Liebe Blogger:
Der Fall: bin in 1992 mit 12500.-€ einem Berliner GBR-Immofonds beigetreten.Entgegen der Zusagen hat Berlin die zugesagte Förderung nun eingestellt, der Fonds wird insolvent.Die Bank(IBB Berlin) kündigt nun Beitreibung von 314% der ursprünglichen Einlage, also ca. 40.000.-€ an.Ich bin Freiberufler.Aufgrund der neuen BGH-Rechtsprechung von 2/11 werden die damit wohl auch durchkommen.
Meine Frage:inwieweit sind diese Verluste(da kommt ggf. noch Weiteres) gegen positive Einkünfte aus anderen Einkommensarten verrechenbar in der Einkommenssteuererklärung,kann man vor- oder rücktragen,sind hier Fallstricke hinsichtlich Fristen zu beachten?Und wo trägt man die ggf. ein?
Die Antwort auf diese Frage hätte generelle Bedeutung,da meinem Fonds noch viele andere folgen werden und das I-Net hier nichts hergibt.
Vielen Dank!