Aufstiegsstipendium - wo müssen die Einküfte erfasst werden?

  • Hallo Zusammen,


    kurz zu meiner Person:
    Ich bin ledig, arbeite in Vollzeit und studiere berufsbegleitend (Bachelor of Arts, "Business Administration") an der Hochschule "FOM" (staatlich anerkannt).
    Von der Stiftung "Begabtenförderung berufliche Bildung" erhalte ich ein Aufstiegsstipendium. Zweck des Stipendiums ist die finanzielle Unterstützung von Berufserfahrenen bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Für das Stipendium werden Bundesmittel verwendet.


    Laut der Stiftung sind die Einkünfte steuerfrei, müssen aber in der Steuererklärung als Einnahmen angegeben werden. Nachfolgend der originale Wortlaut:

    Zitat

    Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es
    ist als Einnahme in der Steuererklärung anzugeben.
    Bei der Berechnung von Kindergeld, Wohngeld
    usw. wird das Stipendium als Einnahme angerechnet.

    Nun stellt sich mir die Frage, wo ich die Einnahmen aus dem Stipendium in der Steuererklärung angeben muss. Die WISO-Hilfe lieferte keine brauchbaren Ergebnisse und per Google-Suche wurde ich auch nicht schlauer. Auch habe ich mehrere Felder im Sparbuch getestet, aber nie das gewünschte Ergebnis auf dem Formular bzw. in der Berechnung erhalten. Auch direkt auf den Formularen konnte ich kein geeignetes Feld finden. Getestet habe ich bisher die Felder "Andere Lohn- / Entgeldersatzleistungen" (Anlage N) und "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen" (Anlage N). Für das erstgenannte Feld bietet das Sparbuch keine geeigneten Auswahlmöglichkeiten und eine direkte Eingabe auf dem Formular ist nicht möglich. Auch führen Eingaben in diesem Feld auch zu keiner Änderung bei dem Steuererstattungsbetrag. Das zweite Feld richtet sich wohl eher an Personen die zeitweise ohne Beschäftigung waren. Eingaben führen aber zum gewünschten Ergebnis bei der Steuererstattung. (diese reduziert sich => Progressionsvorbehalt => Erhöhung des durchschnittlichen Steuersatzes)


    Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann und möchte mich bereits vorab für etwaige Hilfe/Bemühungen herzlichst bedanken. :)


    vg
    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Nun stellt sich mir die Frage, wo ich die Einnahmen aus dem Stipendium in der Steuererklärung angeben muss.

    Nirgends. Ggf. sind etwaige Werbungskosten/Ausbildungskosten um die steuerfrei gezahlten Beträge zu kürzen.


    Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es ist als Einnahme in der Steuererklärung anzugeben. Bei der Berechnung von Kindergeld, Wohngeld usw. wird das Stipendium als Einnahme angerechnet.

    Komplett andere Baustelle. Das betrifft ggf. die Einkommensteuererklärung der Eltern, wenn diese kindbezogene Leistungen wie Kindergeld/Kinderfreibetrag beantragen. Da stellen diese Zahlungen dann eigene "Bezüge" des Kindes dar.

  • Hallo,


    meine Frau hat ein Aufstiegsstipendium bekommen. Wo muss ich im Steuersparbuch 2014 dieses Stipendium (Steuerfrei) eintragen? Ich werde leider weder über Google noch über die integrierte Hilfe im Programm fündig.


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    Ich stehe vor einer ähnlichen Frage (gleiches Stipendium etc.) und bin über die Forensuche auf diesen Thread hier gestoßen, jedoch habe ich von einem Steuerberater folgende Auskunft bekommen:


    "Das steuerfreie Aufstiegsstipendium der SBB gemäß § 3 Nr. 44 EStG wird in der Steuererklärung lediglich als steuerfreie Einnahme vermerkt und beeinflusst nicht die Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Diese Angabe erfolgt in der Anlage “Sonstige Angaben und Anträge” unter dem Punkt steuerfreie Einnahmen. Die Eintragung dient nur der Transparenz und wirkt sich nicht steuermindernd oder steuererhöhend aus. Trotz des steuerfreien Stipendiums können Sie die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen, da das Stipendium ausschließlich dem Lebensunterhalt dient und die Studiengebühren nicht direkt deckt. Damit sind diese Kosten als Aufwendungen für Ihre berufliche Weiterbildung grundsätzlich abziehbar."



    Wo finde ich bei WISO Steuer die Anlage mit entsprechenden Punkt?


    Grüße

    Julien

  • Wenn man schon zehn Jahre alte Beiträge hervorholt, sollte man sich auch mal die unterschiedlichen Voraussetzungen nach dieser Vorschrift anschauen. Nicht umsonst gibt es immer wieder Verfahren in diesem Zusammenhang. Irgendeinen Kommentar zu einem der denkbaren Sachverhalte nach einer Suchmaschinensuche hier nahezu wortgleich wiedergeben, ist über den Einzelsachverhalt hinaus nicht immer zielführend.


    Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof