Hallo,
ich habe von meinem Auftraggeber eine einwöchige Fortbildung spendiert bekommen. Aus verschiedenen Gründen soll die Rechnung auf mich gestellt werden, ich stelle anschließend eine Rechnung über die Fortbildungskosten an meinen Auftraggeber.
Nun ist die Rechnung des Fortbildungsinstituts steuerfrei gem. § 4 Nr.21 a) bb) UStG. Muss ich bei der Weiterberechnung an meinen Auftraggeber auf die Fortbildungskosten 19% USt aufschlagen? Wenn ja, gilt dies dann entsprechend auch für Dienstleistungen für Kleinunternehmer, die ich in Anspruch nehme und die ich an meinen Auftraggeber weiter berechnen möchte?
Viele Grüße
Stefan
P.S.: Ich selbst bin USt-pflichtig!