Pauschalversteuerte AG-Leistung ausgleichen

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt schon intensiver recherchiert, aber auf keinen Nenner gekommen.
    Ich bekomme vom AG pauschalversteuerte Leistung und muss diese bei den Werbungs-
    kosten ausgleichen, da ich sonst Steuern nachzahlen müsste, allerdings weiß ich
    nicht genau wo ich das tun kann. Habe schon mit Try&Error probiert, ob sich die
    Kalkulation irgendwie ausgleicht, kam aber noch zu keinen Erfolg.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekomme vom AG pauschalversteuerte Leistung und muss diese bei den Werbungskosten ausgleichen, da ich sonst Steuern nachzahlen müsste, ...

    Muss das jemand verstehen? ?(

  • Ich bin dabei eine Steuererklärung zu machen. Bei der Angabe der Lohnsteuer
    (Lohnsteuerabrechnung die ich vom Arbeitgeber bekommen habe) ist unter Punkt 18. die Leistung des
    Arbeitgebers angegeben.


    Die Software warnt mich dann: "Achten sie darauf das sie die Kosten unter Werbekosten
    geltend machen, da sie ansonsten wieder versteuert werden müssen." In meinen
    Fall müsste ich einen Betrag neben den Lohnsteuern die ich über das Jahr entrichtet habe
    drauflegen, anstatt was zu bekommen. Um das zu Vermeiden, muss ich den Betrag ausgleichen,
    damit er nicht als zu versteuernd markiert wird.


    Hier ein Thread dazu. Leider ohne direkte Hilfe.

  • "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte".


    Setze also entsprechende Fahrtkosten an. Ist doch nicht schwierig zu finden.


  • Hallo ziodraw,
    Punkt 18 der Lohnsteuerbescheinigung (LStk) bezieht sich auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
    Du mußt also unter Werbungskosten Deine Kosten für dieses angeben = "Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte".
    M.W. gelten hier z.Zt. 0,30 Euro pro Entfernungskilometer x benutze Tage im Jahr. Dagegen mußt Du die Erstattungen des AG gegenrechnen.


    Das hat aber mit Lohnsteuern nichts zu tun, sondern mit Werbungskosten!
    Das hatte auch schon gvde gesagt.
    Horst

  • Die Kosten werden in diesem Punkt übernommen, das ist ja genau das Problem,
    soll ich sie dort nochmal manuell rausnehmen (Häkchen setzen und auf Null setzen)?


    Oder gebe ich sie irgendwo nochmal als Gegenbuchung an?

  • Das habe ich gemacht. Da gibt es nur ein Problem. Die Kalkulation
    gibt als Ergebnis an das ich draufzahlen muss, da sich diese Pauschale
    nicht mit dem deckt was ich vom Arbeitgeber bekommen habe und
    nach meinen Recherchen muss ich das irgdendwie geltend machen.


    (z.B. Punkt 18. 500€ und Entfernungspauchale 300€)


    Nur ich weiß halt nicht genau wie.

  • Nur ich weiß halt nicht genau wie.


    Was du machen musst, haben dir mehrere Fachkundige mitgeteilt.
    Aber du scheinst das nicht zu verstehen, deshalb lass einen Fachmann (zB. Lohnsteuerhilfeverein usw.) an die Sache ran.
    MfG Günter


    Da gibt es nur ein Problem. Die Kalkulation
    gibt als Ergebnis an das ich draufzahlen muss, da sich diese Pauschale
    nicht mit dem deckt was ich vom Arbeitgeber bekommen habe


    ...logisch, wenn du zu viel steuerfrei bekommen hast, musst du die Differenz nachversteuern.

  • Was ich laut Meinungen machen muss, habe ich schon vorher gemacht. Es ist aber nicht die Lösung.
    Und Tips wie "deshalb lass einen Fachmann (zB. Lohnsteuerhilfeverein usw.) an die Sache ran." sind etwas
    fragwürdig. Warum gibt es dann dieses Forum und dann warum das Programm. Das ist nun wirklich keine Hilfe.


    Ich habe mich nochmal schlau gemacht. Das Program ELSTER kalkuliert anders und weißt mir keine Zuzahlung
    aus.


    Zitat

    ...logisch, wenn du zu viel steuerfrei bekommen hast, musst du die Differenz nachversteuern.

    Warum ist das logisch. Ich erhalte die Monatskarte kriege aber weniger pauschal versteuert und muss dann nochmal
    raufzahlen? Warum berücksichtigt ELSTER das nicht?


    Bei ELSTER wird logischerweise der Werbungskostensatz durch diesen Betrag gemindert. Heißt ich habe vorher 920€
    überschritten und füge die Kosten laut Punkt 18 hinzu werden diese gemindert. Die tauchen auch in diesem Bereich auf,
    nur warum soll ich dann plötzlich obwohl diese Kosten berücksichtigt werden auch noch die Differenz draufzahlen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, dass das Sparbuch hier falsch rechnet. Ich tippe auf einen eingabefehler. Deine Angaben könnte man leider nur bei Screens aller betroffenen Eingabemasken nachvollziehen. Ansonsten ist das unmöglich. Ggf. wende Dich an den offiziellen Support.

    • Offizieller Beitrag

    Was ich laut Meinungen machen muss, habe ich schon vorher gemacht. Es ist aber nicht die Lösung.
    Und Tips wie "deshalb lass einen Fachmann (zB. Lohnsteuerhilfeverein usw.) an die Sache ran." sind etwas
    fragwürdig. Warum gibt es dann dieses Forum und dann warum das Programm. Das ist nun wirklich keine Hilfe.

    Dieses Forum dient in der Regel dazu, Hilfestellungen bei Fragen zum Programm zu geben.
    Diese Hilfestellung wurde Dir gewährt.
    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, dies steht in den von Dir gelesenen Foren-Regeln.


    Daher der durchaus korrekte Tipp von g.horn, da er ein Verständnisproblem erkannt hat.

  • Wer sucht der findet:

    Zitat

    Wer mit Bus und Bahn fährt, kann seit 2009 seine tatsächlichen Kosten wieder geltend machen, wenn diese höher als die Pendlerpauschale sind.

    Quelle: http://www.foerderland.de/1734.0.html


    Jetzt probier ich mal das einzupflegen, ich vermute aber mal das es trotzdem nicht hinhaut. Statt der Pauschale x x 0.30€ müsste
    ich die tatsächlichen Kosten einpflegen. Das probier ich mal und gebe dann Feedback. Vielen Dank für eure Bemühungen.

    • Offizieller Beitrag

    Wer sucht der findet:

    Quelle: http://www.foerderland.de/1734.0.html


    Jetzt probier ich mal das einzupflegen, ich vermute aber mal das es trotzdem nicht hinhaut. Statt der Pauschale x x 0.30€ müsste
    ich die tatsächlichen Kosten einpflegen. Das probier ich mal und gebe dann Feedback. Vielen Dank für eure Bemühungen.

    Der User gvde hat nichts anderes geschrieben in der ersten Antwort auf Deinen Ersteintrag!


    Zitat



    "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte".


    Setze also entsprechende Fahrtkosten an. Ist doch nicht schwierig zu finden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Kalkulation gibt als Ergebnis an das ich draufzahlen muss, da sich diese Pauschale nicht mit dem deckt was ich vom Arbeitgeber bekommen habe

    Wer sucht der findet:

    Quelle: http://www.foerderland.de/1734.0.html


    Jetzt probier ich mal das einzupflegen, ich vermute aber mal das es trotzdem nicht hinhaut. Statt der Pauschale x x 0.30€ müsste ich die tatsächlichen Kosten einpflegen. Das probier ich mal und gebe dann Feedback. Vielen Dank für eure Bemühungen.

    Und was ist da neu dran? Gibt doch schon Dein Sparbuch so vor. Mache ich das dann nicht als erstes, wenn ich mich über ein "ungewöhnliches" Ergebnis der Steuerberechnung wundere?

  • Ich bekomme vom AG pauschalversteuerte Leistung und muss diese bei den Werbungskosten ausgleichen,


    ?( nein....du must deine dir effektiv entstandenen Fahrtkosten dem gegenüberstellen.
    Das ergibt dann entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung, weil sich die Werbungskosten entweder verringern oder erhöhen.
    MfG Günter

  • Zitat

    "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte".


    Setze also entsprechende Fahrtkosten an. Ist doch nicht schwierig zu finden.

    Ja tut mir leid, aber das verstehe ich Inhaltlich, es sagt mir aber nicht wo ich es genau in dieser sehr komplexen Software korrekt einpflege.
    Ich habe es jetzt in dem Punkt "Tatsächliche Kosten (öffentliche Verkehrsmittel)" eingepflegt und es gleich sich aus. Diese Information
    wollte ich euch entlocken.


    Zitat

    nein....du must deine dir effektiv entstandenen Fahrtkosten dem gegenüberstellen.
    Das ergibt dann entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung, weil sich die Werbungskosten entweder verringern oder erhöhen.
    MfG Günter

    Das weiß ich und ist genau das gleiche was ich beschrieben habe. (Kopfschüttel)


    Ich habe meine tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Denn die pauschal
    versteuerten Arbeitgeberleistungen entsprechen genau den Kosten, die ich für eine Monatskarte 12mal gezahlt habe. ENDE.

    Zitat

    Und was ist da neu dran? Gibt doch schon Dein Sparbuch so vor. Mache ich das dann nicht als erstes, wenn ich mich über ein "ungewöhnliches" Ergebnis der Steuerberechnung wundere?

    Das sagt viel aus. Ihr müsst auch mal bedenken, dass hier Anfänger unterwegs sind. Leute die Ahnung haben und zu Leuten, die keine haben, sagen: "Ist doch ganz klar", haben scheinbar vergessen
    das sie auch mal von vorn angefangen haben. Das nennt man kommunikatives Gespür. Das erlebt man allerdings sehr oft in Foren, da Leute meist für das Trivialste Support leisten müssen und dann
    genervt sind. Das muss man halt so nehmen wie es ist. Um dann auf deine Frage zu antworten: "Nein, das war mir nicht klar."


    Eine Sache hätte ich noch, dir mir nicht in den Kopf will. Da ich die Kosten angegeben habe, muss ich sicherlich alle Fahrkarten
    beilegen (zum Nachweis). Und da geht die Logik wieder landunter. Der Arbeitgeber bekommt sie von mir, da er sie ja auch
    beim Finanzamt angibt. Warum soll ich das nochmal tun? Wenn euch das wieder zu sehr in die Beratung geht. Dann ignoriert es.

  • Eine Sache hätte ich noch, dir mir nicht in den Kopf will. Da ich die Kosten angegeben habe, muss ich sicherlich alle Fahrkarten beilegen (zum Nachweis). Und da geht die Logik wieder landunter. Der Arbeitgeber bekommt sie von mir, da er sie ja auch beim Finanzamt angibt.


    Nein, der AG versteuert doch pauschal ohne Nachweis. Du hast die Belege und machst die Kosten als Ausgleich geltend.
    Wenn der AG die Fahrkarten hat, dann kann er steuerfrei auszahlen, und du brauchst dich um nichts mehr zu kümmern, kannst aber auch keine KOsten geltend machen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Das erlebt man allerdings sehr oft in Foren, da Leute meist für das Trivialste Support leisten müssen und dann genervt sind.

    Hier muss keiner Support leisten. Hier sind nur User wie Du auch unterwegs.

    Ihr müsst auch mal bedenken, dass hier Anfänger unterwegs sind.

    Und gerade die sollten eben auch die Hilfestellungen des Programms nutzen und z.B. die vielen kleinen erläuternden Fragezeichen anklicken. Du wirst staunen, was für Infos Du auf Deinen Sachverhalt bezogen alles erhältst.


    Wer hat gesagt, dass eine Steuererklärung mit einer Software schnell erstellt ist? Das dauert eben. Und umso steuerunkundiger jemand ist, desto länger dauert es eben auch mit Software.

  • [quote] "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte".


    Setze also entsprechende Fahrtkosten an. Ist doch nicht schwierig zu finden.

    Ja tut mir leid, aber das verstehe ich Inhaltlich, es sagt mir aber nicht wo ich es genau in dieser sehr komplexen Software korrekt einpflege.
    Ich habe es jetzt in dem Punkt "Tatsächliche Kosten (öffentliche Verkehrsmittel)" eingepflegt und es gleich sich aus. Diese Information wollte ich euch entlocken.


    Hallo ziodraw, damit ist doch alles geklärt!
    Deine tatsächlichen Kosten wurden vom Arbeitgeber erstattet.
    Also kannst Du gar nichts mehr absetzen.
    In den Werbungskosten gibtst Du Deine Aufwendungen für Monatskarte an und rechnest dagegen die Erstattung des AG.
    Resultat NULL!
    Horst

  • Zitat

    In den Werbungskosten gibtst Du Deine Aufwendungen für Monatskarte an und rechnest dagegen die Erstattung des AG.
    Resultat NULL!

    Genau das ist mein Ziel. Und ich muss die Nachweise nicht nochmal zusätzlich beilegen? Richtig?