Steuererklärung rückwirkend ändern?


  • Hallo zusammen,


    besteht die Möglichkeit eine bereits eingereichte Steuererklärung quasi rückwirkend zu verändern?


    Aufgrund neuer Kenntnisse wurden mir erstmals im Rahmen der Steuererklärung 2010 die Fahrkosten zur Arbeitsstelle als Dienstreise (Hin- und Rückweg) sowie Verpflegungsaufwand für 3 Monate anerkannt.


    Für die Jahre 2008 und 2009 hat dieser Anspruch jedoch auch schon bestanden. Allerdings hatte ich dies damals nicht geltend gemacht.


    Daher meine Frage: Kann ich rückwirkend Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 einlegen?



    Viele Grüße
    Lolle

  • Nein.


    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das war leider auch meine Vermutung!


    Auf den Steuerbescheiden für 2008 und 2009 steht jedoch ein Vorläufigkeitsvermerk. Könnte ich dann nicht einfach Einspruch gegen die Bescheide einlegen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine punktuelle Vorläufigkeit. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Du solltest Dir die Erläuterungen auf Deinem Steuerbescheid auch einmal genauer durchlesen.