Rückforderung Kontoführungsentgelte

  • Hallo zusammen,


    das BGH hatte ja unlängst geurteilt (Urteil vom 07.06.2011; AZ. XI ZR 388/10), dass darlehensgebende Banken nicht berechtigt sind, Kontoführungsentgelte vom Kunden zu verlangen. Diese liegen wohl mal bei 9, mal bei 12 € o.ä. im Jahr.
    Nun haben ja nicht alle Banken diese Gebühr erhoben.
    Ich bin Kunder der DBV in Wiesbaden und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (war früher mal KfW und/oder LTH).
    In den AGB kann ich so auf die Schnelle nicht sehen, ob diese Banken die Gebühr erheben.
    Kann mir das jemand fix sagen, der es spontan weiß ?


    Vielen Dank


    dbg99