Hausgeldabrechnung

  • Hallo


    Ich habe vor einiger Zeit die Software gewechselt. Bis jetzt habe ich mit qickimmo 2010 gearbeitet, da das Programm mit der 2011 Version auch umgestellt ( abgespeckte Version des Wisoprogram 2010)worden ist, habe ich mich erst jetzt entschieden auf das Wiso Programm zu wechseln.


    Jetzt aber zu meinem Anliegen, ich versuche schon seit ein paar Tagen ein Hausabrechnung zu erstellen, das gelingt mir nicht, weil ich aus dem Programm von Qicken gewohnt war eine Rechnung( direcktes Beispiel Wasser, Abwasser und Strom-Rechnungen) mit einem Zahlungsdatum und einem Wertstellungsdatum zu versehen.


    Nun ist es in diesem Programm leider nicht so, es werden die Wasser, Abwasser und Strom-Rechnungen, die bei mir nicht erst im Jahr des Abrechnungszeitraum kommen, sonder ein Jahr darauf und verbucht werden können, aber nicht im Anrechnungszeitraum angezeigt.


    Da das Programm zwischen der Nebenkostenabrechnung(Abrechnung Gültigkeitzeitraum) und Hausgeldabrechnung(Abrechnung aktuelle Eingabe) unterscheidet, habe ich das Problem mit einer falschen Hausgeldabrechnung.


    Die aktuelle Wasserrechnung z.B. die vom 01.01.2010-31.12.2010 ist , bekomme ich im Januar 2011 und bezahle Sie dort auch. Nun wird aber die Summe nicht für das Jahr 2010 gebucht, sondern für das Jahr 2011, aber die Hausbrechnung wollte ich für 2010 machen und nicht für 2011.


    Hiermit frage ich mal in die Runde wie das andere nur Eigentümer(Ohne Mieter) machen. Normalerweise macht man die Hausgeldabrechnung wie auch eine Nebenkostenabrechnung für das vergangende Jahr.


    Hier war schon mal eine ähnliche Diskussion, glaube mit der Version 2010 darüber.

  • Normalerweise macht man die Hausgeldabrechnung wie auch eine Nebenkostenabrechnung für das vergangende Jahr.


    Es zählt grundsätzlich nur das, was im Abrechnunsjahr (2010) auch gezahlt wurde.
    Zum Beispiel: Wasserabrechnung/Lieferant aus 2009 gezahlt in 2010 und die laufenden Abschläge aus 2010.


    Du kannst aber auch manuell umstellen, hat aber den Nachteil, daß du erst alle Abrechnungen abwarten musst.


    Der Gültigkeitszeitraum gibt den Zeitraum an, dem die Einnahmen / Ausgaben wirtschaftlich zuzuordnen sind. Bei der Nebenkostenabrechnung und den Einnahmen kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern für welchen Zeitraum die Zahlungen geleistet wurden. Der Gültigkeitszeitraum wird in der Regel vom Programm mit einem passenden Wert vorbelegt. Sollte der Zeitraum nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, kann der Zeitraum manuell geändert werden. Hierzu kann entweder der Check vor dem Zeitraumfeld gesetzt und der Zeitraum angepasst werden, oder es kann mit Hilfe der Schaltfläche "Zeitraum wählen" der entsprechende Zeitraum ausgewählt werden.


    MfG Günter

  • Hallo Günter


    Dieses habe auch schon probiert, mit der manuellen Umstellung trotzdem zeigt er mir bei der Wasser, Abwasser und Strom-Rechnungen immer die Rechnung des Vorangegangenden Jahres an, als bei der Abrechnung für 2010, die Rechnungen aus 2009, da ich diese im Jahre 2010 beglichen habe.


    Das Datum gibt den Zeitpunkt der Zahlung für die Einnahme oder Ausgabe an.
    Für die Nebenkostenabrechnung spielt das Zahlungsdatum keine Rolle. In diesen Abrechnungen werden die Kosten anhand des Gültigkeitszeitraums verteilt. Bei der Hausgeldabrechnung hingegen wird das Datum der Zahlung für die Zuordnung zu einem Abrechnungszeitraum verwendet.


    Dieses ist das Problem, daß das Programm bei ein reine WEG Verwaltung immer das Datum nimmt und nicht wie bei der Nebenkostenabrechnung. Ein fiktive Rechnung in dem Gültigkeitszeitrum zu erstellen ist auch keine gute Idee, da ja der Kontostand für das Abrechnungsajahr verzerrt wird und nicht stimmt.


    Gruß Olaf

  • Bei der Hausgeldabrechnung hingegen wird das Datum der Zahlung für die Zuordnung zu einem Abrechnungszeitraum verwendet.


    ...und das ist richtig so, weil steuerlich Ausgaben erst immer zählen, wenn du sie bezahlst. (Zufluss-/Abfluss-Prinzip)
    Aus dem Grunde auch meine Empfehlung, es bei den Nebenkosten genau so zu machen, erspart dir eine Menge Ärger und Arbeit.
    MfG Günter

  • Dies kann es aber nicht sein. Wenn ich in der Hausgeldabrechnung die Rechnung vom vergangenden Jahr und die Abschläge vom gegenwärtigen Jahr, da Sie sich ja von jahr zu Jahr ändern zusammen rechne komme ich leider nicht auf das Rechnenergebniss der Rechnung und die wird nicht ordnungsgemäß in Hausgeldabrechnung aufgeführt.
    Dies kann es aber nicht sein.
    Wenn die Abschläge gleichblieben könne man es so handhaben.
    Vermutlich wird mir keine andere Möglichkeit bleiben bei meinem alten Programm zu bleiben.
    Außerdem möchte ich eigentlich mit dem Programm eine ordentliche und gesetzeskonforme Hausgeldabrechnung erstellen und keine Steuererklärung.

  • Außerdem möchte ich eigentlich mit dem Programm eine ordentliche und gesetzeskonforme Hausgeldabrechnung erstellen


    ...genau diese Abrechnungsweise entspricht dem Gesetz. (Zufluss-/Abflussprinzip)
    ...und wenn du ein vermietetes Objekt hast, so benötigst du diese Zahlen doch für deine Steuererklärung.
    ...wenn du ein Objekt hast ohne Vermietung (Eigenbedarf) so brauchst du doch keine Hausgeldabrechnung erstellen, sondern bekommst die von der Hausverwaltung geliefert.


    MfG Günter


    NB
    Dieses Thema worde aber auch schon in 2009 im Forum richtig beabtwortet.
    So, nach weiteren Recherchen scheint es wirklich so zu sein, dass WEG-Abrechungen reine Einnahme/Ausgaben-Abrechnungen (für ein ganzes Wirtschaftsjahr) sind. Andere WEG-Verwaltungsprogramme auf dem Markt behandeln das ganz genauso.

  • ...genau diese Abrechnungsweise entspricht dem Gesetz. (Zufluss-/Abflussprinzip).


    Du spricht immer von Gesetz und in anderen Threads vom Gesetzgeber, der dies so verordnet haben. Kann Du vielleicht paar Gesetze nennen wo das nachzulesen ist

    ...und wenn du ein vermietetes Objekt hast, so benötigst du diese Zahlen doch für deine Steuererklärung.


    Es ist kein vermietetes Objekt, sondern ein Mehrfamilienhaus mit 4 Eigentümern.Ich bin auch ein Eigentümer

    ...wenn du ein Objekt hast ohne Vermietung (Eigenbedarf) so brauchst du doch keine Hausgeldabrechnung erstellen, sondern bekommst die von der Hausverwaltung geliefert.


    Da wir nur 4 Pateien sind, haben wir keine Hausverwaltung und die Abrechnung mach ich für mich und die anderen Eigentümer.


    Ich empfinde diese Abrechnungpraxis nicht Gesetzeskonform, da die anderen Eigentümer, jede Rechnung die ich herstellen anzweifeln und ablehnen könnten, die nicht nachvollziehbar sind.
    Nochmal ich kann nich die Abschläge vom gegewärten Jahr mit der Abrechnung vom vergangenden Jahr zusammenrechnen, da dann ein falsche Berechnung rauskommen oder ich muß vom Anbieter von Strom , Wasser und Abwasser ein Deiner meinung nach gesetzeskonforme Abrechnung verlangen. Also die Berechnung der Verbräuche vom vergangenden Jahr und die Abschläge ( die er noch garnicht kenn) vom gegenwärtigen Jahr.
    Oder kann ich den Anbieter vom Gesetz her zwingen die Abrechnung auch Jahrgetreu zu machen.


    mfg

  • Du spricht immer von Gesetz und in anderen Threads vom Gesetzgeber, der dies so verordnet haben. Kann Du vielleicht paar Gesetze nennen wo das nachzulesen ist


    Die Mietnebenkostenabrechnung bzw. die Hausgeldabrechnung ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
    Bei einer EÜR gilt das Zahlungsdatum als Grundlage (Zufluss-/Abfluss-Prinzip) aller Abrechnungen.


    Beispiel:
    Wasserabrechnung 2010....es gelten alle gezahlten Abschläge in 2010 und die Schlusszahlung für 2009 gezahlt in 2010


    Warum willst du das nicht einsehen :?: ...ansonsten einfach mal googlen.....



    Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden.


    Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II, d.h. für die Frage, wann und wie Einkünfte auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet werden, ist es in der Alg II-V geregelt.


    Das Zuflussprinzip, das auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe abstellt, ist strikt vom Realisationsprinzip zu trennen, das den Zeitpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung zu Grunde legt.


    MfG Günter

  • Vielen Dank für diese Aussagen


    habe ein anderes Programm gefunden, wo man es so handhabt wie ich es mir vorstelle.


    Ein besseres Beispiel als Harz IV ist Dir bwohl nicht eingefallen.


    :thumbdown:

  • habe ein anderes Programm gefunden, wo man es so handhabt wie ich es mir vorstelle.


    ...wir wollen es mal so formulieren:
    Im Wiso Hausverwalter ist automatisch ein Schutz einprogrammiert, daß du nichts falsch machen kannst.
    In dem von dir gefundenen Programm kann man diesen Fehler machen, und du machst es jetzt falsch.
    MfG Günter