Pauschbetrag für Versorgungsbezüge UND Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit

  • Ich erhalte Versorgungsbezüge aus der gesetzl. RV und eine Betriebsrente.
    Bei der Steuerberechnung weist das Programm
    sowohl "ab Werbungskosten-Pauschbetrag Versorgungsbezug 102"
    als auch "ab Werbungskosten 306
    darin Beiträge zu Berufsverbänden 157
    darin übrige Werbungskosten 149"
    als Abzüge von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus.
    Ich meine, daß ist "doppelt gemoppelt". Das FA sieht das wohl ähnlich, denn es gewährt mir einen Abzug von 309 Euro.
    Wie kriege ich diesen Werbungskosten-Pauschbetrag weg ?

  • Danke für den Tipp - aber was soll ich damit anfangen?
    Im Prinzip weiß ich garnichts von der Anlage N. Ich befolge stur die Vorgehensweise vom Programm. Also "(1) Daten erfassen", da "Löhne, Ghälter, ...", da "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern".
    Warum sollte ich das bei "Ausgaben zu Renten" tun? Das leuchtet mir nicht ein.

  • Hallo FKL-Wiso
    der pauschale Werbungskostenabzug von 102 € gilt für Deine Renteneinkünfte.
    Zusätzlich hast Du für Deine Betriebsrente noch Werbungskosten von 306 € angegeben.
    Du sagst, das FA erkennt 309 € an => das paßt nicht!


    Entweder die Pauschale von 102 PLUS 306 Euro = 408 Euro
    - oder bei den Werbungskosten für die Betriebsrente wurde etwas gestrichen.
    Summe 408 abz. 157 würde 251 ergeben.
    Summe 408 abz. 149 würde 259 ergeben. Diff zu 309 = 50 €


    Da Du offensichtlich schon den Steuerbescheid erhalten hast, solltest Du daraus ersehen können,
    ob die 102 € (plus 207 € aus Betriebsrente anstatt 306) anerkannt wurden?
    Würde bedeuten, daß aus 157 + 149 = 306 NUR minus 99 € (207) anerkannt wurden?


    Berufsverbände 157 (evtl. auch als Sonderausgaben Beiträge/Spenden) und
    149 (was sind diese?) = 306 (+3 ? vom FA aus sonstiger Werbung).


    Obiges sind versuchte Rechnungen, die aber nicht in 309 resultieren!
    Dabei ist aber Dein "doppelt gemoppelt" nicht berücksichtigt.
    WO siehst Du das denn?


    Jedoch:
    "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" = Werbungskosten für _Betriebsrente_ solltest Du schon von
    "Ausgaben zu Renten" = Werbungskosten für _Rentner_ unterscheiden.


    Wenn Du den Pauschbetrag 102 unter Renten löschen willst, dann tue das unter
    Werbungskosten für Sonstige Einnahmen (Renten).
    Dann blieben Dir als gesamte Werbungskosten aber nur 306 € übrig.
    Bedenke aber auch den Pauschbetrag für Kontoführung (16 € ohne Beleg).


    Man kann Deinen Fall online eigentlich gar nicht bewerten, weil die Details zu den
    sonstigen Werbungskosten fehlen.
    Horst

    • Offizieller Beitrag

    Auch sollte man berücksichtigen, dass Rundungsdifferenzen (gegenüber den erklärten Angaben) vorliegen können, da bestimmte Ausgaben ja auch einzeln in bestimmte Kennziffern einzutragen sind.