Vom Arbeitsamt übernommene Fahr- und Lehrgangskosten in die Steuererklärung?

  • Hab letztes Jahr vom Arbeitsamt einen Bewillingungsbescheid für die Übernahme der Fahr- und Lehrgangskosten an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme bekommen. Unter der Überschrift "Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - §§77, 80 und 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Bewilligungsbescheid" wurden mir für die Zeit vom 01.03.2010 bis 20.05.2010 folgende Leistungen bewilligt:


    Fahrkosten - Öffentliche Verkehrsmittel: 267 Euro
    Lehrgangskosten: 3.008 Euro (Überweisung direkt an den Maßnahmeträger)


    Kosten des Lehrgangs insgesamt: 3.275,01 Euro


    Meine Frage ist nun, ob ich dieses - vom Arbeitsamt erhaltene Geld - in der Steuererklärung für das Jahr 2010 irgendwo mit angeben muss. Es sind ja keine Werbungskosten oder Sonderausgaben, da ich ja nichts aus eigener Tasche bezahlen musste, aber in gewisser Weise hab ich Geld vom Arbeitsamt erhalten. Ist das eine Lohn- bzw. Einkommenersatzleistung oder irgendwas anderes, was explizit in der Steuererklärung mit angegeben werden muss?


    Danke im Voraus für euere sachdienlichen Antworten,


    der Maulheld

  • Das muss du unter die Lohnersatzleistungen eintragen, weil es vom Arbeitsamt kam. Die Belege sollten generell immer aufbewahrt werden.
    Hast du auch Verpflegungspauschale bekommen? Die Kannst du auch mit berücksichtigen.
    Soweit ich weis: Verpflegungspauschalen bei längerer Abwesenheit von Zuhause: 6€ ab 8 Stunden; 12€ ab 12 Stunden; 24€ für 24 Stunden.


    Ich hoffe, dass dies alles richtig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das muss du unter die Lohnersatzleistungen eintragen, weil es vom Arbeitsamt kam.

    Wo steht das?


    Er kann insoweit nur keine Werbungskosten ansetzen bzw. die tatsächlichen Werbungskosten sind um die durch das AA erstatteten Beträge zu kürzen.