Ich habe ein Depot bei einer Schweizer Bank. Die Erträge gebe ich in der Anlage KAP an unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Für diese Erträge errechnet das WISO-Programm nun einen "verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien" in Höhe von 1.852 Euro. Dies hat mich erstaunt, da die Gewinne aus Veräußerungen von Aktien im Jahr 2010 in diesem Depot höher waren als die Verluste. Aber die Gewinne aus Aktienveräußerungen werden zuerst mit Altverlusten verrechnet. Für die Altverluste lasse ich jedes Jahr den verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer feststellen. Ich habe daher auch im Mantelbogen auf Seite 1 "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt.
Erhalte ich nun automatisch vom Finanzamt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien? Steht dieser Verlustvortrag auf dem gleichen Bescheid wie der verbleibende Verlustvortrag für die Altverluste? Ich nehme an, dass der verbleibende Verlustvortrag für Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien dann in Anspruch genommen wird, wenn die Altverluste aufgebraucht sind.