Hallo,
ist es zwingend notwendig, dass man das amtliche Formular EÜR verwendet oder kann man eine EÜR in einer anderen Form abgeben?
Vielen Dank Wio
Hallo,
ist es zwingend notwendig, dass man das amtliche Formular EÜR verwendet oder kann man eine EÜR in einer anderen Form abgeben?
Vielen Dank Wio
In der EÜR werden die Betriebsausgaben den Betriebseinnahmen gegenübergestellt und somit das Betriebsergebnis ermittelt. Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, das vom Finanzamt vorgegebene amtliche Formular, dieAnlage EÜR auszufüllen. Damit bleibt Kleinunternehmern bei der Gestaltung der EÜR eine gewisse Wahlfreiheit.
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft.
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.
MfG Günter
Hallo Herr Günter,
zunächst vielen DANK.
http://www.rechtsprechung.com/…cht-revision-vor-dem-bgh/
hier steht, dass die Abgabe des Formular nicht Pflicht ist. Dadurch war und bin ich etwas verunsichert.
Viele Grüße
Wio
Das musst du wissen, so schafft man sich keine Freunde im FA
MfG Günter
Hallo Günter ,
Ich war nur verunsichert was nun richtig ist.
Also gebe ich nur die Anlge EÜR ab? Eine getrennte Kontenaufstellung ist nicht nötig?
Viele Grüße
Wio
Also gebe ich nur die Anlge EÜR ab?
Ja.
Eine getrennte Kontenaufstellung ist nicht nötig?
Wenn das FA fragen hat oder weitere Unterlagen benötigt, wird es sich melden.