ja wegen der Kurzarbeit geringer als das SV-Brutto aus?


    "Du musst das Brutto aus der Meldebescheinigung für die Sozialversicherung nehmen."

    danke für die schnelle Antwort....aber das Brutto aus der Meldebescheinigung für die Sozialversicherung habe ich doch bereits in "beitragspflichtige Einnahmen i.s.d. dt. Rentenversicherung eingetragen. Das wäre ja dann doppelt und wenn ich das so mache, dann zählt weiter unten in der Software das Feld "Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbetrag insgesamt" beide Beträge zusammen und das stimmt ja dann so nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das gleich Punkt 3 "Bruttoarbeitslohn" auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung? Dieses fällt ja wegen der Kurzarbeit geringer als das SV-Brutto aus?

    Ich hatte diesen Satz falsch gelesen.


    Bei tatsächliches Entgelt ist doch ein Fragezeichen zum Draufklicken und dann steht dort:


    "Zu diesem Personenkreis gehören z. B. Personen, die zusätzlich zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt waren oder Personen, die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis stehen. Wenn besondere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. Rentenversicherung berücksichtigt werden, die vom tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt abweichen, können diese eingegeben werden. Der zu berücksichtigende Betrag kann der Bescheinigung des Arbeitgebers oder der auszahlenden Stelle entnommen werden."

  • Also ich sitze hier grade vor dem selben Problem allerdings habe ich das
    Kurzarbeitergeld 2010 bekommen und mache meinen Steuerbescheid für 2011

    Tut mir leid aber mit diesem verklausulierten Text kann ich nichts anfagen. Bei "beitragspflichtige Einahmen i .S. d . deutschen Rentenversicherung 2010" habe ich nun das Entgeld aus der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung fürs Jahr 2010 genommen. Klar soweit. Bei "Entgeldersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II in 2010" habe ich das Kurzarbeitergeld aus der Lohnsteuerbescheinigung von 2010 eingtragen (Ziffer 15 auf der Bescheinigung). Denke ich auch mal korrekt. Und jetzt die Frage: Muss ich bei "tatsächliches Entgelt in 2010" nun den Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung eintragen (Ziffer 3 auf der Bescheinigung) oder muss ich hier 0€ eintragen?.


    Ich habe nur eine Arbeitsstelle gehabt und nur Geld von meinem einem Arbeitgeber erhalten + das Kurzarbeitergeld vom Staat.
    Um schnelle Antwort wäre ich dankbar.


    Zusatz:
    Generell verstehe ich auch nicht warum beim ersten Feld nicht einfach
    das wahre Vorjahresbrutto genommen wird?? So kann man die Riesterrente
    doch mit Lohnerhöhungen voll ausnutzen - kleiner Beitrag (da Vorweg berechnet - Meldung zur Sozialversicherung erfolgt doch Vorweg oder?) - viel Lohn (da Gehaltserhöhung) -
    volle Zulage... oder was verstehe ich da falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Generell verstehe ich auch nicht warum beim ersten Feld nicht einfach das wahre Vorjahresbrutto genommen wird?? So kann man die Riesterrente doch mit Lohnerhöhungen voll ausnutzen - kleiner Beitrag (da Vorweg berechnet - Meldung zur Sozialversicherung erfolgt doch Vorweg oder?) - viel Lohn (da Gehaltserhöhung) - volle Zulage... oder was verstehe ich da falsch?

    Die Aussage verstehe wiederum ich nicht. Es müssen ja erstmal die Voraussetzungen für die volle Zulage geschaffen sein.