Im WISO-Sparbuch steht der Hinweis: Die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen wird noch verfassungsrechtlich geprüft! Es empfiehlt sich daher, immer alle Vorsorgeaufwendungen zu erfassen.
Welche Versicherungen sind gemeint
Im WISO-Sparbuch steht der Hinweis: Die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen wird noch verfassungsrechtlich geprüft! Es empfiehlt sich daher, immer alle Vorsorgeaufwendungen zu erfassen.
Welche Versicherungen sind gemeint
Eben die, die das WISO-Steuersparbuch auch als abziehbar abfragt.
Empfiehlt sich alleine schon auf Grund der "Günstigerprüfung".
Eben die, die das WISO-Steuersparbuch auch als abziehbar abfragt.
Empfiehlt sich alleine schon auf Grund der "Günstigerprüfung".
Eben – und das WISO-Sparbuch fragt VIEL ab – und eben auch
VS die gar nicht zum Tragen kommen – auch nicht bei der Günstigerprüfung
Fragt sich zum einen, ob man sich die Mühe macht alle
möglichen VS zu erfassen, und ob das FA wirklich mit allen möglichen VS „zugepackt“
werden möchte, die sich dann gar nicht mehr auswirken.
Eben – und das WISO-Sparbuch fragt VIEL ab – und eben auch
VS die gar nicht zum Tragen kommen – auch nicht bei der Günstigerprüfung
Zum Beispiel?
Zum Beispiel?
UV - Haftpflicht - BU - Risiko-VS
..., ob das FA wirklich mit allen möglichen VS „zugepackt“ werden möchte, die sich dann gar nicht mehr auswirken.
Meinst Du, darauf achtet dort einer? Das muss jeder Steuerbürger mit sich selber ausmachen. Und wenn Du meinst, überschauen zu können, dass es sich nicht auswirkt, dann lass es raus. Ich würde mich das als Steuerlaie nicht trauen. Zumal die Abschmelzung der "Günstigerprüfung" ja laufend erfolgt.
Der Kern meiner Frage war aber der Hinweis, dass die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen noch
verfassungsrechtlich geprüft wird.
Ich wollte eigentlich wissen, um welcher Versicherungen es vorm Verfassungsgericht geht - ja sicher nicht um alle......
Es geht um alle Versicherungen, die in der Sammlung Vorsorgeaufwendungen des WISO Steuer-Sparbuchs aufgeführt sind.
So zumindest verstehe ich es.
Der Kern meiner Frage war aber der Hinweis, dass die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen noch verfassungsrechtlich geprüft wird.
Dann verstehe ich Deinen obigen Einwand nicht. Denn um genau die von die von Dir genannten geht es doch!
Fragt sich zum einen, ob man sich die Mühe macht alle
möglichen VS zu erfassen, und ob das FA wirklich mit allen möglichen VS „zugepackt“
werden möchte, die sich dann gar nicht mehr auswirken.
Wenn Du der Meinung bist, dass sich das Eintragen der ansetzbaren Versicherungen für Dich nicht lohnt, dann lasse es doch bleiben.
Jedenfalls würde ich dazu raten, alle Beiträge dazu ins Programm zu übernehmen. Die Mühe dazu sollte man sich schon machen.
ja sicher nicht um alle......
Im Zweifel eben doch. Was Dir heute jemand an anhängigen Verfahren nennt, kann morgen schon überholt sein. Wir sind insoweit nun einmal ein klagefreudiges Volk.
Trage es ein oder lasse es. Nur beschwere Dich hinterher nicht, dass irgendein ein Urteil auf Deinen Steuerbescheid infolge Bestandskraft nicht mehr anzuwenden ist.