Abfindung (Steuerpflichtige Entschädigung) + Gehalt + 2. Arbeitgeber

  • Hallo,


    folgendes Scenario:


    (Habe bei den hohen Summe "Tausender Punkte eingefügt" 10000 = 10.000 um lesbarkeit zu verbessern)


    (Zahlen erfunden & rund um anschaulich zu sein, Steuern "geschätzt")


    1. Arbeitgeber (A) hat Standort geschlossen und Abfindung gezahlt (viele Jahre Betriebsabgehörigkeit)
    * Beschäftigungsverhältnis von (A) endete im Januar.
    * Im Januar gab es von (A) die lezte Lohnabrechnung mit Gehalt (4.000€) und Abfindung 80.000€, voll versteuert.
    * Lohnsteuerbescheinigung (A) (NUR Januar) hat 4.000€ Brutto Arbeitslohn (Punkt 3), 40.000 (!) ;( €Einkommensteuer (Punkt 4), Steuerpflichtige Entschädigung 80.000€ usw..
    2. Neuer Arbeitgeber (B) ab Februar, normales Einkommen.
    * Lohnsteuerbescheinigung (B) (Februar - Dezember) hat 48.000€ Brutto Arbeitslohn (Punkt 3), 15.000 €Einkommensteuer usw..


    In Wiso habe ich entsprechen 2 Lohnsteuerbescheinigung mit Laufzeit "Januar" und "Februar-Dezember" eingetragen.


    Beim Januar gab es schon WARNUNG: Das die Lohnsteuer NICHT höher sein kann als der Bruttolohn (... doch wegen Entschädigung)


    Wenn ich dann den Steuerbescheid berechne, scheint WISO die Entschädigung KOMPLETT zu ignorieren, d.h.


    Es wird ein Einkommen von 4.000€ + 48.000€ gegen Steuer von 40.000€ + 15.000€ gerechnet.


    Dabei kommt es natürlich zu einer königliche Rückzahlung von 50.000€ :thumbsup: ... aber das ist falsch,
    denn:


    Wiso MUSS aus meiner sicht die Abfindung als Einkommen berücksichtigt werden:


    Es sollte also die Einkünfte wie folgt bereichnen:


    Gehalt 1. Arbeitnehmer 4.000€
    Abfindung 1. Abreitnehmer 80.000€
    Gehalt 2. Arbeitnehmer 48.000€


    Summe Einkünfte: 132.000€
    Summe Steuern: 40.000€ + 15.000€ = 55.000€
    Abzüglich Werbungskosten z.B. 4.000€
    (alles andere zur Vereinfachung weggelassen)
    Also muss die Steuer (Online nachgeschaut) ca. 35K€ sein.


    Also Rückzahlung "nur" 20.000€ :P (55K€ -35k€) (statt 55.000€ was Wiso rechnet)



    Frage: Was läuft falsch?


    Kommt Wiso mit "Entschädigungen" nicht klar, oder was mache ich falsch?


    Für mich wäre ein korrekte Brechung sinnvoll, um verschieden "Steuersparmodell" durchrechnen zu können.



    Danke für Tips.



    Gruss Marc

    • Offizieller Beitrag

    Beim Januar gab es schon WARNUNG: Das die Lohnsteuer NICHT höher sein kann als der Bruttolohn (... doch wegen Entschädigung)

    Wie soll einbehaltene Lohnsteuer höher sein als der Bruttoarbeitslohn?

    .... oder was mache ich falsch?

    Du hast das im Sparbuch einzugeben, was der Arbeitgeber auf den Lohnsteuerbescheinigungen bescheinigt hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    Und es ist natürlich nicht jede "Entschädigung" begünstigt nach § 34 EStG.

  • Beim Januar gab es schon WARNUNG: Das die Lohnsteuer NICHT höher sein kann als der Bruttolohn (... doch wegen Entschädigung)

    Hast du das denn so eingegeben? Du musst die Lohnsteuer, die auf die Entschädigung entfällt, gesondert eingeben, damit nicht oben 40.000 € Steuer bei nur 4.000 € Arbeitslohn stehen. Siehe Anlage N Zeilen 17 bis 19. Oder hat der AG nur 1x Lohnsteuer ausgewiesen?

  • Hi,


    erst mal danke für die schnellen Antworten:


    Ja, mein alter AG hat die Lohnsteuer von der Abfindung NICHT vom Lohn getrennt.
    Daher kann ich keine Trennung machen....


    Auf der passenden Verdienstabrechnung erscheinen:


    1. Gehalt (Lohnart 100)
    2. Abfindung (Lohnart 596)


    Die Summer wird dann stumpf versteuert...


    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist die einbehaltene Lohnsteuer (Punkt 4) tatsächlich 10x höher als der Bruttolohn (Punkt 3) .
    Die Abfindung erscheint dann komplett unter Punkt 19....


    Alle anderen Posten auf der Lohnsteuerbescheinigung passen von der Werten zu dem Bruttolohn (in meiner Fall "Nur" für Januar...).


    Ich denke das ist Steuerrechnlich auch korrekt, da nach meiner Erkenntnis solche Abfindungen (in der Regel) kompett versteuert werden.
    Daher auch die Hohe Summe bei "Einhabaltene Lohnsteuer".


    Aber so wie es aussieht ist das in der Wiso Software nicht vorgesehen....


    Danke Marc

    • Offizieller Beitrag

    Dann gehört das auch alles als Bruttoarbeitslohn voll in die Zeile 3. Also Zeile 3 um den Betrag laut Zeile 19 zu erhöhen. Schau mal, was in Klammern zu Zeile 19 steht "in Zeile 3 enthalten". Insoweit ist also die Lohnsteuerbescheinigung offensichtlich falsch erstellt.

  • Hallo miwe4,


    ich denke Du hast Recht: Mein Lohnsteurerbescheinigung ist vermutlich falsch.... hätte nicht gedacht das sowas geht...


    Aber: Abfindungen gehören ja auch nicht zu Tagesgeschäft von einer Lohnbuchhaltung....


    Ich werden mal 3. + 19. Addieren und (entgegen meiner Lohnbescheinigung) bei 3. eintragen.


    Dann sollte WISO das richtig rechnen ... und keine Warnungen mehr rausschmeissen.



    Ich denke das wars erstmal... weiter Kommentar willkommen.


    Gruss Marc


    PS: Schnelles Forum :)

    • Offizieller Beitrag

    Dann entgeht ihm aber die ermäßigte Besteuerung, die ihm möglicherweise zusteht.

    Du solltest auch mal lesen, was der Threadersteller selber dazu geschrieben hat.

    • Offizieller Beitrag

    Drück dich bitte etwas deutlicher aus oder zitiere die Stelle, die du meinst.

    Ich denke das ist Steuerrechnlich auch korrekt, da nach meiner Erkenntnis solche Abfindungen (in der Regel) kompett versteuert werden.


  • Aha. Und wenn wisonocht das sagt, dann muss das ja auch stimmen. Unabhängig von den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen.

    • Offizieller Beitrag

    Aha. Und wenn wisonocht das sagt, dann muss das ja auch stimmen. Unabhängig von den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen.

    Neh. Aber es ist auch nicht jede Entschädigungszahlung nach § 34 EStG begünstigt. Und wenn der TE selber betont, dass dies nicht sein zu beantwortendes Problem sei, dann soll es halt so sein. Er kann das in diesem Fall ggf. besser beurteilen als wir, da er ja nur den ganzen Sachverhalt kennt. Sein Problem hat er hier als rein technisches Problem gesehen und auch so beantwortet haben wollen.