Hallo hier im Forum,
manchmal such man sich die Augen aus dem Kopf ohne etwas persönlich treffendes zu finden.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Situation:
Die Freundin meines Sohnes hat einen gemeldeten Wohnort in A
Sie lebt seit Anfang 2010 bei meinem Sohn in B
Ihre Arbeitsstätte ist in C
Sie fährt also täglich von B nach C
Das wurde auch in der Steuererklärung für 2010 angegeben und vom FA abgelehnt. Stattdessen hat die Mitarbeiterin des FA die Kosten von A nach C angesetzt und berechnet. Nach dem Widerspruch der Freundin meines Sohnes kam die Antwort des FA mit dem Hinweis
»»» Zitat:
Sollten Sie bereits 2010 nach B umgezogen sein, legen Sie Ihre Ummeldung bitte vor. Sollten Sie erst 2011 nach B gezogen sein, hat Ihr Einspruch keine Aussicht auf Erfolg.
Zitat Ende «««
Frage:
Ist es wirklich so, dass die Fahrkosten zur Arbeit nur vom gemeldeten Wohnort akzeptiert werden, oder kann man die tatsächlich gefahrenen Km und Lebensort auch anders nachweisen?
Wäre für jeden Hinweis dankbar.
RFabian