Hallo! Ich bin gerade dabei, die Informationen für Riester in die Software einzugeben und bin nun bei den Angaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Eigenbetrag hängengeblieben.
Die beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. dt. Rentenversicherung habe ich der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung entnommen.
Nun war ich 2009 teilweise in Kurzarbeit. Muss ich den Gesamtbetrag des KUG in das Feld für Entgeltersatzleistungen eintragen?
Muss ich dann das Feld "tatsächliches Entgelt" auch ausfüllen bzw. was kommt da rein? Ist das gleich Punkt 3 "Bruttoarbeitslohn" auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung? Dieses fällt ja wegen der Kurzarbeit geringer als das SV-Brutto aus?
Danke!
Michaela