Kosten für Unterbringung während des Blockunterrichts absetzen?

  • Hallo,



    mein Sohn befindet sich in Berufsausbildung. Der
    Berufsschulunterricht findet als Blockunterricht in Blöcken mit 1-3 Wochen
    Dauer statt. Während dieser Zeit wohnt er in einem Wohnheim. Sein Einkommen
    liegt unterhalb des Freibetrags so dass er die Kosten für das Wohnheim nicht
    steuerlich geltend machen kann.



    Ist es möglich, diese Kosten auf unserer Steuererklärung
    einzutragen und falls ja unter welcher Rubrik?



    Freundliche Grüße

  • mein Sohn befindet sich in Berufsausbildung. Der
    Berufsschulunterricht findet als Blockunterricht in Blöcken mit 1-3 Wochen
    Dauer statt. Während dieser Zeit wohnt er in einem Wohnheim. Sein Einkommen
    liegt unterhalb des Freibetrags so dass er die Kosten für das Wohnheim nicht
    steuerlich geltend machen kann.

    Dein Sohn sollte eine eigene Steuererklärung abgeben und die Kosten als "vorweggenommene Werbungskosten" angeben!

    • Offizieller Beitrag

    Dein Sohn sollte eine eigene Steuererklärung abgeben und die Kosten als "vorweggenommene Werbungskosten" angeben!

    Der Threadersteller schreibt "Einkünfte unterhalb Freibetrag", will heißen, Einkünfte unter Eingangsbetrag Grundtabelle. Also besteht hier überhaupt kein Problem eines etwaigen negativen Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. eines Verlustrücktrags/-vortrags.