Vorsorgeaufwendung Kapitallebensversicherung

  • Hi!


    Hoffentlich eine ganz simple Frage:
    Angenommen ich habe eine Kapitallebensversicherung (Altvertrag von 1999) über welche ich jährliche Vorsorgeaufwendungen von 1200 EUR leiste.
    Bin Angestellter; Steuersatz liegt bei 30% (der Einfachheit halber mal *g).


    Wenn ich diese 1200 EUR nun ansetze, wie kann ich ausrechnen wieviel ich vom Finanzamt quasi zu diesen 1200 Über Steuerrückerstattung zugeschossen bekomme?


    Danke!

  • Wenn ich diese 1200 EUR nun ansetze, wie kann ich ausrechnen wieviel ich vom Finanzamt quasi zu diesen 1200 Über Steuerrückerstattung zugeschossen bekomme?


    Gar nicht, weil wir deinen individuellen Steuersatz nicht kennen.
    Einfach mal eine Steuererklärung mit und ohne Ansatz derVersicherung machwn, der Unterschiedsbetrag ist die Ersparnis.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich diese 1200 EUR nun ansetze, wie kann ich ausrechnen wieviel ich vom Finanzamt quasi zu diesen 1200 Über Steuerrückerstattung zugeschossen bekomme?

    Gar nicht, weil wir deinen individuellen Steuersatz nicht kennen.

    Und deshalb gibt es auch so tolle Steuerprogramme zu erwerben, die verschiedene Testmöglichkeiten bieten.

  • Besitze ich ja, hab seit 2011 ein Abo aufs WISO Sparbuch :)
    Meinen Steuersatz habe ich oben bereits genannt...


    Aber ich installier mein WISO nochmal, dachte das wäre simpel enough dass das jmd direkt beantworten kann...

  • Wenn Du die 1200 Euro nicht für die LV ausgeben würdest und auch sonst nicht absetzen kannst, dann müsstest Du Deine 30% Steuern darauf zahlen, d.h. 360 Euro. Wenn Du die 1200 Euro für die LV ausgibst, dann werden die 1200 Euro von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, dann "sparst" Du Dir die 360 Euro Steuern.


    Natürlich ist der Steuersatz progressiv, d.h. wenn Du mehr zu versteuerndes Einkommen hast, steigt der Steuersatz auch. Dadurch ist der Effekt noch ein wenig größer, d.h. Du "sparst" noch ein wenig mehr.

  • dann "sparst" Du Dir die 360 Euro Steuern.


    ...ne, ist zu ungenau.
    Durch den Vorwegabzug von 1200 sinkt der Spitzensteuersatz auf ca. 28/29 %, dem entsprechend auch die Ersparnis.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wozu kaufe ich mir ein Steuerprogramm, wenn ich dann nicht die Funktion "Planspielmodus" nutze, um so ein Rätselraten zu verhindern. Absolut müßige Zahlenraterei hier im Forum.

  • Danke für die konstruktiven Beiträge, die waren hilfreich; ich spiel später nochmal mit dem Sparbuch rum...
    Achja, und danke auch wieder einmal an das total zielführende Kommentar zuletzt - man musste ja nur drauf warten - Hauptsache was gesagt, obs jmd hilft - völlig egal ;)

    • Offizieller Beitrag

    danke auch wieder einmal an das total zielführende Kommentar zuletzt - man musste ja nur drauf warten - Hauptsache was gesagt, obs jmd hilft - völlig egal ;)

    Gerne geschehen. ;)


    Was meinst Du denn, wie wir das Programm nutzen? Entweder Du nutzt den sinnvollen Planspielmodus, dann siehst Du die Differenz ggf. schwarz auf weiß (oder wie auch immer), oder Du kopierst Dir eine Testdatei.


    Deshalb war das der einzig sinnvolle Kommentar. Nur Du selber kannst mit allen Zahlen errechnen, ob und ggf. in welcher Höhe eine steuerliche Auswirkung besteht. Eine Glaskugel hilft hier kaum.

  • Wieso müsst Ihr jeden Thread breittreten, wenn er nicht nach Eurem Geschmack geht?


    1. Die Frage von NautilusIII ist völlig zulässig.
    2. Man kann die Frage einfach und ohne großes Breittreten des Steuerrechts beantworten.
    3. Man braucht vielleicht nicht immer den Planspielmodus, um exakt herauszufinden, ob es 360 Euro oder 361,50 oder 357,75 Euro sind. Denn der Planspielmodus erklärt einem nicht, wie es funktioniert...
    4. Das hat nichts mit Glaskugeln zu tun. Und auch nichts mit Rätselraten.
    5. Man kann den Planspielmodus nur nutzen, wenn man die Software auch installiert hat, was bei NautilusIII wohl nicht mehr der Fall ist/war.
    6. Wenn mit Ansetzen der LV der Steuersatz auf fiktive 30% ist, dann ist er 30%. Dann sinkt er nicht und ist nicht 28 oder 29%. Der Steuersatz ist kann nie zwei Werte gleichzeitig sein. Ein Nichtansetzen der LV erhöht den Steuersatz.
    7. Die wesentliche Ersparnis zwischen dem Ansetzen und Nicht-Ansetzen wie in der ursprünglichen Fragen ist also die Ersparnis der mehr als 30% Steuern, die man darauf zahlen müsste, wenn man es nicht ansetzen würde.
    8. Manche Antworten müssen nicht bis auf die 5. Nachkommastelle genau sein. Manchmal reicht es auch, wenn man ein Prinzip erklärt. Dann lernt man vielleicht noch was, statt nur doof den Planspielmodus zu benutzen, ohne die Zahlen und das Prinzip dahinter verstanden zu haben...


    Wenn Ihr Euch also darüber aufregt, warum jemand nicht den Planspielmodus benutzt, dann ist es absolut nicht notwendig, dass zwei Personen dies in einem Thread VIERMAL schreiben müssen und einer davon insbesondere auch noch ein Moderator ist. Einmal reicht wirklich.

  • Danke, aber es bringt nichts - so Menschen gibt es und wir werden sie nicht ändern; was sie davon haben werde ich nie verstehen - vllt ist eine Art des Auslebens einer Machtneurose im Cyberspace :)
    Weiterhelfen tut es niemandem ausser ihnen selbst...
    Das einzige was ich bewundere ist die Zeit die sie haben immer wieder solche Beiträge zu verfassen :)


    Das gute ist: Es gibt auch die die nur was sagen wenn sie was hilfreiches beizutragen haben... daher sind Foren auch weiterhin gut :)


    Übrigens gings mir genau darum... die Rechnung zu verstehen statt stupide rumzuprobieren...
    Das Sparbuch habe ich noch, aber, genau, nicht installiert und da ich im Laptop immer ne 2.HDD habe und erst das CD LW einbauen müsste dachte ich einfach kurz Fragen... dafür sollten Foren ja da sein...

    • Offizieller Beitrag

    Man kann die Frage einfach und ohne großes Breittreten des Steuerrechts beantworten.

    Kann man nicht, weil noch nicht einmal klar ist, ob sich die Zahlung überhaupt steuermindernd auswirkt und ob nicht die gesetzlichen Höchstbeträge, eben gerade auch die der Günstigerprüfung, längst durch andere Aufwendungen ausgeschöpft sind. Deshalb ist es absolut sinnfrei, irgendeine fiktive Steuerersparnis in den Raum zu werfen. Sorry, aber bei einigen Sachen fehlt Dir das steuerliche Hintergrundwissen. Und wenn ich auf eine sinnvolle Nutzung des teurer erworbenen Steuerprogramms hinweise, dann hat das auch seinen Sinn. Und habe ich habe keine Lust hier Dir gegenüber wieder meine Äußerungen rechtfertigen zu müssen. Mit solcher Art Diskussionsbeiträgen hilfst Du dem Threadersteller übrigens auch nicht weiter. Auch wenn er das vielleicht nicht einsehen mag.

  • Mit solcher Art Diskussionsbeiträgen hilfst Du dem Threadersteller übrigens auch nicht weiter.

    Deine mehrfachen Beiträge helfen noch weniger weiter. "Du solltest auch mal lesen, was der Threadersteller selber dazu geschrieben hat."

    • Offizieller Beitrag

    Weiterhelfen tut es niemandem ausser ihnen selbst...

    Übrigens kann die Steuerersparnis 15%, 24%, 33%, 42% oder auch 0% betragen. Hilft Dir so etwas nach Art gvde weiter?

    Übrigens gings mir genau darum... die Rechnung zu verstehen statt stupide rumzuprobieren...

    Und genau das macht das Sparbuch im Rahmen der umfangreichen Erläuterungen und Nebenrechnungen zur Steuerberechnung.

    Das Sparbuch habe ich noch, aber, genau, nicht installiert und da ich im Laptop immer ne 2.HDD habe

    Und Du meinst, den Abzug der Vorsorgeaufwendungen und die Berechnung der Günstigerprüfung kann Dir einer so eben Mal in zwei Minuten zu Fuß ausrechnen? Geschweige denn, dass er Dir sagen kann, welche ungefähre steuerliche Auswirkung das für Dich hat, ohne Deine persönlichen steuerlichen Verhältnisse zu kennen?


    Na dann mach das mal fein mit Hilfe von gvde. Der rechnet Dir das bestimmt alles genau vor, da er ja so viel netter und hilfsbereiter ist als ich es bin. Viel Spaß.

  • Na dann mach das mal fein mit Hilfe von gvde. Der rechnet Dir das bestimmt alles genau vor, da er ja so viel netter und hilfsbereiter ist als ich es bin. Viel Spaß.

    Mal wieder solche überflüssigen und unqualifizierten Bemerkungen von jemandem, der Moderator sein soll. Du hast immer noch nicht verstanden, was "Moderator" oder "moderieren".


    Ich zitiere Dich nochmals: "Du solltest auch mal lesen, was der Threadersteller selber dazu geschrieben hat." Warum beherzigst Du nicht einmal, was Du sonst anderen an den Kopf knallst??

    • Offizieller Beitrag

    Steuersatz liegt bei 30% (der Einfachheit halber mal *g).


    Wenn ich diese 1200 EUR nun ansetze, wie kann ich ausrechnen wieviel ich vom Finanzamt quasi zu diesen 1200 Über Steuerrückerstattung zugeschossen bekomme?

    Sollte das wirklich jemand von uns für ihn ausrechnen?

  • Sollte das wirklich jemand von uns für ihn ausrechnen?

    Nein. Es geht darum, ein grundlegendes Prinzip zu erklären.


    Wenn Dir eine Frage zu dumm ist, dann antworte nicht drauf. Wie ich auch schon immer wieder schrieb: Niemand verlangt von Dir, in jedem Thread zu antworten.


    Wie heißt es so schön: es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Wenn die Frage Dir also zu dumm ist, weil der Planspielmodus ja alles so viel besser beantwortet, als die "dumme Frage" zu beantworten, dann antworte einfach GAR NICHT. Kannst Du das? In einem Thread mal gar nicht antworten? Statt die Frage in Frage zu stellen und als dumm abzustempeln?