Hilfe bei einigen Eingaben ins WISO Steuer

  • Hallo zusammen,


    bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen, aber bräuchte hilfe bei einigen Themen:


    1. Wo trage ich die Kosten für studentische Krankenversicherung ein
    2. Bin bei zusätzlichen Angaben zum Nettoeinkommen; bei Steuerzahlung kommt da der Bertrag rein, den ich letztes Jahr nach zahlen musste?
    3. Kann ich folgende Sachen bei der Steuer absetzten:
    - Rechtschutzversicherung
    - Autoversicherung (Haftpflicht & Vollkakso)
    - Berufsunfähigkeitsversicherung
    - Gutachten für KFZ bei Autounfall


    Und noch eine kleine Frage zum Schluß. Meine Frau studiert spielt es eine Rolle ob man die ganzen Studiengebühren etc. bei den Werbungskosten oder bei dden Ausbildungskosten reinschreibt. Betrag ist nicht hoch ca. 1200,-€


    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe ;)



    Gruss


    Scorpion24

  • Vielen Dank im voraus für eure Hilfe


    Wenn man so etwas nicht weiß, sollte man fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen.
    Wir sind hier kein Steuerbüro und dürfen deine Steuererklärung nicht machen.
    MfG Günter

  • Hallo G.Horn,


    wenn du nichts dazu beitragen kannst oder willst, dann lass es.
    Hier soll keiner von irgendjemanden die Steuerklärung machen, nur das ist ein Forum und da tauscht man Informationen aus.


    Hier sollen bitte nur die Leute antworten, die was sinnvolles dazu beitragen können.


    Gruss


    Scorpion24

  • wenn du nichts dazu beitragen kannst oder willst, dann lass es.


    ....scheinbar kennst du den Unterschied nicht.
    Du kannst hier fragen, ob man eine Rechtsschutzversicherung absetzen kann, oder wie man Studiengebühren behandelt, oder ob man Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit absetzen kann.
    Aber bitte nicht deine gesamte Steuererklärung zur Bearbeitung ins Forum stellen. :)
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz abgesehen davon, dass man alle Positionen mit Hilfe der Such-/Hilfefunktion des extra gekauften Steuerprogramms bzw. der Suchfunktion des Forums lösen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz abgesehen davon, dass man alle Positionen mit Hilfe der Such-/Hilfefunktion des extra gekauften Steuerprogramms bzw. der Suchfunktion des Forums lösen kann.


    Heute bin ich es mal, der sich fragt, warum ein Steuerprogramm gekauft wird, um dann die Funktionen nicht zu nutzen, die das Programm bietet?

  • Alles sehr freundliche Forums-Freunde - da kann man nur sagen typisch Deutsche Untertanen. Selbstverständlich kann man Rechtsberatung - natürlich auf eigenes Risiko des Empfängers - aber so ist das immer bei Gefälligkeiten - geben.
    Das ist auch nirgends verboten - was sollen denn immer wieder diese blöden Sprüche. Im Übrigen weiß jeder einigermaßen intelligente Mensch, daß das Verbot der gewerblichen Rechtsberatung - aus dem Dritten Reich stammend und daher schon zu ignorieren! - lediglich die Pfründe einer gewissen einflußreichen Klicke sichern soll. Es dient aber keinesfalls der Erhöhung der Rechtssicherheit!


    Zum Inhaltlichen: du kannst Studienkosten nicht absetzen - außer sie gehören als Fortbildung zu einem ausgeübten Beruf. Diese Regel ist natürlich verfassungswidrig, aber das dauert noch eine Weile bis das gesprochen ist! Zulässig ist dagegen, daß der Fiskus mit 5 Mrd. Euro die Reichen und Umweltschädlinge über die Dienstwagenregelung fördert - aber für Kitas oder Studenten ist kein Geld da. Na ja - die Mafia sitz halt in höchsten Ämtern mit weißen Kragen!!
    Du kannst bei der Steuer die Pflicht-Schutz-Versicherungen absetzen - also Haftpflich jeglicher Art, aber nicht RS. BU kannst Du wohl nicht absetzen - bitte einfach mal Googe bemühen!!
    Wenn Du den Unfall, dann auch das GA absetzen ...


    Viel erfolg beim St-Sparen


    Till

    WISO Mein Geld Pro 365
    Steuer-Sparbuch Gold 1989 - 2022
    Steganos Privacy Suite 20
    Steganos Passwort Manger 20
    u. weitere ?(

    • Offizieller Beitrag

    Alles sehr freundliche Forums-Freunde - da kann man nur sagen typisch Deutsche Untertanen. Selbstverständlich kann man Rechtsberatung - natürlich auf eigenes Risiko des Empfängers - aber so ist das immer bei Gefälligkeiten - geben.

    Und hier liegst Du, bezogen auf das Steuerrecht, komplett falsch.

    ... was sollen denn immer wieder diese blöden Sprüche.

    Genau.


    Wie sagte ein bekannter Kabarettist: "Einfach mal die Klappe halten."

    • Offizieller Beitrag

    daß das Verbot der gewerblichen Rechtsberatung - aus dem Dritten Reich stammend und daher schon zu ignorieren! - lediglich die Pfründe einer gewissen einflußreichen Klicke sichern soll.

    Der Juristen? :whistling:


    Du kannst bei der Steuer die Pflicht-Schutz-Versicherungen absetzen - also Haftpflich jeglicher Art,

    Sofern man den Höchstbetrag nicht schon erreicht hat...


    aber nicht RS.

    Stimmt so nicht. Den beruflich veranlaßten Anteil kann man sogar als Werbungskosten absetzten. Das und anderes bekommt man ohne Probleme heraus, wenn man nur ein wenig im Programm danach schaut:




    Und wir reden hier nicht von stundenlangen Recherchen, sondern von einer simplen Eingabe eines Suchbegriffes und etwas klicken.


    BU kannst Du wohl nicht absetzen - bitte einfach mal Googe bemühen!!

    Er kann aber auch einfach im Programm danach gezielt suchen und stößt dann auf den Eingabebereich "Beiträge zu eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigeitsversicherungen".

  • Moin ...


    Wie dem auch sei ...


    So hat er seine Fragen auch beantwortet bekommen !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    So hat er seine Fragen auch beantwortet bekommen !

    Mal davon abgesehen, daß er dann eine Woche vertrödelt hätte, so hat er die Antworten schon vor einer Woche bekommen. Ich habe gewisse Dingen nur angerissen, wenn das noch relevant ist, muß er sich trotzdem damit beschäftigen.
    Alternativ kann er sich natürlich auch Tills Feldzug gegen die Ungerechtigkeit dieser Welt anschließen oder sich dumm- und dämlich googeln... :whistling:

  • Ursprüngliche Frage:

    Und noch eine kleine Frage zum Schluß. Meine Frau studiert spielt es eine Rolle ob man die ganzen Studiengebühren etc. bei den Werbungskosten oder bei dden Ausbildungskosten reinschreibt. Betrag ist nicht hoch ca. 1200,-€


    Antwort:

    Zitat

    Zum Inhaltlichen: du kannst Studienkosten nicht absetzen - außer sie gehören als Fortbildung zu einem ausgeübten Beruf. Diese Regel ist natürlich verfassungswidrig, aber das dauert noch eine Weile bis das gesprochen ist!
    Hallo Zusammen,

    m.E. können Studiengebühren und sonstige durch das Studium entstandene Kosten unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Falls deine Frau die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen möchte, würde ich die Studienkosten unter den Ausbildungskosten angeben. Die Ausbildungskosten sind zwar auf max. 4.000 € begrenzt, aber das spielt ja in deinem Fall keine Rolle. Bei einigen Kommilitonen von mir wurde die Kombination aus Werbungskostenpauschale und Ausbildungskosten akzeptiert.


    Wie gesagt, müssen aber für Absetzung der Studiengebühren bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Am besten googeln. Eventuell gibt es in Deinem konkreten Fall auch noch weitere Gegebenheiten, welche dazu führen, dass die Studiengebühren zwingend als Werbungskosten oder Ausbildungskosten angegeben werden müssen.


    Bei mir treffen diese Voraussetzungen zu (berufsbegleitendes BWL-Erststudium und kaufmännische Vollzeitanstellung)


    vg
    Tobias