Bei Weiter-Berechnung USt aufschlagen auf USt-freie Dienstleistungen?

  • Hallo,


    ich habe von meinem Auftraggeber eine einwöchige Fortbildung spendiert bekommen. Aus verschiedenen Gründen soll die Rechnung auf mich gestellt werden, ich stelle anschließend eine Rechnung über die Fortbildungskosten an meinen Auftraggeber.
    Nun ist die Rechnung des Fortbildungsinstituts steuerfrei gem. § 4 Nr.21 a) bb) UStG. Muss ich bei der Weiterberechnung an meinen Auftraggeber auf die Fortbildungskosten 19% USt aufschlagen? Wenn ja, gilt dies dann entsprechend auch für Dienstleistungen für Kleinunternehmer, die ich in Anspruch nehme und die ich an meinen Auftraggeber weiter berechnen möchte?


    Viele Grüße
    Stefan


    P.S.: Ich selbst bin USt-pflichtig!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe von meinem Auftraggeber eine einwöchige Fortbildung spendiert bekommen. Aus verschiedenen Gründen soll die Rechnung auf mich gestellt werden, ich stelle anschließend eine Rechnung über die Fortbildungskosten an meinen Auftraggeber.

    Na da würden mich mal die Gründe interessieren. Ganz unabhängig von der Beurteilung der jeweiligen Leistungen im Rahmen des Leistungsaustausches und der Gegenleistung.


    Auf solche "Deals" freut sich jeder Umsatzsteuersonderprüfer.


    Habr Ihr mal die Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe angedacht?

  • Na da würden mich mal die Gründe interessieren. Ganz unabhängig von der Beurteilung der jeweiligen Leistungen im Rahmen des Leistungsaustausches und der Gegenleistung.


    Also ehrlich gesagt war das der Wunsch meines Auftraggebers, den ich nicht weiter hinterfragt habe.

    Auf solche "Deals" freut sich jeder Umsatzsteuersonderprüfer.


    Er konnte jedoch genauso wenig wie ich wissen, dass die die Rechnung des Fortbildungsinstituts steuerfrei sein würde. Was ist denn grundsätzlich daran problematisch, worüber freut sich der Umsatzsteuersonderprüfer?




    ...das ist die Antwort


    D.h. ich muss meine Rechnung über die Rechnungssumme der Fortbildung zzgl. 19% USt stellen, richtig?


    Viele Grüße
    Stefan

  • Danke!


    Da die Rechnung schon rausgeschickt und bezahlt ist, ergibt sich noch eine weitere Neulingsfrage:


    Wie gehe ich am besten bei der "Nachberechnung" der USt vor: Schicke ich nun die korrigierte Rechnung mit derselben Rechnungsnummer und demselben Rechnungsdatum an meinen Auftraggeber mit dem Hinweis, dass diese Rechnung die alte ersetzt, ersetze die Buchung in meiner EÜR und schicke zuletzt eine berichtigte USt-Voranmeldung ans Finanzamt?


    Viele Grüße
    Stefan

  • ..oder muss ich die alte (falsche) Rechnung unangetastet lassen, eine Gutschrift in Höhe derselben an meinen Auftraggeber schicken und gleichzeitig eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer und aktuellem Datum stellen? Wenn ja, unter welchem Konto buche ich denn eine solche Gutschrift?


    Viele Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Da die Rechnung schon rausgeschickt und bezahlt ist, ergibt sich noch eine weitere Neulingsfrage:


    Wie gehe ich am besten bei der "Nachberechnung" der USt vor: Schicke ich nun die korrigierte Rechnung mit derselben Rechnungsnummer und demselben Rechnungsdatum an meinen Auftraggeber mit dem Hinweis, dass diese Rechnung die alte ersetzt, ersetze die Buchung in meiner EÜR und schicke zuletzt eine berichtigte USt-Voranmeldung ans Finanzamt?

    Jetzt weisst Du, warum solche Sachverhalte ein gefundenes Fressen für einen Steuerprüfer sind. Die kommen bei fraglichen Sachverhalten und Nachmeldungen auch gerne einmal unangemeldet vorbei.


    Die Regelungen des UStG zur Rechnungsberichtigung sind Dir bekannt?

  • Da die Rechnung schon rausgeschickt und bezahlt ist,.....


    Wie kann man als Umsatzsteuerpflichtiger eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben ?( :?:


    MfG Günter

  • Hallo,


    vielen Dank für die Hilfe! Ich habe nun meinem Auftraggeber eine Rechnungskorrektur geschickt.


    Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage, wie ich die beiden Teilbeträge korrekt in WISO Sparbuch in die EÜR buche: Den reinen Nettobetrag habe ich im Mai eingenommen, die fehlende USt. folgt jetzt im Juni.


    Stelle ich die Mai-Buchung nun so um, als ob es ein Teilbetrag inkl. USt gewesen wäre, mache eine berichtigte USt-Voranmeldung für Mai und buche für Juni den zweiten Teilbetrag ebenfalls als Bruttobetrag?


    Kann ich auch die Rechnung von Mai komplett ausbuchen und den korrekten Gesamtbetrag inkl. USt. in eine Buchung für Juni stecken? Das scheint mir jedoch nicht wirklich korrekt zu sein.


    Oder gibt es noch eine bessere Möglichkeit, die den Vorgang korrekt und einwandfrei in meiner EÜR abbildet?


    Viele Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Stelle ich die Mai-Buchung nun so um, als ob es ein Teilbetrag inkl. USt gewesen wäre, mache eine berichtigte USt-Voranmeldung für Mai und buche für Juni den zweiten Teilbetrag ebenfalls als Bruttobetrag?

    Bist Du Istversteuerer, musst Du es m.E. sogar zwingend so machen.

  • Hallo,


    so weit, so gut, vielen Dank!


    Die Ausgabe zu der Fortbildung habe ich im Konto "Fortbildung" angegeben. Welchem Konto ordne ich denn die Einnahme (Erstattung der Fortbildungskosten zzgl. USt durch meinen Auftraggeber) zu? Einfach als "Erlöse 19% USt"? Es sind ja eigentlich keine Erlöse, im Grunde genommen ist es eher ein durchlaufender Posten, auf den ich jedoch USt aufschlagen muss.


    Viele Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Einfach als "Erlöse 19% USt"? Es sind ja eigentlich keine Erlöse, im Grunde genommen ist es eher ein durchlaufender Posten, auf den ich jedoch USt aufschlagen muss.

    Natürlich Erlös zu 19% USt. Du stellst es ja sogar (zwingend) gesondert in Rechnung.


    Du solltest für die Zukunft wirklich einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen.