Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit

  • Ich war bis vor kurzem freiberuflich tätig und möchte diese Tätigkeit nun aufgeben. Habe bereits die entsprechende Mitteilung ans Finanzamt gemacht und einen Fragebogen bekommen, wo ich angeben soll, was mit dem Betriebsvermögen passiert.


    Was passiert genau mit dem Betriebsvermögen bzw. welche Möglichkeiten habe ich? Von größeren Sachen habe ich eigentlich nur einen Laptop im Betriebsvermögen, den ich vor 2 Jahren gekauft habe und der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Alle anderen Gegenstände, die ich mir im Rahmen der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit angeschafft habe, waren meistens Kleinigkeiten (Bürobedarf etc.), die ich als GWG sofort abschreiben konnte.


    Muss ich den Laptop nun ins Privatvermögen überführen oder wie funktioniert das?


    Was ist sonst noch zu beachten? Muss ich die Umsatzsteuererklärung und die Einkommenssteuererklärung ganz normal bis Ende Mai 2012 abgeben oder schon früher?

    • Offizieller Beitrag

    Das übliche: Übergangsgewinn ermitteln, evtl Aufgabebilanz, oder mit seinem Bearbeiter sprechen.


    Sämtliche unternehmerisch genutzten Gegenstände (auch GWG´s), die ins Privatvermögen übernommen werden, sind mit dem Zeitwert gewinnerhöhend und ggf. umsatzsteuerpflichtig zu berücksichtigen.


    Normale Erklärungsfristen gelten.


    Wann Steuererklärungen bei Betriebsaufgabe fällig?

  • Ergänzend ist zu sagen, dass offene Umsatzsteuerbeträge gegenüber dem FA als Forderung bzw. Verbindlichkeit in die Ermittlung des Übergangsgewinnes oder in die Aufgabebilanz gehören. Ist nichts für Anfänger, bei größeren Beträgen lieber vom Steuerberater machen lassen.

  • Normale Erklärungsfristen gelten.

    In dem Link wird auf §18 Abs. 3 Satz 2 UStG verwiesen, nach dem "die Steueranmeldung binnen einem Monat nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums zu übermitteln ist". Was ist hier mit der Steueranmeldung gemeint? Die USt-Erklärung? Für 2011 wird es wohl noch keine Möglichkeit geben die USt-Erklärung abzugeben...


    Ergänzend ist zu sagen, dass offene Umsatzsteuerbeträge gegenüber dem FA als Forderung bzw. Verbindlichkeit in die Ermittlung des Übergangsgewinnes oder in die Aufgabebilanz gehören. Ist nichts für Anfänger, bei größeren Beträgen lieber vom Steuerberater machen lassen.

    Es geht um recht kleine Beträge. Ich wäre für Hinweise dankbar, was zu beachten ist.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist hier mit der Steueranmeldung gemeint? Die USt-Erklärung? Für 2011 wird es wohl noch keine Möglichkeit geben die USt-Erklärung abzugeben...

    Die USt-Jahres-Erklärung ist gemeint. Und selbstverständlich kann man die jetzt schon abgeben. Mit übliche Fristen bezog ich mich auf den § 18 UStG und war davon ausgegangen, dass sich ein Unternehmer den mal durchgelesen hat. Da bleibt nur das händische ausfüllen der Erklärung bzw. ein PDF-Formular. Das FA muss wahrscheinlich auch eine personelle Festsetzung mit Steuerabrechnung erstellen. Macht keiner Seite Spaß.


    Und hinsichtlich zwingender Notwendigkeit der Ermittlung des Übergangsgewinns und einer Aufgabebilanz sowie der Abgabefrist für die Jahres-Erklärung kann ich nur nochmals zur Kontaktaufnahme mit dem Bearbeiter raten.

  • Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen, da ich gerade dabei bin meine EÜR und USt-Erklärung für 2011 zu erstellen. Ich habe damals mit dem zuständigen Bearbeiter vom Finanzamt gesprochen und er hat mir mitgeteilt, dass ich auf dem zugesandten Formular nur die noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenstände aus dem Betriebsvermögen angeben soll (in meinem Fall also nur den Restwert des Laptops). Das habe ich damals auch gemacht. Die Frist für die Abgabe des USt-Erklärung wurde mir bis zum 31.05.2012 verlängert.


    Die USt-Erklärung habe ich bis jetzt immer automatisch im WISO-Programmteil EÜR erstellen lassen, wenn alles richtig gebucht ist, funktioniert das ja auf Knopfdruck. Muss ich nun für den Restwert des Laptops eine Buchung in der EÜR erzeugen? Wenn ja, auf welches Konto wird gebucht?

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich nun für den Restwert des Laptops eine Buchung in der EÜR erzeugen? Wenn ja, auf welches Konto wird gebucht?

    Sämtliche unternehmerisch genutzten Gegenstände (auch GWG´s), die ins Privatvermögen übernommen werden, sind mit dem Zeitwert gewinnerhöhend und ggf. umsatzsteuerpflichtig zu berücksichtigen.


    Darüberhinaus bin ich mal gespannt, wie er dann die Abschlusszahlung/-erstattung aus der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2011 abgrenzen bzw. berücksichtigen will.


    Ich habe damals mit dem zuständigen Bearbeiter vom Finanzamt gesprochen und er hat mir mitgeteilt, dass ich auf dem zugesandten Formular nur die noch nicht vollständig abgeschriebenen Gegenstände aus dem Betriebsvermögen angeben soll (in meinem Fall also nur den Restwert des Laptops).

    Was man so eigentlich nicht stehen lassen kann. Dann hoffe ich mal für Dich, dass sich der zuständige Bearbeiter nicht geändert hat und er sich noch an seine Worte erinnern kann.

  • Was man so eigentlich nicht stehen lassen kann. Dann hoffe ich mal für Dich, dass sich der zuständige Bearbeiter nicht geändert hat und er sich noch an seine Worte erinnern kann.

    Na ja, die anderen Gegenstände sind nun wirklich so gut nichts mehr wert: ein paar leere Druckerpatronen, das längst verbrauchte Büromaterial, viel mehr war es nicht. Höchstens der damals gekaufte externer Datenträger ist im besten Fall noch ein paar Euros wert.


    Mal unabhängig davon, WAS ich ins Privatvermögen überführe, könnte mir bitte jemand kurz erklären, WIE ich das buchungstechnisch mache? Also auf welches Konto/Gegenkonto ich buchen soll?


    Mal angenommen, mein Laptop hat vor 3 Jahren 500 EUR + USt gekostet und wird über 5 Jahre abgeschrieben. Die ersten 2 Jahre wurden ganz normal jeweils 100 EUR abgeschrieben, Restbuchungswert Anfang 2011 wären also 300 EUR. Kann ich nun auch für 2011 die vollen 100 EUR abschreiben obwohl meine freiberufliche Tätigkeit nicht das ganze Jahr bestanden hat? Oder nur anteilig? Wie verbuche ich den Restwert?

  • Hm, scheint kein einfaches Thema zu sein...


    Am logischsten erscheint mir folgendes: ich erzeuge eine Buchung mit dem (geschätzten) Restwert des Laptops auf das Konto 8910: "Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)" und buche das als Einnahme (mit 19% MwSt). Nur welches Gegenkonto nehme ich hier? Evtl. 1880: "Unentgeltliche Wertabgaben"? Liege ich damit einigermassen richtig oder völlig falsch?

  • Nur der Vollständigkeit halber, falls es jemand brauchen sollte: die Überführung ins Privatvermögen wird auf das Sachkonto 8820 / Geldkonto 1800 gebucht. Damit erscheint der Entnahmewert in der Zeile 16 der EÜR und die Umsatzsteuer in der Zeile 33 der USt-Erklärung. So wurde mir das vom FA bestätigt.

    • Offizieller Beitrag

    Hm, scheint kein einfaches Thema zu sein...

    Das sagte Ihnen auch bereits Napoleon im letzten Sommer! Bilanzsteuerrecht lernt man nicht in Foren!

    Nur der Vollständigkeit halber, falls es jemand brauchen sollte: die Überführung ins Privatvermögen wird auf das Sachkonto 8820 / Geldkonto 1800 gebucht. Damit erscheint der Entnahmewert in der Zeile 16 der EÜR und die Umsatzsteuer in der Zeile 33 der USt-Erklärung. So wurde mir das vom FA bestätigt.

    Eine Privatentnahmen an ein Geldkonto?
    Das vermag ich mit nicht mal sachlich vorzustellen...


    Der Restbuchwert ist zunächst abzuschreiben, der Sachverhalt heißt "Anlagenabgänge bei Buchgewinn/-verlust.
    Dann ist eine Buchung 8820 an 1880 unentgeltliche Wertabgaben nötig- umsätzsteuerpflichtig!

    Zitat

    Na ja, die anderen Gegenstände sind nun wirklich so gut nichts mehr
    wert: ein paar leere Druckerpatronen, das längst verbrauchte
    Büromaterial, viel mehr war es nicht. Höchstens der damals gekaufte
    externer Datenträger ist im besten Fall noch ein paar Euros wert.

    Verbrauchsmaterialien sind nicht im entferntesten "abgeschriebene Anlagegüter", sondern voll von vorneherein voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Natürlich brauchen Sie die nicht als Anlagenabgang buchen. Wenn Sie noch eine nennenswerte Menge Materialien besitzen, dann werden die tatsächlich auch entnommen werden müssen.


    Auch ein voll abgeschriebener Datenträger gehört zum Teilwert entnommen- auch, wenn das nur ein paar Euro sind, ebenfalls gebucht 8820 an 1880.

  • Eine Privatentnahmen an ein Geldkonto?
    Das vermag ich mit nicht mal sachlich vorzustellen...


    In WISO-Sparbuch Programmteil EÜR muss zu jeder Buchung ein passendes Sachkonto und ein passendes Geldkonto angegeben werden, siehe Anhang. Auch im Fall von Privatentnahmen. Deswegen habe ich hier vom Geldkonto gesprochen. Es kann schon sein, dass im Falle von Privatentnahmen das Gegenkonto eigentlich anders heißen soll, aber in WISO EÜR heißt es nun mal Geldkonto.


    Ansonsten habe ich mich eben an das gehalten, was mir der zusändige FA-Mitarbeiter gesagt hat.