Interpretation von §10 (4) Satz 4 EStG (Beiträge KV)

  • Hallo ihr Lieben ;)


    Mir geht es um Satz 4:

    Zitat


    ""Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus.""


    Ich verstehe das so:
    Fallen Aufwendungen für die Krankenversicherung an (z.b. 4.800 €) und übersteigen diese die Grenze von 2800 € , dürfen nach Satz 4 trotzdem die tätsächlich anfallenden Aufwendungen (4.800 €) angesetzt werden. Dafür fallen allerdings steuerliche Berücksichtigungen (z.b. Aufwendung für private Haftpflicht von 200 €) weg, da ja die 2.800 € mit den 4.800 € überschritten wurden.


    Verstehe ich das so richtig? Kommt es drauf an, ob die Krankenversicherung gesetzlich oder privat ist?


    Zudem würde ich mich freuen, wenn mir jemand erklären könnte, wie dieser Abschnitt zu verstehen ist:

    Zitat


    Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden.


    Ich bedanke mich für eure Mühen und wünsch euch noch einen schönen Tag ;)


    Gruß
    Tobias

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    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das so richtig? Kommt es drauf an, ob die Krankenversicherung gesetzlich oder privat ist?


    ja, das verstehst du richtig.
    nein, es kommt nicht darauf an, es ist ja immer nur der Basistarif berücksichtigungsfähig.


    Zitat

    Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden.


    ja, das sind alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten und deren nichtarbeitende Ehepartner sowie alle Beamte (aber nicht deren nichtarbeitende Ehepartner)

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......