Das Haus wurde (und wird) nach Beratungen mit einem Steuerberater als Einfamilienhaus beim Finanzamt geführt,
...auch dann. Das war meine Frage.
Auch dann. Das eine ist Bewertungsrecht (Einheitswert des Objektes z.B. für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung, etc.), das andere ist Einkommensteuerrecht.
Du kannst doch auch einzelne Räume untervermieten. Da hast Du hier im Forum selber schon mitdiskutiert.