Hallo,
ich hatte für Dezember eine Umsatzsteuerertattung, welche mit anderen Steuern verbucht wurde (nur am Rande). Dies geschah im Januar, für mich also auch erst im nächsten Jahr als Einnahme zu buchen. Soweit klar.
ABER:
Bei meiner Umsatzsteuerjahreserklärung muss ich da die Erstattung von der gezahlten Umsatzsteuer abziehen?
Danke
Wio