Kirchensteuernachzahlung

  • Hallo,
    ich durfte unsere Kirche für 2008 in 2009 mit einer Nachzahlung beglücken und hatte dies auch per Wiso Software entsprechend im letzten Jahr eingetragen. Diese wurde mir, allerdings erst per Einspruch auf den Steuerbescheid, zugestanden. Es wurde mir pragmatisch empfohlen, die Nachzahlung einfach für 2010 nachzutragen und hier zu berücksichtigten. Dies möchte ich auch gerne tun, allerdings erlaubt mir das Programm die Eintragung nicht!? Die Fehlermeldung lautet: Die Differenz aus Erstattungen und Nachzahlungen stimmt nicht mit den aufgeteilten Werten überein. Was kann ich tun???


    Vielen Dank für Hilfe!!!

    • Offizieller Beitrag

    ich durfte unsere Kirche für 2008 in 2009 mit einer Nachzahlung beglücken und hatte dies auch per Wiso Software entsprechend im letzten Jahr eingetragen. Diese wurde mir, allerdings erst per Einspruch auf den Steuerbescheid, zugestanden. Es wurde mir pragmatisch empfohlen, die Nachzahlung einfach für 2010 nachzutragen und hier zu berücksichtigten.

    Wer hat das empfohlen? Es gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Davon gibt es keine Ausnahmen.

    • Offizieller Beitrag

    Es wurde mir pragmatisch empfohlen, die Nachzahlung einfach für 2010 nachzutragen und hier zu berücksichtigten.


    Ich glaube, hier "flunkerst" Du etwas. Soll heißen:


    Wenn das FA einen Fehler seinerseits einsieht, so kommt nach dem Einspruch garantiert auch ein neuer (berichtigter) Steuerbescheid. Alles andere wäre "Wunschdenken".

  • Nein, absolut nicht. So siehts aus. Hatte zwei Einsprüche (einen bzgl. doppelte Haushaltsführung unter Verwendung des Vordrucks aus dem Wiso Programm und eben den bezgl. nicht anerkannter Steuernachzahlung) Erster wurde mit Verweis auf rechtskräftiges Urteil abgeschmettert. Für den anderen gab es diesen Hinweis (siehe oben)

    • Offizieller Beitrag

    Für den anderen gab es diesen Hinweis (siehe oben)

    Sorry, aber das kann ich auch nicht glauben. § 11 EStG ist das kleine Ein Mal Eins des Steuerrechts. Über diese Vorschrift kann man sich auch nicht so einfach hinwegsetzen. Je nach Bundesland rechnet das sogar die Software des FA automatisch nach den vorliegenden Zahlen aus und setzt es programmgesteuert an. Da dreht niemand etwas dran.

  • Diese wurde mir, allerdings erst per Einspruch auf den Steuerbescheid, zugestanden.


    Normalerweise wird so etwas automatisch auch eine Eintrag vom FA berücksichtigt.
    Da stimmt etwas nicht in deinen Angaben.
    MfG Günter

  • Erstmal vielen Dank für die vielen Hinweise. Offensichtlich ist hier tatsächlich etwas faul oder ich verstehe etwas nicht richtig (letzteres ist nicht unwahrscheinlich...).


    Mein Finanzamt hat mir zu meinem Einspruch gegen den Einkommensteuer-Bescheid 2009 zurück geschrieben:


    "Die Kirchensteuernachzahlung in Höhe von xxx € lt. Einkommenssteuerbescheid 2008 vom xx.xx.2010 wird bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung 2010 berücksichtigt."


    Daher habe ich nunmehr versucht, diesen entsprechenden Betrag in der Steuererklärung 2010 einzutragen, damit er diesmal berücksichtigt wird. Ich weiss halt nur nicht wie. Ich zweifle halt, dass das FA dies automatisch tun wird. Oder hab ich hier tatsächlich was falsch verstanden?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

    • Offizieller Beitrag

    Sagt doch alles. Zahlung in 2010 = Zufluss-/Abflussprinzip = Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2010. Alles andere gibt Dir doch das Sparbuch genau vor. ?(


    Und wenn diese Meldung erscheint:

    Die Fehlermeldung lautet: Die Differenz aus Erstattungen und Nachzahlungen stimmt nicht mit den aufgeteilten Werten überein. Was kann ich tun???

    Dann hast Du irgendeinen Eingabe-/Rechenfehler gemacht. Stell doch mal einen Screen hier rein, damit man sich ein Bild von den Zahlen machen kann.

  • OK, dann zäume ich das ganze mal auf:
    Kirchenst. Nachzahlung lt. Bescheid 2008 (erstellt in Februar 2010): rd. 1300 Euro (ich war den ersten Teil des Jahres im Ausland beschäftigt und mein Arbeitgeber hat nach meiner Rückkehr keine K-Steuer abgeführt...)
    Mein Steuerbescheid 2009 (erstellt Ende 2010) wies eine Kirchensteuererstattung von rd. 600 Euro aus.


    Hier gehen meine Fragen los: die 09er Steuererklärung war mit der Wiso Software erstellt und der Bescheid elektronisch abgeholt. Offenbar hat die Software bereits Beträge für Nachzahlungen und Erstattungen für meine Frau und mich (gemeinsam veranlagt) bereits übernommen - allerdings aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen einen Saldo von 777 Euro (wobei ich eine höhere Erstattung hatte und meine Frau angeblich eine Nachzahlung). Keine Ahnung wo diese Beträge her kommen. Für mich der erste Teil des Problems.


    In meiner Naivität dachte ich mir, dass ich die von der Software bereits eingetragene Beträge behalte und lediglich die 1300 Nachzahlung in 2010 nachtrage. Dies ergab aber die zuvor schon beschriebene Fehlermeldung.


    Wenn man dem Video folgt, dann wären an dieser Stelle (Sonderausgaben) schlicht die Erstattungen aus dem letzten Steuerbescheid einzutragen. Also habe ich für uns gemeinsam (!) die Summe der Erstattungen eingetragen ( die rd. 600 Euro).


    Wenn ich jetzt jedoch unter Nachzahlungen die besagten rd. 1300 Euro eintrage, dann erhalte ich wieder die Fehlermeldung.


    Wo kann ich diese also eintragen?


    Wahrscheinlich bin ich einfach zu stumpf, aber selbsterklärend stelle ich mir irgendwie anders vor...

  • Wahrscheinlich bin ich einfach zu stumpf, aber selbsterklärend stelle ich mir irgendwie anders vor...


    ...und wenn man es dann gar nicht kapiert, einfach mal vom Steuerberater kontrollieren lassen, oder das FA macht das auch, mittlerweile aber gegen Gebühr.
    MfG Günter

  • Sorry, bitte erkläre mir was ich nicht kapiert habe:
    Kirchensteuernachzahlung für 2008 in 2010 geleistet: 1300EUR
    Kirchensteuererstattung für 2009 in 2010 erhalten: 600EUR.


    Kann ich so aber nicht eintragen in die Software, es sei denn jemanden hat einen Hinweis wie ich das der Software ohne Fehlermeldung verklicker. Schön wäre, wenn die Software trotz vermeintlichen Fehlers die Eintragung zulassen würde. Tut sie leider nicht.


    Würde mich über einen entsprechend konstruktiven Hinweis freuen!


    Hätte ich einen Steuerberater würde ich wohl nicht die Software nutzen,oder? Danke für diesen nicht so konstruktiven Hinweis... :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Nach Datensicherung vielleicht mal unter anderem Dateinamen eine Testdatei starten, den Sachbereich komplett löschen und alle Kirchensteuern (noch einmal) manuell eingeben.