Verbleibender Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien

  • Ich habe ein Depot bei einer Schweizer Bank. Die Erträge gebe ich in der Anlage KAP an unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Für diese Erträge errechnet das WISO-Programm nun einen "verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien" in Höhe von 1.852 Euro. Dies hat mich erstaunt, da die Gewinne aus Veräußerungen von Aktien im Jahr 2010 in diesem Depot höher waren als die Verluste. Aber die Gewinne aus Aktienveräußerungen werden zuerst mit Altverlusten verrechnet. Für die Altverluste lasse ich jedes Jahr den verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer feststellen. Ich habe daher auch im Mantelbogen auf Seite 1 "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt.


    Erhalte ich nun automatisch vom Finanzamt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien? Steht dieser Verlustvortrag auf dem gleichen Bescheid wie der verbleibende Verlustvortrag für die Altverluste? Ich nehme an, dass der verbleibende Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien dann in Anspruch genommen wird, wenn die Altverluste aufgebraucht sind.

    • Offizieller Beitrag

    Erhalte ich nun automatisch vom Finanzamt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien?

    Sollte so sein.

    Steht dieser Verlustvortrag auf dem gleichen Bescheid wie der verbleibende Verlustvortrag für die Altverluste?

    Können auch zwei Bescheide sein.Die Bescheide unterscheiden sich übrigens von Bundesland zu Bundesland, da ja verschiedene Technik und Software verwendet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe daher auch im Mantelbogen auf Seite 1 "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt.


    Das ist nicht entscheidend.


    Viel wichtiger ist, ob das Kreuzchen in Zeile 59 der Anlage KAP gewünscht wird oder eben nicht.

  • Der verbleibende Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien und der verbleibende Verlustvortrag Altverluste waren beide auf dem gleichen Feststellungsbescheid.