Umsatzsteuerjahreserklärung

  • Hallo,


    ich hatte für Dezember eine Umsatzsteuerertattung, welche mit anderen Steuern verbucht wurde (nur am Rande). Dies geschah im Januar, für mich also auch erst im nächsten Jahr als Einnahme zu buchen. Soweit klar.


    ABER:


    Bei meiner Umsatzsteuerjahreserklärung muss ich da die Erstattung von der gezahlten Umsatzsteuer abziehen?


    Danke


    Wio

    • Offizieller Beitrag

    Bei meiner Umsatzsteuerjahreserklärung muss ich da die Erstattung von der gezahlten Umsatzsteuer abziehen?

    Natürlich. Im Rahmen der Abrechnung. Das Prozedere im Programm bei der Erstellung der USt-Erklärung wurde hier im Forum auch schon mehrfach erläutert. Zumindest für den Bereich des Steuer-Sparbuchs. Aber in anderer Software sollte es ähnlich funktionieren.


    Du bekommst den Betrag ja nicht zweimal erstattet. Ansonsten kümmert sich da aber auch das Finanzamt schon drum. ;)