Doppelzahlung ausbuchen???

  • Hallo,


    ich habe eine bereits per LS eingezogene Rechnung nochmals überwiesen bekommen. Nun habe ich diesen Betrag zurück überwiesen.


    Beim Zuordnungsassistent habe ich Splittbuchung gewählt zu der Ursprungsrechnung : also 1x als Guthaben und 1 x als Zahlung. Weder in der Buchführungsliste noch bei dem Kunden erscheint diese Buchung. Kann das sein? Es wird aber beim Bankkonto als zugewiesen gekennzeichnet.


    Was tun? ?( Ich muss das doch irgendwo dokumentiert haben.


    Schon mal Danke,


    Claudia

    Ja wo laufen sie denn? Ja wo laufen sie denn hin?

  • Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Splittbuchungen dort nicht auftauchen in den Rechnungs- und Buchhaltungslisten? Korrigiert mich, wenn ich falsch liege??

    • Offizieller Beitrag

    Hallo claudibu,


    wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, muss man es sich eigentlich gar nicht so kompliziert machen:


    1. Lastschrifteinzug beim Kunden. Beabsichtigt. Dieser Zahlung wird die Rechnung an den Kunden zugeordnet.


    2. Geldeingang der manuellen Überweisung des Kunden. Versehentlich und falsch. Der Eingang ist ja nicht gewinnrelevant und wird umgehend zurück überwiesen. Insofern kann er auch auf ein Durchlaufkonto gebucht werden.


    3. Sie überweisen den fälschlich unter 2. erhaltenen Betrag zurück. Dieser Vorgang ist ebenfalls nicht gewinnrelevant. Als Kategorie wird das auch unter 2. verwendete Durchlaufkonto angegeben, das anschließend wieder ausgeglichen ist.


    Wie gesagt: Die Punkte 2. und 3. ändern nichts am Betriebsgewinn. Und der zuviel bezahlte Betrag (2.) stellt kein Guthaben des Kunden dar, da sie das Geld ja umgehend und komplett zurück überweisen, anstatt es zu behalten, um es mit künftigen Rechnungen zu verrechnen.


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel

  • Falls du EÜR'lerin bist, könntest du den unerwarteten Geldeingang wie die darauf folgende Rücküberweisung ser Einfachheit halber als "nicht betriebsrelevant" kennzeichnen. Beide Vorgänge haben in der Gesamtbetrachtung keinen zugehörigen Geschäftsvorfall und haben keinerlei Auswirkung auf das Ergebnis. Insofern wird FA nichts zu beanstanden haben.

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
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